Hallo!
Ich habe eine ruhende private Krankenversicherung. Der Versicherer schreibt mir nun, nach § 15 II Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs XYZ ende das Versicherungsverhältnis nach diesem Tarif spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres. Deshalb würden die Voraussetzungen für die Versicherungen ab demnächst (Geburtstag) nicht mehr vorliegen.
Man sei bereit, die ruhende Krankenversicherung zum Tag X auf den Tarif ABC mit Besonderungen Bedingungen F für die stationäre Krankenhausbehandlung (Wegfall der Wahrleistung) zum gleichen Ruhensbetrag umzusetzen.
Klingt für mich, als sei alles ein ganz normaler Vorgang, und als sei die Fortführung das Beste, was ich machen könne. Ist dem so? Oder übsehe ich etwas?
Vielen Dank!
Benvolio