Krankentransportkosten

Hallo Zusammen

Folgendes ist uns Mitte 2015 passiert. Eine Freundin leidet seit ihrer Kindheit an Epilepsie und war ab 2007-2015 anfallsfrei. Dann aber bekam sie Mitte 2015 wieder einen heftigen Anfall und ich wusste mir nicht anders zu helfen als 112 zu rufen. In 7Min: war auch der Krankenwagen da und zu diesen Zeitpunkt war sie auch noch mitten in Anfall. Als sie wieder zu sich kam hat sie einen Transport ins Krankenhaus abgelehnt mit der Begründung das sie jetzt Duschen wolle da sie sich während des Anfalls in die Hose gemacht hat was der Notarzt auch mitbekommen hatte. Ihr wurde auch nicht mitgeteilt das ihr irgendwelche kosten auf sie zukommt. Später hatte sie eine Rechnung wegen Krankentransport über 300€ bekommen die sie ohne Antwort schriftlich abgelehnt hatte. Jetzt hat sie eine Zwangsvollstreckung von unsere Stadt wegen diesen misst am Hals. Sie ist Arbeitslos und kann die kosten auch nicht zahlen. Ist es eigentlich richtig das sie diesen Betrag zahlen MUSS? Außerdem hat sie mir jetzt wegen diese Geschichte verboten nochmal einen Krankenwagen zu rufen wenn sie nochmal einen Anfall bekommt da ich sonst die Gebühr bezahlen soll. Das kann doch nicht sein, Nachher mache ich mich noch strafbar wegen Unterlassene Hilfeleistung. Aber die 300€ will ich dann aber auch nicht zahlen müssen.

Der Transport muß vom Arzt verordnet werden…-schlimm-

keine Sorge, Du kannst bei solchen offenbaren Notfällen unbesorgt die „112“ wählen.
Dir wird man nie Kosten berechnen. Es ist ja kein „Missbrauch“ wenn man als Laie einen vermeintlichen Notfall falsch interpretiert und anruft.

Und die Rechnung an die Freundin kann ich auch nicht nachvollziehen.
Es lag ein Notfall vor, der Rettungswagen war vor Ort und hat doch sicherlich auch gehandelt (wenn der Anfall bei Eintreffen noch bestand).

Mag sein, der Arzt hat den Transport ins Krks zur weiteren Beobachtung/Abklärung empfohlen, aber der Patient muss zustimmen.
Kosten dürfen hier nicht anfallen.
Wofür frage ich mich ?

Nicht immer findet nach Notfall auch ein Transport statt, Wagen fährt leer zum Stützpunkt zurück.

Es fand ein Notfalleinsatz statt, der ist kostenfrei.

MfG
duck313

Hallo,
die Frage bzw. die Antwort „kostenfrei“ ist nicht so einfach zu beantworten.
Ich nehme an, dass die Betroffene eine Krankenversicherung hat ?.
Aus welchen Gründen hat diese den Einsatz ( denn ein Transport war es ja wohl nicht) nicht bezahlt ?. Wahrscheinlich weil es keine ärztliche Verordnung, bzw. einen Einsatz eines Notarztes gab - und da solche Kosten keine eigenständige Leistung sind sondern nur im Zusammenhang mit einer ärztlichen Versorgung oder einer Krankenhausbehandlung von der Kasse bezahlt werden.
Bleibt dann die Frage, wer bezahlt denn nun den Einsatz des Krankenwagens und seiner Besatzung - das Krankentransportunternehmen (Pech gehabt), der Steuerzahler (welches Amt wäre das ?) oder die Person, wegen der der Krankenwagen anrückte aber ohne Einsatz wieder abrücken musste weil die betroffene Person das nicht wollte (Grund ist erst mal egal).
Ich werde morgen mal die Krankentransportrichtlinien studieren - vielleicht finde ich ja etwas.
Gruss
Czauderna

Hallo,

es ist wohl so, dass an diesem Einsatz als Rettungsmittel der Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug beteiligt waren.
Der Einsatz wird normalerweise von der Krankenkasse bezahlt.
Während der Notarzt vermutlich von dieser bezahlt wurde, kann wohl der Rettungswagen nicht bezahlt worden sein, da kein Transport erfolgte, sondern der Patient diesen verweigerte.
Ein erfolgter Transport wäre bezahlt worden, wenn ein Arzt dessen Notwendigkeit bescheinigt hätte (Transportschein - „ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Krankentransports“).

Wer muss nun zahlen?
Der Patient.
Auch wenn dieser den Einsatz nicht gewünscht hat.
Denn der, der den Notruf tätigte, handelte im mutmaßlichen Willen des Patienten und auch in seinem Interesse. Damit haftet der Patient für die Kosten (Geschäftsführung ohne Auftrag) auch dann, wenn sich im Nachhinein zeigt, dass der Patient einen Transport nicht wollte.

Du bist also für diesen Einsatz von Kostenforderungen befreit.
Für die Zukunft hast du eine schwere Bürde auferlegt bekommen, die ich an deiner Stelle mit deiner Freudin auf schriftlichem Weg begradigen würde.
Setzt eine Erklärung auf, dass sie wünscht, zukünftig bei Krampfanfällen auf notfallmedizinische Hilfe verzichtet, falls der Anfall weniger als X Minuten dauert.
Fügt Ausnahmen hinzu: Für den Fall, dass sie blau anläuft, Atmung und/oder Herz aussetzen.
Aus meiner Sicht absolut unvernünftig.
Jeder Krampfanfall birgt das Risiko schwerer, auch bleibender gesundheitlicher Schädigungen.
Wer hier auf Hilfe verzichten will, spielt mit seinem Leben. Ein einfaches „Ja, ich komme mit ins Krankenhaus“ hätte medizinische (!) und finanzielle Sicherheit bedeutet.
Dass sie sich eingekotet / eingenässt hat, ist absolut normal, das sind Notfall- und Krankenhausmediziner gewöhnt.

Wie kommt es dann, dass der Einsatz fakturiert wird und die Rechnung (vermutlich ein Gebührenbescheid, sonst hätte es ein Mahnverfahren gegeben) trotz Widerspruchs in Vollstreckung geht?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
welche Zeit lag zwischen Gebührenbescheid und Widerspruch?
Ist der Widerspruch überhaupt zulässig oder hätte geklagt werden müssen (Steht in der Rechtmittelbelehrung)?

Gruß
HaWeThie

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nur Krankentransporte - nicht Rettungstransporte

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Hallo,
in den Richtlinien habe ich nix gefunden, dafür aber das da : Bundessozialgericht
Urt. v. 06.11.2008, Az.: B 1 KR 38/07 R
Danach hat die Versicherte die Kosten für den Krankenwagen selbst zu tragen.
Gruss
Czauderna

Stimmt nicht, auch Krankentransporte im Rahmen der Notfallversorgung müssen in der Regel von Ärzten verordnet werden; dies geschieht in der Regel rückwirkend (aufnehmender Arzt in der Klinik).

Kann aber (genauso wie der Umgang bei der Abrechnung von Transportverweigerungen) von Bundesland zu Bundesland verschieden sein…

Gruß Milton

Hier fand aber kein Transport statt sondern wurde vom Pat. gegen die Empfehlung des Arztes verweigert.
Das hätte die Krankenkasse schon bezahlt, wenn sie Transportiert worden wäre.

Ja; wenn der Transport verordnet worden wäre :wink: