Krankenversciherung alleinerziehnd kann ich nicht

Hallo @ all

Ich brauche dringend euere Hilfe!! Ich suche Betroffene, den es genau so ergeht wie mir. Ich bin alleinerziehende Mama seit November 2011. Mein Elterngeld ist seit Februar 2012 ausgelaufen und mein Arbeitsverhältnis besteht auch seit dem 31.07.2011 auch nicht mehr. Nun ist es so das Ich mit meinem Kind seit der Trennung bei meinen Eltern untergekommen bin.

Der Kindsvater verarmt immer mehr seit der Trennung. (Komisch) er ist selbstständig und hat ein sehr gut laufendes Geschäft. Eine Eigentumswohnung zwei Autos vor der Tür stehen und dazu kommt ein Festgehalt, weil er selbst angestellt ist in seiner GmbH. Er hat nun sein Gehalt gekürzt um 600€ und somit auch mal wider den Unterhalt.

Mein Problem ist nun das keiner für mich meine Krankenversicherung übernehmen will. Hartz4 wurde abgelehnt weil ich mit dem Unterhalt, den wir bekommen über die Bedarfsgrenze grenze liegen. Das Jobcenter pocht drauf, dass ich mir eine eigene Wohnung suche, damit sie noch mehr haben zum Anrechnen. Wohnung suchen ist nicht das Problem, aber wenn ich die habe übernimmt, das Jobcenter nur die Kaltmiete und mehr nicht davon wäre ja der Kühlschrank auch nicht voll. Des weitern kommt dazu das Ich keine Möbel habe außer einer Waschmaschine müsste mich komplett neu einrichten. Diese Kosten will keiner aufbringen. Genau so wenig wir mir jemand die Krankenversicherung bezahlen will. Was kann ich noch tun?? Das Sozialamt würde mir 48€ dazugeben dann müsste ich noch 100€ selbst zuzahlen. Was ich aber nicht kann. Hat jemand hier mit Erfahrung gemacht oder hat das gleiche Problem wie ich … oder kann mir Tipps geben, was ich noch machen kann…

Meine Eltern sind berufstätig und haben Wechselschicht … Mein Kind ist 1 Jahr!! Habe schon alle Kindergärten und Tagesmütter durch, alles voll … mein Kind, hat eine Lebensmittelallergie und Krupp würde ihn zurzeit ungern in einer Kita oder Ähnliches stecken… Da ich ja meine 3 Jahre Erziehungszeit für mein Kind eigentlich da sein wollte. Soll jetzt nicht heißen, dass ich nicht arbeiten gehen wollte…Aber so war es ja nicht gedacht …

Arbeite mit meinem Anwalt schon zusammen…Wenn ich jetzt Klage erheben würde ich mit den Infos die ich habe eher auf die Nase fallen und hätte den Prozess verloren und dann noch mehr Kosten …

Mein Ex zögert immer mehr die Sache raus kommt nicht mit Unterlagen um die Ecken und verarmt immer mehr … Was ich nicht glaube, weil es nicht so ist… Ich bin langsam am ende mit meinen Möglichkeiten … er kürzt immer mehr … Schreiben von meinem Anwalt werden von seinem nicht berücksichtig und unter dem Tisch fallen gelassen … Papiere, die schon seit letztem Jahr hätten da sein müssen …Fehlanzeige…

Er hat nun auch noch Umgangsrecht beantragt … Ich könnte k… Er meldet sich hier noch einmal es besteht kein Kontakt anrufe von mir blockt er und im Geschäft lest er sich verleugnen…

Behauptet aber das er jede Woche hier untern ist … Ich bekommen einen *k* an fall und verstehe nicht das ihm mehr geglaubt wird wie mir…liegt es daran, dass er selbstständig ist???

Ich muss für die Krankenversicherung 147,44€ zahlen mit Kind … Habe ein einkommen von 300€;;;;;;;;ich verstehe nicht, warum er es nicht rafft, das das Kind eine Krankenversicherung braucht…Wir haben per Anwalt fragen lassen ober er sein Sohn versichern würde…das hat er verweigert …

Was soll ich tun?? Wenn ich keine Lösung finde, bin ich in 2 Jahren so hoch verschuldet das Wenn ich Arbeiten gehe mein Gehalt gepfändet wird!!!

Hallo,
du steckst wirklich in großen Nöten und ich kann deine Verzweiflung nachfühlen.
Mein Ex war auch selbständig und dann insolvent. Kein Unterhalt, kein Garnichts.
Jugendamt - zahlt für das Kind Unterhalt 6 Jahre lang. Ich nehme aber mal an, dass der Vater Unterhalt zahlt. Normal ist es so, dass der besser Verdienende die Krankenkasse für das Kind bezahlen muss. Wobei das eh egal ist. Das Kind ist bis zum 23 Lebensjahr mit den Eltern pflichtversichert. Normal dürften dir da keine extra Kosten entstehen.
Ehrlich, es wird schwierig. Gut wäre ein kleiner Job, bei dem wenigsten deine Krankenversicherung wieder gewährleistet wäre.
An den Mann wirst du nicht rankommen. Kannst mal beim Finanzamt anfragen wie das wohl sein kann, dass sich sein Einkommen seit der Trennung so verschlechtert hat. Er begeht damit, dass er Einkommen verschweigt auch Steuerhinterziehung. Das Finanzamt „muss“ dem Hinweis nachgehen.
Ansonsten würde ich beim Jugendamt nachfragen, ob sie dich und damit das Kind unterstützen können.
Schwangerschaftsberatung - so komisch dass klingt - hat bei Notfällen oftmals auch Stiftungsgelder für Wohnungseinrichtung und Kinderbekleidung. Die Frauen dort kennen solche Situationen und können dich sicher beraten.
Gesundheitsamt ist bei uns auch eine gute Anlaufstelle mit verständnissvollen Mitarbeitern.
Alleinerziehenden - Gruppen - da findet Erfahrungsaustausch statt und du findest Mitstreiter, die in ähnlichen Situationen sind und Tipps weitergeben.
Bezahlst du für den Anwalt? Es gibt auch Amthilfe für sozial Schwache, muss beim Amtsgericht beantragt werden.
Meine guten Wünsche begleiten dich.
b.

danke erst einmal für deine Antwort.
Der KV bezahlt Kindsunterhalt von 275€ jeden Monat drückt aber dafür den Mutterunterhalt.
Urplötzlich gibt es ein Darlehnsvertrag zwischen ihm und seiner Mutter, wo er seine Eigentumswohnung mit abbezahlt. Gab es vorher nicht.

Des weitern haben wir im Oktober ein Auto gekauft da die Bank ihm den Rat gegeben hat das auf ein Immobillien Kredit laufen zulassen, weil die Zinsen nicht so hoch sind.

Sagt er jetzt das, wäre für die Eigentumswohnung.Ich denke ich weiß es aber nicht genau das Er seinen alten Waggen nun an seine GmbH verkauft hat. Wissen tu ich es nicht aber ich vermute es. Er versucht mit allen mitteln das Mutterunterhalt zukürzen…

Er hat eine GmbH würde es was bringen beim Finazamt mal nach zu haken?Und welches Finazamt muss ich anrufen? Ich wohne dort nicht mehr in der Stadt.

Ich habe nun beim DWerk an gefragt sie tun was Sie können und hoffen das Sie mir bis Monatg was sagen können.

