Krankentransport bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo liebe Foristen,
ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Meine Ex-Frau und ich sind seit 2018 geschieden. Wir haben 2 Kinder.
Der Jüngste hat nun einen Platz in der Tagesklinik bekommen und wird dort mehrere Wochen betreut.

Es gibt einen Taxischein für die Hin- und Rückfahrt, aber fürs Taxis ist er derzeit noch zu lütt.

Da der neue Ehemann meiner Ex-Frau ihn nur Nachmittags abholen könnte, werde ich ihn Frühs immer hinfahren (Strecke ca. 25 km).

Die Verordnung für Krankentransport bekommt ja nur einmal, wir müssten ja dann 2 Verordnungen bekommen (Hin- und Rückfahrt mit je einer Fahrstrecke).

Kennt da jemand die Vorgehensweise? Ist dieser Fall bei den Krankenkassen dokumentiert oder eingeplant? Bei der Scheidungsrate in Deutschland, müsste das ja letztlich tausende Familien betreffen.

Vielen Dank
Gruß Thomas

Hallo,
in diesem Falle könnte es sich um eine sog. „Serienbehandlung“ drehen, d.h. der Arzt kann eine Krankentransportverordnung per PKW oder auch per Taxi ausstellen, die demnach über einen längeren Zeitraum geht, die wird dann von der Kasse bewilligt. Sollte real ein Eigenanteil anfallen, dann wäre der nur für die erste und die letzte Fahrt zu zahlen.
Mein Rat - auf jeden Fall erst mal mit der Kasse Kontakt aufnehmen und das Problem klären.
Dieser Fall ist übrigens kein Einzelfall, kommt öfters vor und hat nichts mit den familiären Verhältnissen zu tun, sondern mit dem grundsätzlich Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten durch die Krankenkasse, speziell bei Behandlung im Rahmen der teilstationären Behandlung. Bei einer ambulanten Behandlung wäre grundsätzlich keine Kostenübernahme durch die Kasse möglich, was nicht bedeutet, dass es da nicht auch möglich wäre, allerdings da wird die Sache dann etwas komplizierter.
Gruss
Czauderna