Krankenvers. für 'nebenberuflich Selbständige'

Hi…

Vielleicht kann mir jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen:

Ein angestellter Handwerker möchte eine eigene Firma im selben Gewerk anmelden ohne dabei die Anstellung aufzugeben.
Als Selbständiger könnte er sich prinzipiell privat krankenversichern. Aber geht das auch bei gleichzeitigem Anstellungverhältnis? Ich vermute nein, insbesondere weil sein Haupteinkommen die abhängige Tätigkeit bleiben wird.
Wenn diese Vermutung stimmt: Muß er entsprechend dem Teil seines Einkommens, den er durch selbständige Tätigkeit erzielt, zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Kasse abführen, bei der er bereits versichert ist, oder darf er sich doppelt versichern (privat für die Selbständigkeit)?

Wenn er nun einen Arbeitsunfall hat, während er gerade selbständig tätig ist, wird die Berufsgenossenschaft natürlich nichts bezahlen, es sei denn er hat sich extra für diesen Fall dort versichert. Wer zahlt dann, oder fühlt sich am Ende keiner der bis zu drei Versicherer zuständig?

genumi

Als Selbständiger könnte er sich prinzipiell privat krankenversichern.

Als Selbstständiger schon.

Aber geht das auch bei gleichzeitigem Anstellungverhältnis?

Das stellt die Krankenkasse auf Antrag fest.

Wenn diese Vermutung stimmt: Muß er entsprechend dem Teil
seines Einkommens, den er durch selbständige Tätigkeit
erzielt, zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Kasse
abführen, bei der er bereits versichert ist,

Auch das wird die Krankenkasse festlegen.

doppelt versichern (privat für die Selbständigkeit)?

Nein.

dort versichert. Wer zahlt dann, oder fühlt sich am Ende
keiner der bis zu drei Versicherer zuständig?

Wenn man nicht versichert ist, ist keiner zuständig, das hat mit „fühlen“ nichts zu tun. Der Selbstständige muß sich entscheiden, wie er sich versichert, BG oder privat, für seine Unfälle kommt die BG für Arbeitnehmer nicht auf. Die Krankenkasse würde aber eine medizinische Behandlung auf jeden Fall bezahlen, aber eben nur die Heilbehandlung.