Hi Lusi2222,
fühle mit dir - total. Habe das gleiche mit meinem Ex erlebt. Aber was dein Anwalt da macht, verstehe ich wirklich nicht. Du hast nichts und er schreibt, dass ne Überzahlung statt gefunden hat und du auf Geld für den Monat verzichtetst? Du hast doch nichts. Wieso schreibt der so was? Selbst, wenn eine Überzahlung stattgefunden hätte, welches ich selbst aber nur aktzeptiert hätte, wenn ich das richterlich berechnet schwarz auf weiß hätte, selbst dann hättest du dieses erst bezahlen brauchen, wenn du selbst genügend geregelte Einkünfte hast. Du hast zurzeit so wenig, dass selbst für dein Kind nicht genug da ist. Dann schreibt dein Anwalt so was freiwillig und du verzichtest freiwillig? Willst du wirklich bei ihm bleiben?
Zum Jugendamt solltest du wissen, dass dieses keine, aber auch wirklich keine eingreifende Funktion hat. Sie dürfen wirklich nur eingreifen und bestimmen bei Gefahr in Verzug. Du brauchst dir - wirklich - so etwas nicht gefallen zu lassen. DU bist die Mutter deines Kindes. Nicht das Jugendamt. DU weißt, was dein Kind braucht. Und genau danach haben sich alle zu richten. Ich habe genau das gleiche erlebt wie du. Bis zu dem Zeitpunkt, als ich dem Jugendamt eine „Untersagung betreffend Umgangsvermittlung der Kinder mit dem Ex-Mann“ mit Einschreiben per Rückschein geschickt habe.
Seitdem habe ich Ruhe. Mein Ex-Mann kann reden. Er kann eine rote Tomate für blau verkaufen. Und so hat das Jugendamt ihm geglaubt und mir und den Kindern eine Menge Schaden angerichtet. Heute weiß ich ne Menge mehr.
Das Jugendamt darf dein Kind nicht vermitteln, wenn DU damit nicht einverstanden bist. Poche immer auf das Wohl des Kindes. Du weißt, was gut ist für dein Kind. Und nur so wird das gemacht. Umgang mit dem Vater ja, aber „zum Wohle des Kindes“ nur geregelter Umgang und in Ruhe. Außerdem braucht ein so kleines Kind nicht beim Vater übernachten. Meine Kleine war damals 2 Jahre alt. Kinder bis zum Alter von drei Jahren haben einen besonders Schutz und es gelten andere Bedingungen als bei älteren Kinder. Schlafen, betreuen und sorgen bei der Mutter, Umgang mit dem Vater nur tagsüber nach Absprache mit DIR, da nur du als Mutter weiß, wann dein Kind schläft, wann es was braucht usw. Darauf muss Rücksicht genommen werden.
Sei so selbstbewusst und lasse dir nicht das Heft aus der Hand nehmen. Sonst heißt es später, du wärest überfordert und wüsstest nicht, was du wolltest. Dann hast du wahrscheinlich noch das Glück, und bekommst vom JA eine Familienhilfe vorgeschlagen.
Man kann dir das Kind nicht wegnehmen. Der Vater arbeitet und DU bist extra für das Kind zu Hause. Wegnehmen kann man dir nur das Kind, wenn es z. B. mißhandelt wird. Und sonst geht dieses nur über eine richterliche Verfügung.
Alles, worüber es kein Urteil gibt, mußt du dir auch nicht bieten lassen. Jeder kann kommen und seine Meinung sagen und einfach behaupten. (Du aber auch) Aber letztlich bestimmst DU, was passiert.
Ich habe zu Anfang immer gedacht, das JA steht auf meiner Seite. Ich hatte nachher eines meiner Kinder weg, ständig das JA unangemeldet vor der Tür, Briefe, Anrufe vom JA, von meinem Ex, Verfolgungen, Beobachtungen etc. Jeglicher Versuch, darauf einzugehen und zu zeigen, dass man es ja gut meint und sich auch einigen möchte, brachte mich letztendlich dahin, dass meine Familie ruiniert, meine Kinder und ich nahe am Nervenzusammenbruch waren und wir uns nicht mehr aus dem Haus trauten.
Ich musste Schule und Kindergarten informieren, die uns beschützt haben.
Auch mein Ex ist ein Thyrann und hätte es am liebsten, wenn er mich vernichten könnte.
Lasse dich nicht unterkriegen. Mein Spruch an das JA, „sie wollen dem Kind doch nicht schaden, also sollten sie doch im Sinne des Kindes überlegen, also sollten sie auch auf meine Hinweise als liebende Mutter achten“.
Das JA vertritt nur die Interssen des Kindes, nicht des Vaters. „Sie möchten doch nicht das Kind instrumentalisieren, da doch offensichtlich ist, dass im Scheidungsverfahren sich die Eltern bekriegen“.
Das JA hat an deinem Kind nichts zu sagen. Nur, wenn das Kind in Gefahr ist. Ist es nicht. Und wenn der Vater die Umgangskontakte, die du ihm anbietest, nicht so haben möchte, dann muss er vor Gericht den Umgangskontakt durchsetzen, den er haben will. Das Wohl des Kindes geht vor. Der geregelte Tagesrhytmus geht vor. Besonders für dein Kind, welches auch noch krank ist. Hast du schon mal deinen Kinderarzt ins Vertrauen gezogen? Hat mir sehr geholfen. Er konnte so manches erzwungene Treffen des Kindesvaters mit dem Kind verhindern, wenn es zu Zeiten war die eher dem Vater gut taten als dem Kind. (Nachts, Parties etc.).