Muss Ich den ausziehen wenn das Amt das will? Ich bin gern hier und weiß das ich und mein Sohn was zu essen bekommen und das möchte ich solange das alles in der schwebe ist ungern aufgeben.

lg

Rufe beim dem Finanzamt an, bei dem die Firma gemeldet ist und dein Ex seine Steuern zahlt.
Argumentiere gegenüber dem Amt mit deiner angeschlagenen Psyche. Du brauchst die Unterstützung deiner Eltern Es sei dir unmöglich zur Zeit allein zu sein und dein Kind ohne ihre Hilfe zu betreuen. Angst vor dem Alleinsein, Angst mit der Situation überfordert zu sein, Angst, die dir den Atem raubt. Zudem ist das Kind erst kürzlich aus seiner vertrauten Umgebung herausgerissen worden und eine weitere, gravierende Veränderung würde es völlig verstören und würde sich störend auf die gesunde Entwicklung auswirken. Hol dir bei Bedarf Atteste von Hausarzt und Facharzt, die das bescheinigen. Dagegen kann das Amt nicht an. Hat bei mir auch schon mal geholfen.
Manches was verlangt wird, ist wirklich verrückt.
Alles Liebe
b.

Sorry, ich befürchte, dass ich hier keinen guten Rat geben kann. TG

Hallo liebe Lusi 2222,

ich mache diese Spielchen seit 12 Jahren mit.

Leider musste ich genau wie Du feststellen, dass den Kindsvätern in allen Punkten (rechtlich, „emotional“, finaziell) sehr leicht gemacht wird, sich ihrer UNANGENEHMEN Verantwortung zu entziehen, aber das ANGENEHME VOLL MIT ZU NEHMEN !!!

Je schneller Du Dir das verinnerlichst um so besser für Dich.

Es nützt nichts wenn Du „ihn“ angklagst!
Das hilft DIR nicht weiter. Ich spreche wirklich aus Erfahrung! Ich will in keiner Weise sagen, das der Kindsvater richtig handelt, oder dass, was er tut nicht zum kotzen ist!!!

Aber er wird sein Verhalten nicht ändern!!!

Du musst Dein Verhalten ändern!!

Verwende Deine Energie dafür, Dir eine Arbeit zu suchen. Ich habe auch „nur“ mit einem 400 Eurojob angefangen. Natürlich „kämpft“ Dein Anwalt für Dich weiter. Lass Ihn kämpfen und Du kümmerst Dich um Dich und Dein Knd.
Inzwischen arbeite ich fast ganztags(übrigens sehr gerne) und bin nicht mehr auf die Zahlungen des Kindsvaters angewiesen. Wir „vier“ schaffen es gerade so ohne Unterhalt um die Runde. Aber wir schaffen es!!!
Eines meiner Kinder ist auch mit mehreren Krankheiten geschlagen, aber je mehr Zeit vergeht und je selbstständiger ich werde, um so besser läuft es auch mit den Krankheiten.

Selbstverständlich sollst Du alle Hilfe die Dir gegeben wird „mitnehmen“(nicht nur von Ämtern und Anwalt, auch von Freunden und Familie), aber verliere nicht aus den Augen, dass Du BEZAHLTE Arbeit brauchst!
Nur so kommst Du aus der Abhänigkeit raus!

Alles Gute und ganz, ganz viel Kraft

Hallo,

tja, es ist mir immer wieder ein Rätsel, wie Männer sich nach einer Trennung entwickeln. Wie ihnen ihr Geld, Besitzt und Wohlstand mehr am Herzen liegt als ihr eigenes Kind. Meiner hat mir per SMS mal mitgeteilt, dass unser Sohn mehr Unterhalt von ihm bekommt wenn sein 2. Motorrad abbezahlt ist…ohne Worte.

Erstmal würde ich Dir raten, den Anwalt zu wechseln, denn der den Du hast, scheint total inkompetent zu sein.

Zu den Finanzen: Ich kenne Deine finanzielle Lage ja nicht genau aber ich kann Dir vielleicht zumindes einige Hinweise geben. Wenn er seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn du in eine eigene Wohnung ziehst kannst du Wohngeld beantragen (wenn du Harz 4 bekommst, nicht für dich aber für dein Kind), es gibt auch noch so etwas wie einen Kinderzuschuss, denn man beantragen kann, wenn man zwar arbeitet aber das Geld für die Kosten zum Unterhalt für das Kind nicht reicht. Bekommst du das Kindergeld ausbezahlt? Wenn nein, stelle einen entsprechenden Antrag mit der Begründung, dass das Kind vollzeit bei dir lebt. Was die Anwalts- und Gerichgskosten angeht, kannst du dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein (Anwaltskosten) bzw. Prozesskostenhilfe (falls es vor Gericht geht) beantragen.
Ein kompetenter Anwalt hätte Dir das aber alles sagen müssen, daher wie bereits gesagt, such dir einen Neuen. Vieleicht mal rumfragen oder auch hier mal fragen wer in (deiner Stadt) gute Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht hat.

Die Hoffnung, dass sich Dein Ex noch ändert würde ich erst mal aufgeben - leider ist es die traurige Wahrheit und man könnte sich die Haare raufen über das Verhalten, aber je eher Du dich davon lößt, desto besser wird es dir gehen und desto objektiver und „klatschnäuziger“ kannst du gegen deinen Ex angehen. Ich weiß, das ist leichter gesagt als getan, aber wenn man es mal gesagt bekommt, kann man zumindest anfangen sich damit auseinander zu setzen.

Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben auch wenn ich keine direkte Lösung für dich habe.

Viele Grüße und viel Kraft
Anja

Wow! Liest sich grausam und ist es wohl auch!! Tut mir unglaublich leid,dass euer Leben so im Chaos ist. Leider kann ich dir da keinen Tip geben,ausser vielleicht zu einer Beratung gehn,die kosten nix wenn du zu Caritas und co gehst. Vielleicht haben die ja irgendeine Idee wie man dir helfen kann. Ich würde wahrscheinlich auch die Krankenkasse anrufen und dort nach ner Möglichkeit fragen.

WÜnsche dir viel Erfolg und alles Gute!!!

LG Susi

hallo lusi222,

oh Gott, ja - ich kenne das. Ich fühle genau, wie es dir jetzt geht. Habe das gleich mit drei Kindern hinter mir. Fast.

Es ist eine Menge bei dir los. Vielleicht können wir uns gemeinsam bei dir herantasten. Eine einzige Antwort auf deine Situation gibt es im Moment nicht.

Es gibt bei dir viele Baustellen, die ineinander greifen und aufeinander wirken.

Ein Anwalt hat nicht unbedingt gleichzeitig Ahnung von ALG II und Familienrecht.

Du wohnst bei deinen Eltern? Wieviel Platz hast du dort? Hast du evtl. (pro forma) einen Unter-Mietvertrag mit Ihnen gemacht? Dieses wäre für dich wichtig, sonst würde die Arge/das Jobcenter davon ausgehen, dass deine Eltern dich finanziell unterstützen und lehnen deinen Antrag auf Unterstützung ab. Wichtig ist, dass du deutlich machst, dass du für dich und das Kind allein sorgst.

Hast du schriftlich einen Antrag gestellt beim Jobcenter für ALG II? Unbedingt wichtig, denn so erhälst du einen Bescheid. Nur gegen diesen kannst du Einspruch einlegen. Du solltest alles schriftlich machen und von allem eine Kopie machen, um Nachweise für Behörde, Anwalt und Gericht zu haben. Auf der Seite arbeitsagentur.de gibt es für den Antrag auf ALG II die passenden Formulare.

