Hi…
Vielleicht kann mir jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen:
Ein angestellter Handwerker möchte eine eigene Firma im selben Gewerk anmelden ohne dabei die Anstellung aufzugeben.
Als Selbständiger könnte er sich prinzipiell privat krankenversichern. Aber geht das auch bei gleichzeitigem Anstellungverhältnis? Ich vermute nein, insbesondere weil sein Haupteinkommen die abhängige Tätigkeit bleiben wird.
Wenn diese Vermutung stimmt: Muß er entsprechend dem Teil seines Einkommens, den er durch selbständige Tätigkeit erzielt, zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Kasse abführen, bei der er bereits versichert ist, oder darf er sich doppelt versichern (privat für die Selbständigkeit)?
Wenn er nun einen Arbeitsunfall hat, während er gerade selbständig tätig ist, wird die Berufsgenossenschaft natürlich nichts bezahlen, es sei denn er hat sich extra für diesen Fall dort versichert. Wer zahlt dann, oder fühlt sich am Ende keiner der bis zu drei Versicherer zuständig?
genumi