Hallo liebe Werweisswas’ler,
Ich habe vor kurzem mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis 7.9.2007. Bis jetzt habe ich noch keine neue Stelle in Aussicht. Nun mache ich mir Gedanken was auf mich zukommt, falls ich nichts bis zu diesem Tag finde. Seit Februar diesen Jahres arbeite ich zusätzlich zu meinem Angestelltenverhältnis auch als freiberufliche Mediengestalterin. Darüber habe ich aber erst 750,- Euro Einkommen gehabt bis jetzt. Das reicht also nicht zum Überleben. Außerdem ist es kein regelmäßiges Einkommen. Ich kann also nicht sagen dass ich regelmäßig eine gewisse Anzahl an Stunden als Freelancer arbeite. Soviel erstmal zu den Fakten.
Da ich selbst gekündigt habe werde ich vom Arbeitsamt eine Sperrfrist von 3 Monaten bekommen. Wenn ich das richtig sehe bin ich in dieser Zeit nicht krankenversichert. Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.
Wie muß ich mich dann versichern? Was kostet sowas ca.?
Ich habe mir bereits eine Broschüre vom Arbeitsamt geben lassen, in der steht wie die Regelungen sind bzgl. Nebeneinkommen während der Arbeitslosigkeit. Da steht aber nichts über Sozialversicherungen. Außerdem würde ich gerne wissen wie man sowas dem Arbeitsamt melden muß, wenn es eben so unregelmäßige Einkommen sind. Erfolgt das dann monatlich?
Man sollte denken dass das Arbeitsamt der richtige Ansprechpartner ist für meine Fragen, aber (ich will es mal so sagen), ich verlasse mich nur sehr ungern auf die Aussagen von Arbeitsamt-Mitarbeitern. Meine Erfahrung hat gezeigt dass man sehr oft unterschiedliche Aussagen bekommt.
Wart hier schon jemand in einer ähnlichen Situation?
Kann mir jemand Antworten auf meine Fragen geben?
Hallo,
entscheident für die Krankenversicherung ist, zu wann das Arbeitsamt
trotz Sperrzeit die Anmeldung bei der Krankenkasse vornimmt. Dies kann zu einem früheren zeitpunkt sein als der eigentliche Leistungsbezug. Ab diesem Tag übernimmt auch das Arbeitsamt die
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Bis dahin kann eine freiwillige Versicherung greifen, muss aber nicht. wenn zwischen Ende der Pflichtversicherung (Arbeitnehmer) und Anmeldung durch das
Arrrrrbeitsamt weniger als ein Monat liegt ist der nachgehende Leistungsanspruch ohne Beitragszahlung möglich.
´Was die Art des Einkommens während einer freiwilligen Versicherung
angeht, kommt es auf die wirtschaftliche Bedeutung an, so könnte
man durchaus, wenn 750,00 € die einzige Einnahmequelle darstellt
auf hauptberuflich Selbständig entscheiden, aber das ist eine
individuelle Sache der zuständigen Krankenkasse.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke dir schonmal für die Antwort.
Die 750 Euro habe ich ingesamt seit Februar eingenommen. Nicht monatlich, falls du das so verstanden hast.
Man ist sogar hauptberuflich selbstständig Erwerbstätig, wenn man negative Einkünfte aus der Tätigkeit hat!
Man ist sogar hauptberuflich selbstständig Erwerbstätig, wenn
man negative Einkünfte aus der Tätigkeit hat!
aber nur wenn man eine bestimmte Anzahl an Stunden mit der Arbeit verbringt, richtig?
Die übliche Antwort auf die übliche Frage
aber nur wenn man eine bestimmte Anzahl an Stunden mit der
Arbeit verbringt, richtig?
Ich weiß nicht wie oft es schon geschrieben wurde: Aber bitte gerne noch einmal!!!
Es ist immer eine individuelle prüfung des gesamtzusammenhangs. es geht nicht um dies oder um das - sondern um alles und das individuell!!!
Danke
Entschuldigung.
Da ich mich selbst mit diesem Thema bis jetzt nicht beschäftigen mußte, bin ich auch nicht informiert und frage deshalb hier. Dafür ist das Forum doch da. Und wenn ich per Forumsuche keine passende Diskussion finde, dann kann ich das vorher auch nirgendwo gelesen haben.
mfg
aber nur wenn man eine bestimmte Anzahl an Stunden mit der
Arbeit verbringt, richtig?
Nein, nicht richtig. Nur wenn man ein Arbeitnehmer und zusätzlich selbstständig tätig ist, spielt es manchmal (!) eine Rolle, wieviele Stunden man in welchem Job ableistet.
Es ist tausendmal ausgesprochen - sorry - geschrieben!