Eine eigene kleine Wohnung mit deinem Kind ist vielleicht nicht verkehrt, wenn bei deinen Eltern zu wenig Platz ist. Die Kosten hierfür würde dann das Jobcenter auf Antrag übernehmen, wenn du Ihnen Mietvertrag und Nebenkosten vorlegst. Erkundige dich, welche Größe deine Wohnung haben darf. Ich glaube, mit einem Kind hast ca. 50 - 60 qm Anspruch. Je nach Bundesland. Du kannst auch einen Antrag stellen auf eine Ersteinrichtung für Möbel. Das Jobcenter ist nicht unbedingt dein Freund und Helfer. Schaue in das Forum gegen-hartz.de - hier gibt es wertvolle Tipps für dich und du kannst Fragen stellen.

Als erstes müsstest du dir vielleicht eine Grundlage schaffen, die klare Verhältnisse für dich hat, damit du auch die richtigen Anträge stellen kannst. Du musst nachweisen können, wo du wohnst, wie groß die Wohnung, wieviel Miete, wieviele Nebenkosten. Wenn du kein eigenes Einkommen hast, erhälst du Unterstützung vom Jobcenter. Den Regelsatz für dich, für dein Kind, Mehrbedarf für Alleinerziehende und die Kosten für deine Wohnung. Solange kein Unterhalt gezahlt wird, wird die Arge für dein Kind den Regelsatz zahlen. Du müsstest im Antrag angeben, solltest du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten oder beantragt haben.

Und sie übernehmen für dich und dein Kind die Beiträge für die Krankenkasse. Evtl. setzen sie sich auch in Verbindung mit dem Vater bezüglich der Krankenkasse. Warst du familienversichert oder hattest du deine eigene Krankenkasse? Bist du verheiratet? So, wie ich weiß: Wenn du verheiratet bist, dann bist du auch erst einmal weiterhin über deinen Ex krankenversichert bis zur Scheidung. Hast du eine eigene Krankenversicherung, dann wird das Jobcenter hierfür die Beträge übernehmen. Das Kind selbst ist weiterhin dort versichert, wo es die ganze Zeit über versichert war. Es wird nicht aufgrund einer Trennung sofort aus der Krankenkasse herausgenommen. Wenn du die Krankenkasse kennst, setze dich mit denen in Verbindung und erkläre die Situation und sie können dir vielleicht auch bei Fragen weiterhelfen.

In den ersten drei Jahren deiner Elternzeit wird dich das Jobcenter automatisch nicht vermitteln. Du unterschreibst zwar, dass du für drei Stunden täglich arbeitsfähig bist, du wirst aber für die drei Jahre Elternzeit aus der Vermittlung herausgenommen und brauchst dich nicht um Arbeit zu bemühen. Du erhälst Leistungen nach ALG II gesetzlich nur, wenn du arbeitsfähig bist. Dafür die Unterschrift auf Arbeitsfähigkeit für drei Stunden täglich.

Sollte es entgegengesetzt dennoch jemanden beim Jobcenter geben, der dir sagt, du musst dich um Arbeit bemühen, lege vom Kinderarzt ein ärztliches Attest vor, dass dein Kind krank ist und du dich dauerhaft um dein Kind kümmern musst. Außerdem bestätige, dass du niemanden für die Betreuung deines Kindes findest. Eine Tätigkeit darf nur gefordert werden von dir, wenn es keine Nachteile für das Kind gibt. Findest du übrigens auch in dem Hartz IV-Forum.

Der Unterhalt des Vaters für dein Kind ist noch eine gesonderte Sache. Hast du deinen Anwalt schon mit dem Unterhalt beauftragt? Sonst gehe zum Jugendamt. Das Jugendamt arbeitet mit Anwälten zusamnmen, die besonders auf solche Väter wie bei dir spezialisiert sind.

Hast du deinen Anwalt bereits beauftragt, aber das Gefühl, dass du bei ihm nicht gut aufgehoben bist, könnstest du das Mandat niederlegen und dann den Unterhalt vom Jugendamt klären lassen. Im übrigen brauchst du den Anwalt nicht zu bezahlen, wenn du kein Einkommen hast. Du erhälst auf Antrag bei Gericht einen Beratungshilfeschein für den Anwalt oder auch, sollte es zu einer Klage kommen, Prozesskostenhilfe. Hat dir dein Anwalt bislang nichts von der Beratungshilfe erzählt, dann könntest du noch einen Antrag auf Beratungshilfe bei Gericht stellen (Formblatt im Internet) und den bewilligten Antrag an dich schicken lassen (also keinen Namen vom Anwalt eintragen) und ihn dann beim Anwalt nachreichen. Und dann erst - wenn du möchtest - das Mandat niederlegen.

Vertraust du deinem Anwalt und bleibst bei ihm, dann kann das Jugendamt trotzdem (aber dann nur) in Sachen Unterhaltsvorschuss für dein Kind für dich tätig werden.

Also, ich würde dir als erstes raten, die wohnliche Situation klar zu regeln. Mit diesen Grundlagen so schnell wie möglich schriftlich einen Antrag auf ALG II stellen. In diesem Antrag steht auch, ob du krankenversichert bist oder nicht. Dementsprechend wird das Jobcenter dann damit umgehen müssen. Und hast du keine eigene Krankenversicherung, wird das Jobcenter dir eine zuweisen müssen und hierfür die Beträge übernehmen.

Parallel dazu würde ich dir raten darüber nachzudenken, ob du weiterhin bei deinem Anwalt bleiben möchtest. Es hört sich fast so an, als wenn er nicht unbedingt viel erreicht hat. Ansonsten lege das Mandat nieder. Und dann den Unterhalt vom Jugendamt regeln lassen.

Ganz wichtig: so schnell wie möglich unabhängig von alle Verfahrensständen sofort Unterhaltsvorschuss für dein Kind beim Jugendamt beantragen. Das ist ein sog. Notbetrag, der weniger ist als der eigentliche Unterhaltsbetrag, den dein Ex zahlen muss. Diesen holt sich das Jugendamt von deinem Ex auf Dauer wieder.

Dann ist die Frage, ob dein Ex für dich Unterhalt zahlen muss. Hast du diese Frage schon mal deinem Anwalt gestellt? Während des Trennungsjahres hast du evtl. Anspruch auf Unterhalt. Zudem müsste er dich in den ersten drei Jahren evtl. unterstützen, weil du aufgrund des gemeinsamen Kindes nicht (voll) arbeiten gehen kannst. Hierfür braucht du einen (neuen?) Anwalt.

Dein Ex ist verpflichtet, Auskünfte über seine Einkünfte zu geben. Tut er dieses nicht, wird es dementsprechende Konsequenzen für ihn geben. Das Unterhaltsrecht in Deutschland ist sehr streng. Er kann zurzeit vielleicht versuchen, sich herauszureden. Aber das wird ihm nichts nutzen. Unterhalt wird er zahlen müssen. Er ist verpflichtet, sonst durch weitere Arbeit den Unterhalt aufzubringen. Und diesen sogar rückwirkend ab Antragstellung und ab Aufforderung zur Auskunftserteilung über die Einkünfte. Er wird nicht damit durchkommen, wenn er seine Einkünfgte kleinrechnet. Im Gegenteil. Ansonsten wird ihm sogar ein fiktives Einkommen angerechnet. Es wird also geschätzt. Damit er den Mindestunterhalt aufbringen kann, wird ihm auferlegt werden, dass er dann auch am Wochenende arbeiten geht.