Ich habe heute ein Urteil zum Umgang mit festen Zeiten. An das halte ich mich. Konsequent, keinen kleinen Finger für Ausnahmen geben. So muss er sich auch daran halten. Und ich habe mittlerweile ein dickes Fell, wenn er vor meiner Haustür steht und wartet, wenn er mit dem Auto stundenlang steht und beobachtet, wenn er die Behörden einschaltet, die wegen Umgang vermitteln wollen, wenn er meine Rechtsanwältin anruft, wenn er mir die Polizei schickt, wenn Briefe im Kasten liegen und mails von ihm kommen. Berge.
Du könntest auch die Mitarbeiterin des Jugendamtes ablehnen. Und bei Bedarf jemanden neues aufsuchen. Oder gehe gleich zum JA-Leiter und erkläre ihm, wie ihr, insbesondere dein Kind. durch die Aktionen des JA und deines Ex belastet werdet.
Im übrigen hat die Abteilung des Jugendamtes für den Unterhaltsvorschuss nicht wirklich was mit den Sozialarbeitern des Jugendamtes zu tun. Von daher würdest du also auch die Aktivitäten des Jugendamtes in Sachen Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsklage nicht gefährden, wenn du gegen die Sozialarbeiterin dein Kind und dich verteidigst. (Du weißt, dass du deinem Anwalt das Mandat in Sachen KindesUnterhalt kündigen musst, sollte das Jugendamt für dich tätig werden?)
Ich weiß, dass dich das Verhalten deines Ex ärgert. Und das Verhalten des JA. Beides unverständlich. Aber es ist so. Du musst versuchen, stark zu bleiben. Heulen, Schreien, Unverständnis über die Sitatuation, schlaflose Nächte, heulen, schreien … Nach außen hin immer gelassen wirken, das wird auch deinen Ex fürchterlich ärgern.
Gebe dein Kind nicht aus der Hand. Du bestimmst. Du bist die Mutter. Ich würde an deiner Stelle dem JA schriftlich mitteilen, dass du schrftich deinen Ex-Mann bittest, er möchte doch Vorschläge zum Umgang mit eurem Kind machen, da er ständig arbeiten muss, der Umgang Vater Kind aus deiner Sicht aber wichtig ist. Du würdest dann diese Vorschläge deines Ex zum Umgang abwarten. Du würdest dann die Vorschläge durchgehen und den Kontakt zum Wohle und im Sinne deines Kindes schriftlich festlegen. Du würdest dann das Jugendamt darüber informieren, sobald du einen Umgangsplan aufgrund der Vorschläge deines Ex ausgearbeitet hast. Somit kann dann evtl. ein betreuter Umgang festgelegt werden. Bis dahin kannst du es aufgrund der Gesundheit deines Kindes nicht mehr zulassen, dass so ein Chaos und ein Hin- und Hergezerre deines Kindes stattfindet und es werden aufgrund dessen keine weiteren Gespräche mehr stattfinden.
Wenn deinem Ex nun der Umgang wichtig wäre, müsste er nun schriftlich reagieren. Sollte er dieses nicht tun, liegt es nun an ihm.
Dagegen könnte auch später kein Richter etwas schlechtets sehen.
Mein erster Besuch bei einem Anwalt war 2003. Was ich seitdem erlebt habe, kann Bücher füllen. Aber weiß ich auch, dass, wenn ich damals das von heute gewusst hätte, mir vieles nicht passiert wäre. Weil vieles passiert ist, da sich eigentlich keiner an Recht und Gesetze hält.
Ich weiß, dass du keine „Rachegedanken“ in dem Sinne hast. Aber man ist wütend, verzweifelt … und wünscht sich, dass der Typ für das, was er getan hat und tut, bestraft wird.
Halte durch, gibt nicht auf für dich und dein Kind. Du hast Rechte. Du musst sie nur leben, nehmen und durchsetzen. Drohungen von der Gegenseite werden immer wieder kommen. Lasse sie von dir abprallen. Auch „Drohungen“ müssen erst immer gerichtlich von der Gegenseite durchgesetzt werden.
Insgeheim habe ich gelernt, dass ich mit der Wahrheit nicht weit gekommen bin. Und wenn man immer kooperativ ist, auch nicht. Ich habe (von der Gegenseite) gelernt, dass man vieles behaupten kann aber auch nicht beweisen muss. So kann man den anderen massiv unter Druck setzen. Je mehr Unwahrheiten, um so mehr Lügen bleiben haften. Das schadet immer dem anderen und kommt einem selbst zu Gute. In einer Trennung oder Scheidung gibt es leider kein „aufeinander- Rücksicht-nehmen“. Das habe ich nach vielen, vielen Jahren gelernt und denke heute, inwieweit ich hätte dieses Lügengeschichten-Behauptungs-Spiel der Gegenseite auch für mich einsetzen sollen.
LG
Stefanie