Krankenversichert trotz Kündigung beim AG?

Hallo,

ich war vorhin beim Arbeitsamt und habe mich für 2 Wochen arbeitslos gemeldet, weil ich zum 15.07 gekündigt habe und ab dem 1.08 eine Arbeit wieder habe. Nun sagte die Dame, dass ich in der Zeit nicht krankenversichert bin, weil ich keine Leistungen bekomme wenn man selber kündigt. Stimmt das ? Dann brauch ich mich ja garnicht arbeitslos meldenk, denn Leistungen bekomme ich eh nicht… Wofür also ?

Danke.

Vanessa

Hallo,
also, wenn es dir nur um die Krankenversicherung geht dann must du
dich tatsächlich nicht melden.
Ich geh mal davon aus dass du pflichtversichert bist.
Es gibt da den nachgehenden Lesitungsanspruch von einem Monat, d.h.
wenn Du innerhalb von einem Monat nach Ende der Pflichtversicherung
krank wirst, zhahlt deine bisherige Krankenkasse (sogar auch Krankengeld wenn du nicht verheiratet bist oder dich bei deinen
Eltern noch mitversichern könntest). Die Leistungen enden allerding
nach max. einem Monat, danach ist Schluss.

Gruss

Günter

Vielen Dank für die Info, das hat mir jetzt erstmal weiter geholfen !!

Muss ich denn für diesen einen Monat bzw. bei mir sind es ja „nur“ 2 Wochen selber was zahlen? Also muss ich die Gebühren übernehmen?

Nun habe ich mich ja arbeitslos gemeldet und muss noch diverse Sachen erledigen damit das alles geht. