Ein Krankenversicherer teilte dem Privatversicherten mit, die steuerl. Abzugsfähigkeit
der Beiträge könne sich mindern, wenn keine Einwilligung zur automatischen Weitergabe
dieser Daten an die Finanzbehörden erteilt werde.
Was hat die steuerl. Abzugsfähigkeit mit der automat. Weitergabe persönl. Daten zu tun?
Wenn der Versicherer jährlich eine Beitragsbescheinigung ausstellt, die vom Steuerpflichtigen
mit der EKSt-Erklärung beim Finanzamt eingereicht wird, so dürften sich für ihn doch wohl keine
steuerlichen Nachteile ergeben.
Es werden jedoch ab 2010 nur noch die Beiträge steuerlich anerkannt, die auf elektronischen Wege von der Krankenversicherung an das Finanzamt übermittelt werden…
Servus,
Was hat die steuerl. Abzugsfähigkeit mit der automat.
Weitergabe persönl. Daten zu tun?
ab 2011 werden bestimmte Teile der Beiträge zu einer privaten KV nur berücksichtigt, wenn dem Fiskus entsprechende Daten zum Abruf zur Verfügung stehen, die von den Versicherern an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.
Das hätte eigentlich schon 2010 so sein sollen, aber die Datenbank funktioniert noch nicht.
Schöne Grüße
MM
…und vor allem wird bei Privatversicherten auch die Höhe der Beitragsrückserstattung übermittelt, wenn man eine bekommen hat. Da heisst es dann in Zukunft noch genauer rechnen, ob man lieber die Beitragsrückerstattung nimmt oder die selbst bezahlten Rechnungen doch einreicht. An Zahlungen PKV => Mitglied kann das dasselbe ergeben, aber hinsichtlich der Steuer ein Unterschied sein, denn wenn die Zahlung aufgrund von eingereichten Rechnungen erfolgt, gilt sie nicht als Beitragsrückerstattung, und der berücksichtigungsfähige Krankenversicherungsbeitrag ist nicht um eine Rückerstattung gemindert.
ab 2011 werden bestimmte Teile der Beiträge zu einer privaten
KV nur berücksichtigt, wenn dem Fiskus entsprechende Daten zum
Abruf zur Verfügung stehen, die von den Versicherern an das
Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.
…was m.e. so nicht einfach verfügt werden kann. wenn ich die kiste per papier mit dem FA regeln will, dann muss das auch möglich sein.
wird nicht ohne BFH über die bühne gehen die nummer…
gruß inder
korrekt.
deshalb wird die steuererklärung auch gleich im neuen jahr eingereicht, wenn die BRE noch nicht übermittelt ist (soll ende februar frühenstens passieren).
bin gespannt…
gruß inder
Nö, definitv nicht…
Selbst die aus den Finanzämtern sagen das schon. Zumal es mit der Übermittlung absolut nicht funzt…
Berücksichtigung der Beitragsrückerstattung
Hallo,
deshalb wird die steuererklärung auch gleich im neuen jahr
eingereicht, wenn die BRE noch nicht übermittelt ist (soll
ende februar frühenstens passieren).
Würde sich eine Beitragsrückerstattung für 2010, die erst in 2011 gezahlt wird, dementsprechend nicht auf die Steuer 2011 auswirken und nicht 2010? Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Bzw. falls es sich doch auf 2010 auswirkt, würde dann ein
Verschweigen derselben nicht eine Hinterziehung darstellen?
Viele Grüße
Frank