Ich würde dir raten, dass du alle Unterlagen von deinem jetztigen Anwalt in Kopie erhälst, besonders die Aufforderung zur Einkommensauskunft. Ab da an kann nämlich Unterhalt gefordert werden.
Auch alle anderen Unterlagen, besonders die, die du anderen überlässt, kopieren und gut sortiert aufbewahren. Das könnte für dich später einmal sehr wichtig sein als Nachweis.

Der Frage Umgang des Vaters mit dem Kind wirst du wohl nicht aus dem Weg gehen können. Das wird sehr hart und anstrengend werden, damit umzugehen. Das ist aber unabhängig davon, ob er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt. Er hat ein Recht darauf, sein Kind zu sehen. Aber auch dein Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater zu sehen. Bei allen emotionalen Gedanken solltest du hier einen kühlen Kopf behalten. Du könntest Vorschläge machen, wann der Vater das Kind sehen kann. Da es wohl noch sehr klein ist, fällt hier wahrscheinlich eine „alle zwei Wochenenden-Regelung“ weg. Mache vielleicht über das Jugendamt Vorschläge, wann der Vater sein Kind sehen kann, evtl. jedes Wochenende samstags von 10. bis 18.00 Uhr, evtl. mit Übernachtung oder ohne, oder oder oder. Dann kommst du ihm zuvor und hast eine Menge Ärger weniger, da du die jenige bist, die sich um das Wohl des Kindes kümmerst, anstatt gegenan zu gehen. (So wird man das leider sehen). Du könntest dann das Jugendamt für dich vermitteln lassen, so ersparst du dir den Kontakt mit deinem Ex.

Wenn du möchtest, könntest du mich gerne weiterhin kontaktieren. Würde auch gerne wissen, wie es bei dir weiter geht. Deine Geschichte ist fast wie meine. Vielleicht kann ich dir aufgrund meiner Erfahrungen ein wenig weiterhelfen.

Wünsche dir ganz viel Kraft und viel Glück! Habe Geduld und halte durch.
Liebe Grüße
Tanemali

Hallo Tantemali,

Danke für deine schnelle Antwort und endlich mal eine mit der man was anfangen kann. Finde ich klasse.
Um die Situation etwas zu verdeutlichen versuche ich Sie jetzt ausführlich zu schreiben.
Im November letztes Jahr habe ich mich getrennt. Ich bin zurück nach meinen Eltern gezogen weil, es die schnellste und einfachste Möglichkeit war. Meine Eltern haben ein großes Haus. Ich habe mein Jugendzimmer wieder und mein Sohn wohnt in dem alten Jugendzimmer meiner Schwester. Ansonsten wird hier alles geteilt. Wir haben keinen Mietvertrag gemacht. Ich zahle im Monat 150€ Nebenkosten damit meine Eltern überhaupt was bekommen. Für Essen und Kleidung und was wir zwei süßen noch so brauchen komme ich selbst auf.

Mein Sohn ist jetzt fast 13Monate alt ich bin 28. Mein Ex lebensgewährte ist 10 Jahre älter wir waren nicht verheirat aber länger als Jahr zusammen. Zusammen gelebt haben wir 3 ½ Jahre.
Denn Antrag auf Unterhalt habe ich per Anwalt schicken lassen im Dezember 27.12 das schreiben hat er auch bekommen. Im Dezember hat mir mein Ex eine summe von 300€ überwiesen mehr nicht. Es dauerte bis 10 Januar das er mit seinen Lohnabrechnungen um die Ecke kam. Mein Ex ist Selbständig, ist aber in seiner GmbH selbstangestellt und verdiente ein Gehalt mit Abzügen 2200€ seit Februar verdient er nur noch 1650€. Knappe 600€ weniger.

Die Bilanzen die er geschickt hat sind von 2009 –2010. Die gehören aber dem kleinen Laden an und nicht dem Laden wo, er jetzt drin arbeitet. Er hat sich im August 2010 vergrößert und macht seit dem Gewinne und keine Verluste mehr. Den kleinen Laden gibt es seit dem nicht mehr. Januar zahlte er erstmals 225€ Kindesunterhalt und für mich nichts.

Da ich aber einen Anspruch aber bis mein Kind 3Jahre ist. Will ich nicht auf mein, Unterhalt verzichten. Im Februar zahlte er 275€ Kindesunterhalt und 400€ Mutterunterhalt und nun lässt er von seinem Anwalt schreiben das eine Überzahlung statt gefunden hat, seit Februar. Ich beführte das ich im April leer aus gehe.

Mein Ex müsste für mich und meinen Sohn 950€ ca. zahlen an Unterhalt.
Das Geld für Dezember will er mit der Milch meines Sohnes verrechnen und würde mir somit kein Geld mehr überweisen. Mein Sohn hat eine Kuhmilch Allergie bekommt aus der Apo. Spezial Milch. Die ich aber immer auf Rezept bekommen habe und nicht zahlen musste. Die Milch die er da gekauft hat ist hier nie angekommen.

Mein Anwalt brauche ich nicht zahlen wie du schon Sagtees habe ich diesen Antrag gestellt beim Amtsgericht. Auch Protzeskosten Beihilfe habe ich schon beantragt.

Urplötzlich gibt es ein Darlehensvertrag zwischen ihm und seiner Mutter, wo er seine Eigentumswohnung mit abbezahlt. Gab es vorher nicht. Des weitern haben wir im Oktober ein Auto gekauft da die Bank ihm den Rat gegeben hat das auf ein Immobilien Kredit laufen zulassen, weil die Zinsen nicht so hoch sind. Sagt er jetzt das, wäre für die Eigentumswohnung. Ich denke ich weiß es aber nicht genau das Er seinen alten Wagen nun an seine GmbH verkauft hat. Wissen tu ich es nicht aber ich vermute es. Er versucht mit allen mitteln das Mutterunterhalt zukürzen…

Er kommt mit der Bilanz nicht um die Ecke die wäre noch nicht fertig… laut meinem Anwalt muss eine Bilanz am 1.06. eines Jahres fertig sein. Er ist hier mit schon in Verzug… Er hat nur eine alte Bilanz geschickt… Von seinem Ersten kleinen laden… In dieser ist es ersichtlich das Er missen macht… Diese ist von 2009-2010.

Mein Anwalt sagte mir das Es so eine Klage gebe, ich komm jetzt nicht auf dem Namen, dass er wenigstens die Papiere an die Sonne bringt… Aber das würde nichts bringen, weil er jetzt auch nicht schneller ist… Mein Ex hat zu viel Zeit und drüber nachzudenken, was er als Nächstes tun kann.
Unterlagen fehlen fast alles außer die Lohnabrechnungen die sind vollständig (komisch) sowie die Papiere die für eine Kürzung zu stimmen sind da…

die Unterlagen die ich so abgebe muss und Atteste vom Arzt gebe ich meinst nur in Kopie ab und behalte die orignalle.

War heut morgen schon recht fleißig. Mir lässt das Thema keine Ruhe. Und leider keine glückliche Nachricht bekommen. Habe bei der Rentenversicherung sowie beim Bundesministerium für Familie angerufen ende vom Lied zücken Zahlen freundlich sein.

Elternzeit besteht nur dann, wenn im Hintergrund eine Beschäftigung läuft. Das ist in diesem Fall ja nicht weil, mein Beschäftigung befriste war. Auch dann besteht kein Anspruch auf Elternzeit. Außer wenn ich mich Arbeitslosmelde und mich 15 stunden den Arbeitsmarkt Zugverfügung stelle. Tja kann ich nicht weil, alles voll ist Kindergarten, Tagesmütter und, und, und. Habe mich auf die Warte liste gesetzt.

Sie hat mich dann noch mal auf das SGB § 5 Versicherungspflicht Hingewiesen.

Sie hat mir geraten, dass ich mich mit meiner Versicherung sprechen soll, ob man das nicht auf Raten zahlen könnte. Nach dem Ich ihr dann gesagt habe das Ich ja nur 184€ Kindergeld und eventuell sonst nix bekomme da mein Ex mein Unterhalt und sohnis verrechnen will. Kam dann nur Upps. Dann sollte ich Freunde Familie bekannte fragen. Und der Schluss Satz war, Heiraten sie doch.

Also, Problem großes Problem. Wie soll man was, zahlen wenn, man das Geld nicht. Toller sozialer statt

So ich hoffe das ich jetzt fast alles beantwortet habe… Wenn noch was unklar ist frag mich ich schreibe es dann…

Vielen lieben dank schon mal und dafür das du dir die Zeit genommen hast sooo viel zu schreiben…

Ich kann leider nicht weiterhelfen, drücke dir aber fest die daumen, dass alles gut geht! da heißt es jetzt stark sein und durchboxen…und vorallem hilfe in anspruch nehmen. Jugendamt, pro famila und wie se alle heißen! lass nicht locker!

Hallo!

Ich bin zwar Alleinerziehend, aber ich verdiene mittlerweile genug, dass ich zu dem Kindesunterhalt nur noch Wohngeld benötige.

Hast Du geprüft, ob Du Wohngeld bekommst?

Wenn ja, könntest Du auch zur Tafel (guck mal bei Dir im Ort bzw. Umgebung). Da gibts Lebensmittel.

Bei uns gibt es ein Sozialkaufhaus wenige Orte weiter, da gibts günstig Möbel.

Gratis Möbel gibts bei Sperrmüll-Portalen oder mal gucken bei „kostenlos“ in der Zeitung. Du kannst gratis inserieren bei ebay Kleinanzeigen und Quoka.

Wg. Krankenversicherung - das kann ich Dir leider nicht sagen.

Wenn Du Dich bei Deinen Eltern gut aufgehoben fühlst, überleg Dir das mit der eigenen Wohnung. Kannste immer noch machen, wenn Du wieder arbeitest.

Ansonsten kannst Du Dir höchstens noch einen Job zusätzlich suchen, was weiß ich, Zeitung austragen oder Babysitten… etwas, was Du auch mit Kind und locker nebenher machen kannst um die Krankenkasse zu zahlen.

Hast Du schon geguckt, welche die günstigste ist? Hast Du mit denen gesprochen und nach günstigeren Konditionen gefragt? Probieren kann mans ja mal…

Ansonsten alles Gute für Dich und Dein Kind!!!

Claudia

Hallo,

ich fürchte, ich kann dir nicht allzu sehr helfen.

Außer vielleicht mit dem Hinweis, dass du für den Rechtsanwalt und einen eventuellen Prozess Prozesskostenbeihilfe beantragen kannst (frag deinen Rechtsanwalt, meine hat das alles für mich erledigt, ich weiß nicht, wie es sonst üblich ist). Eventuell musst du die zurückzahlen, da ist aber Ratenzahlung je nach Einkommensverhältnissen möglich. Ich habe auch schon oft gehört, dass, je nach Gericht, die Rückzahlungsforderungen bei den Müttern gar nicht gestellt werden, nach drei Jahren ist die Sache sogar verjährt (wenn das Gericht sich nach drei Jahren nicht an dich gewendet hat). Oder es wird festgestellt, dass du nichts zurückzahlen kannst.

Mein zweiter Tipp: frag mal im Bekanntenkreis herum, ob jemand eine Beratungsstelle kennt, in der Getrenntlebende/Alleinerziehende zu ihrer finanziellen Lage beraten werden - oft für nur 10-20 Euro. Die kennen sich dort manchmal besser aus, als mancher Rechtsanwalt, muss aber nicht sein. Es gibt diese Beratungsstellen oft von der Kirche (man muss aber nicht Kirchenmitglied sein, um sich dort beraten zu lassen). Aber auch von der AWO oder sonstigen sozialen Einrichtungen. Wenn in deinem Bekanntenkreis keiner eine solche Stelle kennt, würde ich z.B. einfach mal im Gemeindebüro der Kirchengemeinde anrufen, wo die nächste Beratungsstelle ist, oder unter „Beratungsstelle Alleinerziehende“ oder ähnlichme für deinen Wohnort googeln, da findest du bestimmt etwas.

Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute!

Herzlichen Gruß, britta1

Da kann ich leider nicht helfen.

hallo Lusi2222,

ich werde mir mal in Ruhe alles durchlesen und überlegen, was mir dazu noch so alles einfällt. So auf einmal kann man gar nicht alle klar überblicken.

Ich kenne das ausreichend. Alles ist verzwickt. Das eine geht nicht weil das andere nicht geht.

Aber eines, denke ich, solltest du tun. Entweder eine eigene kleine Wohnung, oder einen sog. Mietvertrag mit deinen Eltern. Dieses ist wichtig, damit du Leistungen beim Jobcenter nach ALG II beantragen kannst. Es ist auch für deine Eltern wichtig, dass du nachweist, dass du mit deinem Kind selbstständig bist, damit sie nicht vom Jobcenter finanziell mit herangezogen werden. Das ist nämlich das erste, was sie prüfen werden. Du musst komplett getrennt sein von deinen Eltern. Nichts miteinander teilen. Das Jobcenter wird sonst behaupten, dass deine Eltern für dich sorgen und für dich einstehen. Somit werden sie dir auch deinen Antrag ablehnen. Schildere deine Situation mal im Hartz IV-Forum. Dort habe ich eine Menge für mich und meine Situation erfahren.

Auch, wenn du kein Beschäftigungsverhältnis hattest oder hast. Melde dich trotzdem arbeitssuchend. Das ist nur pro forma, damit du Anspruch auf die Leistungen hast. Ohne diesen Anspruch dürfen dir diese Leistungen nicht bewilligt werden. Die Leistungen kannst du nur erhalten, wenn du unterschreibst, dass du fähig wärest, 15 Stunden die Woche zu arbeiten. Du würdest diese Leistungen nicht erhalten können, wenn du nicht arbeitsfähig wärest.

Vermittelt wirst du allerdings von der Arge (oder Jobcenter) nicht, da du zurzeit nicht vermittelbar bist aufgrund deines kleinen Kindes. Sie werden dich aus der Vermittlung herausnehmen, bis dass dein Kind 3 Jahre alt ist.

Ich bin zurzeit in der Elterneit und habe einen Arbeitgeber und einen Vollzeitjob. Da ich alleinerziehend bin und meine Kleine (jetzt 2) nicht im Kindergarten unterbringen kann, erhalte ich nach Ablauf des Elterngeldes ALG II. Und zwar so lange, bis dass meine dreijährige Elternzeit abgelaufen ist. Auch ich musste mich als arbeitssuchend eintragen lassen. Klingt paradox. Ist es auch. Aber es ist eine proforma-Sache. Sonst würde ich keine Gelder bekommen. Sollte meine Elternzeit um sein, werde ich bei meinem Arbeitgeber weiter machen und das ganze bei der Arge ist hinfällig. Ohne, dass sie mich vermitteln wollten oder auch werden. Ich brauchte mich natürlich auch nicht zu bewerben. Das wird bei dir wahrscheinlich auch entfallen. Du zählst als nicht vermittelbar mit einem Kind unter drei. Sie werden dich auch nicht vermitteln, so lange dein Kind keine drei ist.

