Krankenversichert

mein Sohn 31 wurde vor 9 Wochen arbeitslos, hat sch aber blöderweise nicht beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und wollte sich selber Arbeit suchen, ging aber nicht so schnell! er war ja da noch ne Zeit nach der Arbeitslosigkeit krankenversichert! aber ausgerechnet da wo er nicht mehr krankenversichert war, ham ein Notfall mit dem Meniskus im Knie und er mußte operiert werden und auch die Nachbehandlungen Spritzen, Fäden ziehn muß ja auch bezahlt werden! er wohnt mit ner Freundin zusammen, die verdient! scheinbar knapp über den Sozialhilfesatz! mein Sohn hatte heute nen Termin beim Sozialamt und da wurde er abgeschmettert,er bekommt da nichts und wird nicht mal da krankenversichert! nun meine Frage, ist das Sozialamt dazu nicht verpflichtet, oder wo könnte er sich da noch hinwenden, das ihm da mit der Krankenversicherung geholfen wird und die Kosten nachträglich übernommen werden? er wohnt in der Nähe von Dachau/ Bayern! wäre schön wenn mir da jemand nen zuverlässigen Tipp geben könnte!

Hallo,
die gesetzlichen Krankenversicherungen haben meines Wissens eine sog. Nachhaftung, d.h. das man eine gewisse Zeit - diese bei der Krankenkasse erfragen - auch NACH dem Ende der eigentlichen Versicherungszeit krankenversichert ist!
VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Stichwort „Nachhaftung der Krankenkasse“ - dort nachfragen, das Sozialamt ist nicht unbedingt zuständig.
Man ist eine bestimmte Zeit NACH Ende der Krankenversicherungspflichtzeit noch krankenversichert!
VG
ww.hs-baufinanzierung.de

Wichtig zu wissen ist wie viel seine Freundin verdient. Denn manchmal passieren unglückmässig, falsche Berechnungen. Wie lange hat er denn vorher gearbeitet, denn es würde im ja nach einem Jahr Arbeitslosengeld 1 zustehen und dass steht jedem zu wenn man 1 jahr gearbeitet hat. Ansonsten muss er gucken wie es mit Arbeitslosengeld 2 aussieht, denn wenn ihm nur 0,01 € zusteht ist er auch automatisch krankenversichert. Wie es aber jetzt mit rückwirkend krankenverisicht aussieht, dass wird schwer. Ausprobieren sollte er es auf jeden Fall. Und demnächst besser direkt Arbeitslos melden, denn dann hat man gar nicht erst so ein Problem!

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen.

Freundliche Grüße und ich drück die Daumen :smile:

er war ja nach seiner Arbeitslosigkeit noch ne Zeit, krankennachversichert, aber das passierte dann aber als er gar nicht mehr versichert war,seine Krankenkasse hat die Karte sogar schon eingezogen! sie wollten ja das er sich privat versichert, aber das kann er sich ja nicht leisten!

Arbeit + Lohn = krankenversichert

Arbeitslos = krankenversichert

Hartz4 = krankenversichert

Warum soll er nicht mehr krankenversichert gewesen sein bzw. hätte er sich privat versichern sollen?

VG
Heinz

Hallo, ganz so easy wird das nicht. Was hat denn das Sozialamt genau gesagt? Die müssen doch äußern. Er muss sich arbeitslos melden, wenn er dadurch irgend einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hartz IV hat, ist er sofort krankenversichert - allerdings ab 01.09. er kann sich aber auch sofort für die rückwirkende Lücke freiwillig versichern (muss er sogar) und kann diesen Betrag ggf. auch in 2 oder 3 Raten zahlen.
Er muss nichts teures buchen, wie bekannt aus Privatversicherungen es geht ja hier „nur“ um 1 oder 2 Monate (wie lange war er denn noch nach Kündigung versichert) und nimmt dort den günstigen Tarif der liegt bei rund 300 Euro/mtl inkl. Pflegepflichtversicherung.
Die Krankenkasse (oft selbst nicht die hellsten) sind dazu verpflichtet diesbezüglich zu beraten!

Hallo,

zuerst einmal sollte der Sohn sich sofort beim Arbeitsamt melden, damit zumin- dest die künftige Krankenversicherung gesichert ist. Die OP übernimmt die ltzte kasse im Rahmen der Notfallabsich-erung, kann die Kosten allerdings zurückfordern. Allerdings ist es immer einen Versuch wert, mit der Kasse für den Zeitraum ohne Versicherungs-schutz (ab 4 Wochen Arbeitslosigkeit bis zum ersten ALG I oder ALG II über eine rückwirkende freiwillige Versicherung zu sprechen. Manche Kasse spielt aus Kulanz mit. Und wenn sofort ALG beantragt wird, ist zumindest die Nachversorgung gesichert. Und einer von beiden (Sozialamt oder Jobcenter hat vorläufige Leistungen zu erbringen, bis der tatsächliche Leistungsträger festgesteltl wurde. (Leben muß jeder)
Hier hilft meistens eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht. und auch in diesem Fall ist zumindest die künftige KV gesichert.
Viel Glück

dankeschön für alle eure Tips, habe das alles an meinen Sohn weitergeleitet und er soll das alles versuchen was ihr ihm da geraten habt!

Nach meinem Urlaub folgende Antwort: Eine Krankenversicherung suchen, welche eine Nachversicherung durchführt. Viel Erfolg.