Krankenvers. wenn ich Stelle nicht antrete?

Leider ist mir oben einfach kein besserer Titel eingefallen. Nach Jahren im ausland habe ich eine Stelle angeboten bekommen zur Monatsmitte und habe mich bei einer Krankenkasse pflichtversichert zum Anfang d. M… Nun wuerde ich jedoch gerne wissen, wie sieht es aus wenn ich aus welchen Gruenden auch immer, die Stelle nun doch nicht antreten wuerde? Wuerde ich der Krankenkasse etwas schulden?
Hoffentlich habe ich mich nicht zu kompliziert ausgedrueckt, dies ist nur so ein grober Umriss der Situation.

Danke fuer Eure Antwort,Susanne

Hallo,
klare Antwort - die Krankenversicherung käme nicht zustande,
da für die Rechtskraft der Versicherung eine Anmeldung
des Arbeitgebers zwingens vorgeschrieben ist - und wenn
diese nicht vorliegt, gibts auch keine Versicherung.

Gruss

Günter

Guenter, herzlichen Dank, mir faellt ein Stein vom Herzen…ich war einfach nicht sicher wie es laeuft und mir war es auch zu peinlich dort anzurufen und nachzufragen…

Liebe Gruesse, Susanne

Die Anmeldung ist zwar Pflicht, allerdings existiert die Mitgliedschaft schon, wenn ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird - Anmeldung hin oder her. Ich weiß, alles Theorie.

In der Praxis recht (erstmal) auch der Aufnahmeantrag.

Gruß
Henning

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
die Mitgliedschaft beginnt erst nach Eingang der
Anmeldung mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit -
wenn die Anmeldung nicht erfolgt, handelt es sich um
„Schwarzarbeit“, deren Folgen in diesem Falle der
Arbeitgeber zu tragen hat.
Ohne Anmeldung des Arbeitgebers leisten wir nicht -
in keinem Fall und auch der Aufnahmeantrag hat erst dann
eine Rechtsgültigkeit (in diesem Fall) wenn er durch die
Anmeldung (DEÜVO) bestätigt wird.

Gruss

Günter