Krankenvers.: Rezeptausstellung = amb. Behandlung?

Bei einem Antrag für Krankenversicherung wird gefragt, ob in den letzten 3 Jahren eine ambulante Behandlung vorgenommen wurde.

Fällt „nur“ eine Rezeptausstellung auch darunter?

Oder anders gefrragt:

Muss ich diese Rezeptausstellung als ambulante Behandlung angeben?

Vielen Dank für eure Antwort!

Hallo,
ja - das muss angegeben werden.

Begründung: Ein Rezept darf ohne Behandlung (Untersuchung =
Diagnosenstellung) erst garnicht ausgestellt werden.

Das dies in der Praxis oft anders gehandhabt wird spielt dabei
keine Rolle.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,

Hallo Guenter,

ja - das muss angegeben werden.

Bis Du Dir da sicher?

Begründung: Ein Rezept darf ohne Behandlung (Untersuchung =
Diagnosenstellung) erst garnicht ausgestellt werden.

Das ist in sich schlüssig.
Aber wie ist es bei chronisch Kranken mit „Folgerezept“, oder bei Rezepten für eine physikalische Therapie, also konservative Behandlungen (die dann natürlich angegeben werden muss)?

Das dies in der Praxis oft anders gehandhabt wird spielt dabei
keine Rolle.

Ja, s.o.

Gruss

Günter Czauderna

Gruß, Rollifern

Hallo,

ich bin nun ein wenig verwirrt. Ist die Rezeptausstellung nun mit einer Behandlung gleichgestellt, oder nicht? Wer sich sicher ist oder Informationen hat, bitte hier posten.

Danke

Ja, ist sie. Wie weiter oben schon beschrieben, DARF ein Rezept nur ausgestellt werden, WENN vorher auch eine Behandlung stattgefunden hat.
Wenn Du also ein Rezept erhältst, geht der Gesetzgeber davon aus, DASS eine Behandlung stattgefunden hat (auch wenns nicht der Fall war).

MfG, Tori! :smile:

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Es ist doch logisch, dass dem Rezept eine Krankheit oder Beschwerden zugrunde liegen. Es wird in Anträgen nicht nur nach ärztlichen Behandlungen, sondern auch nach Beschwerden und Krankheiten gefragt.

Die Ausstellung des Rezepztes ist anzugeben. Klären Sie doch einmal mit dem Arzt was in Ihrer Akte steht - Sie werden erstaunt sein.

Rezept nur auf der Grundlage einer Untersuchung und einer Diagnose, oder bei Chronikern auf der Basis einer Dauerdiagnose. Außer Folgeverschreibungen von Verhütungsmitteln.
Die sind, wenn Sie zur Verhütung eingesetzt werden risikounerheblich, bei der Hormontherapie - z.B. weil die Kasse zahlen soll - nicht!

Was für eine Krankenversicherung wollen Sie abschließen? Ergänzungsversicherungen erhalten Sie auch ohne Gesundheitsfragen!

Viele Grüße

Thorulf Müller

Hallo auch,

Fällt „nur“ eine Rezeptausstellung auch darunter?

Definitiv JA!!

Muss ich diese Rezeptausstellung als ambulante Behandlung
angeben?

Ja und zwar mit Hintergrund der Behandlung bzw. warum wurde ein Medikament verschrieben worden ist. Für den Versicherer die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit eine getätigte Behandlung in Zukunft Auswirkungen auf die Leistungen des Versicherers haben kann.

Nur mal so aus Neugier:
Hat dein Berater nix dazu gesagt??

Gruß
Martin