Vielleicht kannst du dir auch eine Bestätigung vom Kindergarten geben lassen, dass du dich hast auf die Warteliste setzten lassen und dem Jobcenter im Antrag mitteilen, dass du dich dann bei ihnen meldest, sobald sich etwas ergeben hat.

So lange noch keine Zahlungen feststehen, die du erhälst, muss das Jobcenter dir die Regelsätze zahlen für dich und dein Kind und einen Mehrbedarf für Alleinerziehende. Allerdings musst du nachweisen, dass du für dich und dein Kind alleine sorgst. Also bei deinen Eltern von Tisch und Bett getrennt. Du solltest damit rechnen, dass das Jobcenter das auch überprüft und einen sog. Hausbesuch macht. Vertraue niemals einem Jobcenter! Jobcenter zahlen niemals freiwillig und werden dir auch nicht sagen, was du für Ansprüche hast. Oftmals lehnen sie ab, obwohl sie kein Recht dazu haben.

Im „Hartz IV-Forum“ gibt es auch einen ALG II-Rechner. Hier kannst du schon mal berechnen, was dir zustehen würde.

Ansonsten fällt mir noch ein, dass - so war es jetzt bei meinem aktuellen Prozess wegen Kindesunterhalt - meine Anwältin direkt das Gericht um Berechnung des Kindesunterhalts (und bei dir wäre es zusätzlich dein Unterhalt) gebeten hat. Sie hat immer wieder erwähnt, wenn das Gericht weitere Informationen wünscht, dann bittet sie um einen „richterlichen Hinweis“. Als der Antrag bei Gericht eingegangen war, hat das Gericht sich mit dem Kindesvater auseinander gesetzt und Unterlagen gefordert. Diese wurden dann meiner Anwältin zur Verfügung getellt und diese konnte wieder darauf erwiedern. Das Gericht hat jedesmal eine Frist gesetzt und die Gegenseite zur Stellungnahme unserer Schreiben aufgefordert. So musste der Kindesvater reagieren und musste auch die Unterlagen vorlegen.
Auf Verlangen des Rechtsanwaltes hat er auch nicht reagiert. Beim Gericht musste er und ich konnte immer wieder auf seine Schreiben eingehen, da wir vom Gericht die Unterlagen zugeschickt bekamen und um Stellungnahme gebeten wurden.

Ist denn dein Antrag auf Kindesunterhalt schon vor Gericht? Oder versucht dein Anwalt immer noch, an Unterlagen von deinem Ex heranzukommen? (die er mit Sicherheit nicht kriegen wird)

Das ist im Moment das, was mir jetzt so zwischen meinen Kindern und allem anderen :smile: so einfällt.

LG
Tanemali

ich kann dir da leider nicht weiter helfen - aber wenn du doch schon einen anwalt hast müsste der dir eigentlich alles sagen können!??!?!?! oder du solltest dich mal beim jugendamt erkundigen - die haben mir damals auch geholfen. die sind besser als ihr ruf!

Hallo,
ich blicke nicht ganz durch, warum du nicht versichert bist, wenn du bis zum 31.07.2011 gearbeitet hast? Mein Sohn ist 15 und es hat sich in den letzten 15 Jahren sicher einiges geändert, aber wenn dein Kind ein Jahr alt ist, muss es im oder vor dem März 2011 geboren sein, und wieso kannst du im Mutterschutz gekündigt werden? Verstehe ich nicht.
Mir ist auch schleierhaft, wie ein Vater sich weigern kann, sein Kind zu versichern (rechtlich gesehen). Ich halte das für rechtlich nicht haltbar.
Ich wurde in allen Belangen gut vom Jugendamt beraten, da solltest du dich hinwenden. Damals gab es auch Prozeßkostenhilfe. Es gibt auch verschiedene Familienberatungsstellen, wo man dir gerne weiterhelfen wird (z.B. Caritas, aber es gibt auch andere.)
Ich denke das Wichtigste ist, dass du dir klar wirst, ob du dich vielleicht an deinem Ex rächen willst. Aus deinen Worten entnehme ich, dass du ihm das Umgangsrecht nicht zugestehen willst. Das finde ich nicht richtig. Egal was zwischen euch war, das Kind hat ein Recht auf seinen Vater und der Vater ein Recht auf sein Kind.
Vielleicht wird euer Verhältnis besser, wenn du das für dich klärst. Die Beziehung ist vorbei, aber ihr seid nach wie vor die Eltern des Kindes, und das Kind braucht auch beide Eltern. Das solltest du unbedingt trennen: Beziehung und Elternschaft.

Juhu…

Jetzt habe ich mal endlich Zeit zurück zuschreiben. Letzte Woche war eine Menge los…
Ich glaube Du hast einiges nicht verstanden, oder ich habe es falsch geschrieben damit man nich versteh.

Alg2 wurde abgelehnt da ich zuviel Einkommen hatte. Heisst 400€ Mutterunterhalt und dazu noch das KIndesunterhalt von 275€. Da habe ich dann noch Alleinerziehenden zuschlag bekommen und noch 165€ wurden mir angerechnet von dem Überhang meines Sohnes. Ist ja auch alles richtig. Da wir keine Miete Zahlen müssen, sondern nur Nebenkosten von 150€ an meine Eltern. Konnte er nicht mehr an Rechnen.

Tja, nur sieht die lage jett seit dieses Woche ganz anders aus. Der Anwalt meines EX hat ein Brief geschrieben das eine überzahlung statt gefunden hat und ich im April nichts mehr bekomme. Und Sohni auch nicht. Also leben wir von 184€ Kindergeld. Und meine Eltern müssen alles Zahlen.

Ich weiss echt nicht mehr wo ich meine Kraft noch her hollen soll. Am Donnerstag habe ich wieder ein Termin bei der Arge… Hoffe wenigstens jetzt das wir unterstüzung bekommen…Weil mein EX Zahlt ja nichts mehr. Dann habe ich noch nen Termin beim Unterhaltsvorschuss… Oder wie mann das auch nennt. Aufjedenfall habe ich dort angerufen und dem Herren meine Probleme erzählt. Er will mir jetzt helfen auch an die Papiere zukommen die noch fehlen … Er meint das ich auf jeden fall anspruch habe auf Kindesunterhalt und das er da schon mal Klage erheben kann…Dazu muss er ja auch alles bekommen… Somit bin ich ja schon mal ein schritt weiter…

Dann hatte ich Freitag nen Termin bei JA mit meinem EX.
Ich wieß net die alte vom JA war am Anfang ja sehr nett und hat mir viel geholfen seit dem mein EX zum einzelgespräch da war ist alles anderes. Alles was ich gesagt habe und sie auch all gut empfunden hat ist auf einmal falsch…

Nur um mal ein Beispiel zunennen.

Es geht ja um die UMgangsklage die er eingereicht hat.
Ich hatte ein einzelgespräch wo ich erzählen musste wie es war und was sich seit der Trennung geändert hat und was das Kind so hat macht und vorallem wann der letzte Kontakt zwischen Vater und Sohn war. Das war am 19.01.2012 seit dem nichts mehr kein Anruf kein gar nichts mehr. Vor dem 19.01.12 hat er sich das letzte mal am 15.12.11 sehen lassen.

