Hallo,
der Sachverhalt: 3 Wochen vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Vers. bei gesetzl. KK hat X einen recht schweren Verkehrsunfall. Es wird sicher noch einige Wochen/Monate dauernd und viel kosten, bis er wieder arbeiten kann. Vor dem Arbeitsverhältnis war er selbständig und privat versichert, hinterher will/wollte er das auch wieder sein. Er hat bei der privaten KK extra dafür bezahlt, nach der Unterbrechung durch Pflichtversicherung während des Arbeitsverhältnisses wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung versichert zu werden.
Was passiert jetzt? Nimmt die private Versicherung ihn, während er im Krankenhaus liegt übergangslos auf? Kann/soll er bei der gesetzlichen Kasse freiwillig versichert bleiben, bis er genesen ist? Zahlt die gesetzl. Kasse ihm Krankengeld über das Ende des befristeten Jobs hinaus?
Vielen Dank für ein paar hilfreiche Tipps!
lg
Dagobu
Hallo.
was die private Krankenkasse macht weiß ich nicht.
In der gesetzlichen besteht Anspruch auf Krankengeld, über der Job hinaus, in der Zeit bleibt man auch weiter versichert und zwar beitragsfrei!!! Der Anspruch besteht für 72 Wochen.
gruss
Hallo Dagobu,
wenn Du gesetzlich bei einer KK versichert bist, bleibst Du dies auch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit. Da der AG nur bis zum Ende der Beschäftigung Entgelt weiterzahlt, erhälts Du danach Krankengeld durch die KK (bei einem anerkannten Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft. O=b Du nach E§nde der AU Dich weiter in der gesetzlichen KV versicherst, muss Du selbst entscheiden; eine freiwillige Weiterversicherung ist möglich, jedoch auch abhängig, wie dann dein beruflicher Stand ist.
Wie es mit deiner PKV-Versicherung ist, ricvhtet sich nach den Leistungsansprüchen etc. in Deinen Versicherungsvertrag mit der PKV. Diese unterscheidet sich von der GKV, dass Du nur bestimmte Leistungen versichern kannst. So musst Du auch mnachsehen, welche Leistungen versichert sind während der Zeit, in der Du über die gesetzliche KK versichert bist und dort einen Leistungsanspruch hast.
Am besten persönlich bei der gesetzlichen KK beraten lassen.
VG
ayro
Guten Tag,
die Krankenversicherungspflicht besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, wird aber verlängert um die Zeit des Krankengeldbezuges.
Dieser Anspruch besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen spätestens ab dem Tag nach dem Beschäftigungsende.
Frühestens zum Ende des Krankengeldbezuges ist daher bei der privaten Kasse der Antrag zu stellen die Versicherung dort wieder aufleben zu lassen.
Davor wird diese eine Aufnahme ablehnen und auch kein Krankentagegeld bezahlen.
Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bleibt daher die gesetzliche Kasse zuständig(maximal 78 Wochen Krankengeld).
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Antwort zur Frage Krankengeld:
/t/befristeter-arbeitsvertrag-laeuft-ab-waehrend-kra…
Antwort zur Frage Rückkehr in die PKV:
Normalerweise müsste ihn die PKV wieder nehmen müssen, wenn klipp und klar ist, dass keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet.
Zur Klärung die PKV anrufen!
Wenn sie ihn nicht mehr nimmt: entweder freiwillig versichern bei der GKV; da gibt es keine Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Oder VOR Ende der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Krankengeldes arbeitslos melden, dann ist er über das AA pflichtversichert.
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit und der Krankengeld-Anspruch (einen Tag nach der ärztl. Feststellung der AU oder mit Beginn einer stat. Behandlung) noch während einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eintritt, so bleibt die versicherungspflichtige Mitgliedschaft (ohne Beitragszahlung) für die Dauer des Krankengeldanspruchs erhalten.
Insofern ist eine Rückkehr zur PKV (noch) nicht nötig/möglich.
Gruß
Traveller
P.S. Dies ist eine allg. Auskunft ohne Gewähr für einen Einzelfall. Mein Rat: bei der zuständigen KK vorsprechen!
Hallo
erstmal: gute Besserung!
zu Deinen Fragen:
- Was passiert jetzt? Nimmt die private Versicherung ihn, während er im Krankenhaus liegt übergangslos auf? Antwort: Wenn ich Deinen Text richtig verstanden habe, bist du während der Zeit in der GKV bei der PKV in einer sog. Anwartschaftsversicherung versichert. Du kannst also ohne erneute Gesundheitsprüfung unmittelbar Deine früheren Tarife aktivieren lassen. Du zahlst dann wieder den Monatsbeitrag für die aktive Krankenversicherung, aus der Du alle Leistungen erhälst.
- Kann/soll er bei der gesetzlichen Kasse freiwillig versichert bleiben, bis er genesen ist? Antwort: Nein, das bringt dir nichts. Im Gegenteil, lieber gucken, ob Du eine Frist einhalten mußt zur Aktivierung Deiner privaten Krankenversicherung nach Ausscheiden aus der Pflichtmitgliedschaft der GKV.
- Zahlt die gesetzl. Kasse ihm Krankengeld über das Ende des befristeten Jobs hinaus? Antwort: Nur, wenn er dort versichert bliebe, was ich ihm/ Dir nicht rate. Du bist in Deiner Privaten Krankenversicherung sicherlich auch Krankentagegeld-versichert. Das Krankentagegeld wird Dir gezahlt als Lohnersatz während der Arbeitsunfähigkeit. Du bist also über Deine Private Krankenversicherung voll abgesichert. (Es sei denn, Du hast am falschen Ende gespart und keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Aber davon gehe ich nicht aus, weil das kein vernünftiger Mensch macht.)
Tip: Prüfe Deine Verträge und laß Dich von Deinem Versicherungsmakler/-Berater beraten.
Viele Grüße
Heike
Hallo lieber Anfragender,
leider kann ich de Frage nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
jonas9999
Hallo Dagobu,
Die Mitgliedschaft deines Bekannten bleibt bei der gesetzlichen Krankenkasse solange bestehen, solange er noch nach der Beschäftigung weiterhin arbeitsunfähig ist. Er erhält dann von der gesetzl. Krankenkasse Krankengeld. Dazu benötigt er von seinem Arzt einen sogenannten Auszahlschein, diesen muss er bei der Krankenkasse abgeben.
Seine frühere private Krankenversicherung ist also solange er weiterhin ununterbrochen arbeitsunfähig ist aussen vor.
Viele Grüße
sigi-der-schwabe
Sorry war in Urlaub.
Hoffe es konnte zwischenzeitlich jemand helfen