Zur Zeit sind mein Mann und mein Kind privat krankenversichert und ich (mit Halbtagsjob) gesetzlich versichetr.
Frage: wenn ich meinen Job kündige (und nicht mehr arbeite bzw. mir dann einen neuen Job in Ruhe suche), kann ich dann weiterhin gesetzlich versichert sein oder muss mein Mann mich mitversichern?
wenn man Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezieht, bleibt man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.
Wenn man bereits 1 Jahr ununterbrochen in der GKV versichert war, kann man sich nach dem Ende der Beschaäftigung freiwillig weiterversichern (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V). Die Beiträge werden dann nach der Hälfte der Einnahmen des Ehegatten berechnet (abzüglich Freibetrag für die Kinder). § 240 SGB V letzter Absatz
für den ersten Monat der Sperrzeit ist man zwar nicht gesetzlich versichert, bekommt aber kostenlos Leistungen der GKV (§ 19 SGB V).
Ab dem 2. Monat der Sperrzeit zahlt die Arbeitsagentur Beiträge an die Krankenkasse (§ 5 Absatz 1 SGB V).
Wichtig ist, dass man sich rechtzeitig bzw. frühzeitig bei der Arbeitsagentur meldet!