Ich sehe da nicht viel Kontakt und glaube das mein Sohn sein Vater nicht als Vater wiede3r erkennen würde. Diese Meinung hatte auch die JA Tante. Also beschlossen wir das erst mal UMgang für ein Nachmittag oder Vormittag für 3 -4 Stunden standfinden sollen. Sohni ist ja erst 1Jahr alt. Auch hat Sie es nicht als gut empfunden das der Junger sofort alle 14Tage zu seinem Vater gehen soll.

Tja und dann kam der schock am Freitag. Wir Planten diesen Tag. Was nicht sehr einfach war weil, der KV immer wieder sagte da kann er nicht und da kann er nicht und da schon mal gar nicht wegen der Arbeit. Darauf hin sagte die JA Tante zu ihm : , Sie können keine Klage einreichen wenn sie selber keine Zeit haben, und ständig um die Ecke kommen das Sie nur Arbeiten." Darauf sagte der KV nichts, sondern Lachte nur wiederwertig mich an. *kopfschütteln* Nun gut wir haben dann dann jetzt jeden Dienstag um 9:30Uhr bis mittags Begleiteten Umgang mit dem JA.

Dann fragte mich die JA Tante ob es ok wäre wenn man mit dem Kleinen zum Spielplatz gehen könnte. Klar sagte ich, mit dem zu satz das ich es aber nicht möchte das der kleine auf dem Spielplatz in der Stadt geht weil, dort ist kein Sandkasten und nur ne Rutsch mit dem anderen Spielzeug kann er noch nichts anfangen und habe dann noch gesagt das dort auch immer scherrben,spritzen , alkohl flaschen und sonstiges liegt. Darauf hin fragte sie den KV ob er einen Kindersitz im Auto hat. Klar.

Dann fragte ich mich warum Sie dieses Fragte… Nach Paar minuten, nach dem auch ich es jetzt verstanden habe. Fragte ich ob ich mein Sohn morgen hier im Rathaus abgeben sollte und dann wieder Heim fahren soll. Da sagt die Tante JA. Wat??? Mein Sohn hat kein Bezug zum Vater und schon mal gar nicht zu Ihr!! Da ist das grösste geschreie schon vor programiert. Also, habe ich gesagt das ich das nicht mache. Dann sagt die doch wirklich zu mir: , Sie wollten doch nicht bei dem Umgang dabei sein!!"… Das habe ich nie gesagt!

Nun gut Sie hat es dann ein gesehen und nun bin ich erst einmal dabei. Was dem KV ja mal gar nicht gepasst hat. Habe es ihm angesehen.

das Gespräch ging weiter auch über die Zukunft und über das Thema Krankenkasse . Selbst da konnte mein EX nur drüber lachen. Ich könnte Kotzen.

Ich laufe mir die Haken wund seit Dezember das er sich endlich um sein Sohn kümmert und er hat alles abgelehnt UmgangsAngebote vom Rechtsanwalt die Umgangsangebote vom JA und jetzt auf einmal reicht er klage ein…Sehr wiedersprüchlich alles.

Die Tante vom JA hat ihm jetzt auch noch mal drauf hin gewiesen, das er auch das Sorgerrecht hat und somit ja auch eine Elterliche Sorge hat. Die er einhalten muss… Was er zur Zeit nicht macht. Darauf hin sprach Sie ihn an und sagte Ihm das er mal mit zu den Schlaftrainigs gehen sollte (unsern Sohn leidet unter einer schlafstörung bin mit Ihm damit in Behandlung) darauf hin meinte er nur er könne nicht zu den Terminen weil er dan Arbeitet. Und bei dem Terminen für den Doc genau so.

Ich bin am Boden … Ohne kraft und total leer… Seit Freitag ist es nur noch schlimmer geworden…Mir geht sein fettes Grinsen nicht mehr aus dem Kopf. Dieses Fiese Gesicht. Also ob er alle geplant hat. Damit er den Kurzen zu sich holen kann oder so ich weiss es nicht aber irgendwas kommt noch.

Sorry qwenn ich so wirr schreibe…Pendel zwischen PC und Kinderbett grade rum…

Ich glaube Du hattest mir auch geschrieben das ich mich an meinem EX rächen will. Nein dem ist nicht so…Will nur das was mir und Vorallem meinem Sohn zusteht …Und setzte mich für das Recht meins Sohnes ein das er Kontakt zu seinem Vater hat. Auch wenn es für mich sehr sehr schwer ist dem Menschen der unser Leben grade zu hölle macht gegenüber zustehen…

lg

Hi Lusi2222,

fühle mit dir - total. Habe das gleiche mit meinem Ex erlebt. Aber was dein Anwalt da macht, verstehe ich wirklich nicht. Du hast nichts und er schreibt, dass ne Überzahlung statt gefunden hat und du auf Geld für den Monat verzichtetst? Du hast doch nichts. Wieso schreibt der so was? Selbst, wenn eine Überzahlung stattgefunden hätte, welches ich selbst aber nur aktzeptiert hätte, wenn ich das richterlich berechnet schwarz auf weiß hätte, selbst dann hättest du dieses erst bezahlen brauchen, wenn du selbst genügend geregelte Einkünfte hast. Du hast zurzeit so wenig, dass selbst für dein Kind nicht genug da ist. Dann schreibt dein Anwalt so was freiwillig und du verzichtest freiwillig? Willst du wirklich bei ihm bleiben?

Zum Jugendamt solltest du wissen, dass dieses keine, aber auch wirklich keine eingreifende Funktion hat. Sie dürfen wirklich nur eingreifen und bestimmen bei Gefahr in Verzug. Du brauchst dir - wirklich - so etwas nicht gefallen zu lassen. DU bist die Mutter deines Kindes. Nicht das Jugendamt. DU weißt, was dein Kind braucht. Und genau danach haben sich alle zu richten. Ich habe genau das gleiche erlebt wie du. Bis zu dem Zeitpunkt, als ich dem Jugendamt eine „Untersagung betreffend Umgangsvermittlung der Kinder mit dem Ex-Mann“ mit Einschreiben per Rückschein geschickt habe.

Seitdem habe ich Ruhe. Mein Ex-Mann kann reden. Er kann eine rote Tomate für blau verkaufen. Und so hat das Jugendamt ihm geglaubt und mir und den Kindern eine Menge Schaden angerichtet. Heute weiß ich ne Menge mehr.

Das Jugendamt darf dein Kind nicht vermitteln, wenn DU damit nicht einverstanden bist. Poche immer auf das Wohl des Kindes. Du weißt, was gut ist für dein Kind. Und nur so wird das gemacht. Umgang mit dem Vater ja, aber „zum Wohle des Kindes“ nur geregelter Umgang und in Ruhe. Außerdem braucht ein so kleines Kind nicht beim Vater übernachten. Meine Kleine war damals 2 Jahre alt. Kinder bis zum Alter von drei Jahren haben einen besonders Schutz und es gelten andere Bedingungen als bei älteren Kinder. Schlafen, betreuen und sorgen bei der Mutter, Umgang mit dem Vater nur tagsüber nach Absprache mit DIR, da nur du als Mutter weiß, wann dein Kind schläft, wann es was braucht usw. Darauf muss Rücksicht genommen werden.

Sei so selbstbewusst und lasse dir nicht das Heft aus der Hand nehmen. Sonst heißt es später, du wärest überfordert und wüsstest nicht, was du wolltest. Dann hast du wahrscheinlich noch das Glück, und bekommst vom JA eine Familienhilfe vorgeschlagen.

