Liebe WWWs,
durch ein festes Arbeitsverhältnis in Italien werde ich zukünftig dort gesetzlich krankenversichert sein. Mich würde interessieren, inwiefern ich dann noch Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen kann.
Offiziell sind „die Leistungen des Gastlandes im dortigem Umfang“ in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist in Italien z.B der Zahnarzt von der gesetzlichen KV ausgeschlossen. Könnte ich trotzdem in Deutschland zum Zahnarzt gehen, wenn es bei einem Aufenthalt zu Zahnschmerzen kommen sollte?
Du bekommst dann vom italienischen Krankenversicherungsträger eine EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) und bist daher bei einem Deutschlandbesuch quasi einem Touristen gleichzusetzen.
Für alle Leistungen gelten somit die italienischen Rechtsvorschriften. Wenn also in Italien der Zahnarzt ausgeschlossen ist, kannst du natürlcih trotzdem in Deutschland zum Zahnarzt gehen.
Entweder auf Privatrechnung oder du schließt eben für solche Fälle eine private Auslandsreisekrankenversicherung ab. Über die gesetzlichen Kassen läuft auf jeden Fall nichts.