Man kann dir das Kind nicht wegnehmen. Der Vater arbeitet und DU bist extra für das Kind zu Hause. Wegnehmen kann man dir nur das Kind, wenn es z. B. mißhandelt wird. Und sonst geht dieses nur über eine richterliche Verfügung.

Alles, worüber es kein Urteil gibt, mußt du dir auch nicht bieten lassen. Jeder kann kommen und seine Meinung sagen und einfach behaupten. (Du aber auch) Aber letztlich bestimmst DU, was passiert.

Ich habe zu Anfang immer gedacht, das JA steht auf meiner Seite. Ich hatte nachher eines meiner Kinder weg, ständig das JA unangemeldet vor der Tür, Briefe, Anrufe vom JA, von meinem Ex, Verfolgungen, Beobachtungen etc. Jeglicher Versuch, darauf einzugehen und zu zeigen, dass man es ja gut meint und sich auch einigen möchte, brachte mich letztendlich dahin, dass meine Familie ruiniert, meine Kinder und ich nahe am Nervenzusammenbruch waren und wir uns nicht mehr aus dem Haus trauten.

Ich musste Schule und Kindergarten informieren, die uns beschützt haben.

Auch mein Ex ist ein Thyrann und hätte es am liebsten, wenn er mich vernichten könnte.

Lasse dich nicht unterkriegen. Mein Spruch an das JA, „sie wollen dem Kind doch nicht schaden, also sollten sie doch im Sinne des Kindes überlegen, also sollten sie auch auf meine Hinweise als liebende Mutter achten“.

Das JA vertritt nur die Interssen des Kindes, nicht des Vaters. „Sie möchten doch nicht das Kind instrumentalisieren, da doch offensichtlich ist, dass im Scheidungsverfahren sich die Eltern bekriegen“.

Das JA hat an deinem Kind nichts zu sagen. Nur, wenn das Kind in Gefahr ist. Ist es nicht. Und wenn der Vater die Umgangskontakte, die du ihm anbietest, nicht so haben möchte, dann muss er vor Gericht den Umgangskontakt durchsetzen, den er haben will. Das Wohl des Kindes geht vor. Der geregelte Tagesrhytmus geht vor. Besonders für dein Kind, welches auch noch krank ist. Hast du schon mal deinen Kinderarzt ins Vertrauen gezogen? Hat mir sehr geholfen. Er konnte so manches erzwungene Treffen des Kindesvaters mit dem Kind verhindern, wenn es zu Zeiten war die eher dem Vater gut taten als dem Kind. (Nachts, Parties etc.).

Ich habe heute ein Urteil zum Umgang mit festen Zeiten. An das halte ich mich. Konsequent, keinen kleinen Finger für Ausnahmen geben. So muss er sich auch daran halten. Und ich habe mittlerweile ein dickes Fell, wenn er vor meiner Haustür steht und wartet, wenn er mit dem Auto stundenlang steht und beobachtet, wenn er die Behörden einschaltet, die wegen Umgang vermitteln wollen, wenn er meine Rechtsanwältin anruft, wenn er mir die Polizei schickt, wenn Briefe im Kasten liegen und mails von ihm kommen. Berge.

Du könntest auch die Mitarbeiterin des Jugendamtes ablehnen. Und bei Bedarf jemanden neues aufsuchen. Oder gehe gleich zum JA-Leiter und erkläre ihm, wie ihr, insbesondere dein Kind. durch die Aktionen des JA und deines Ex belastet werdet.

Im übrigen hat die Abteilung des Jugendamtes für den Unterhaltsvorschuss nicht wirklich was mit den Sozialarbeitern des Jugendamtes zu tun. Von daher würdest du also auch die Aktivitäten des Jugendamtes in Sachen Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsklage nicht gefährden, wenn du gegen die Sozialarbeiterin dein Kind und dich verteidigst. (Du weißt, dass du deinem Anwalt das Mandat in Sachen KindesUnterhalt kündigen musst, sollte das Jugendamt für dich tätig werden?)

Ich weiß, dass dich das Verhalten deines Ex ärgert. Und das Verhalten des JA. Beides unverständlich. Aber es ist so. Du musst versuchen, stark zu bleiben. Heulen, Schreien, Unverständnis über die Sitatuation, schlaflose Nächte, heulen, schreien … Nach außen hin immer gelassen wirken, das wird auch deinen Ex fürchterlich ärgern.

Gebe dein Kind nicht aus der Hand. Du bestimmst. Du bist die Mutter. Ich würde an deiner Stelle dem JA schriftlich mitteilen, dass du schrftich deinen Ex-Mann bittest, er möchte doch Vorschläge zum Umgang mit eurem Kind machen, da er ständig arbeiten muss, der Umgang Vater Kind aus deiner Sicht aber wichtig ist. Du würdest dann diese Vorschläge deines Ex zum Umgang abwarten. Du würdest dann die Vorschläge durchgehen und den Kontakt zum Wohle und im Sinne deines Kindes schriftlich festlegen. Du würdest dann das Jugendamt darüber informieren, sobald du einen Umgangsplan aufgrund der Vorschläge deines Ex ausgearbeitet hast. Somit kann dann evtl. ein betreuter Umgang festgelegt werden. Bis dahin kannst du es aufgrund der Gesundheit deines Kindes nicht mehr zulassen, dass so ein Chaos und ein Hin- und Hergezerre deines Kindes stattfindet und es werden aufgrund dessen keine weiteren Gespräche mehr stattfinden.

Wenn deinem Ex nun der Umgang wichtig wäre, müsste er nun schriftlich reagieren. Sollte er dieses nicht tun, liegt es nun an ihm.
Dagegen könnte auch später kein Richter etwas schlechtets sehen.

Mein erster Besuch bei einem Anwalt war 2003. Was ich seitdem erlebt habe, kann Bücher füllen. Aber weiß ich auch, dass, wenn ich damals das von heute gewusst hätte, mir vieles nicht passiert wäre. Weil vieles passiert ist, da sich eigentlich keiner an Recht und Gesetze hält.

Ich weiß, dass du keine „Rachegedanken“ in dem Sinne hast. Aber man ist wütend, verzweifelt … und wünscht sich, dass der Typ für das, was er getan hat und tut, bestraft wird.

Halte durch, gibt nicht auf für dich und dein Kind. Du hast Rechte. Du musst sie nur leben, nehmen und durchsetzen. Drohungen von der Gegenseite werden immer wieder kommen. Lasse sie von dir abprallen. Auch „Drohungen“ müssen erst immer gerichtlich von der Gegenseite durchgesetzt werden.

Insgeheim habe ich gelernt, dass ich mit der Wahrheit nicht weit gekommen bin. Und wenn man immer kooperativ ist, auch nicht. Ich habe (von der Gegenseite) gelernt, dass man vieles behaupten kann aber auch nicht beweisen muss. So kann man den anderen massiv unter Druck setzen. Je mehr Unwahrheiten, um so mehr Lügen bleiben haften. Das schadet immer dem anderen und kommt einem selbst zu Gute. In einer Trennung oder Scheidung gibt es leider kein „aufeinander- Rücksicht-nehmen“. Das habe ich nach vielen, vielen Jahren gelernt und denke heute, inwieweit ich hätte dieses Lügengeschichten-Behauptungs-Spiel der Gegenseite auch für mich einsetzen sollen.

LG
Stefanie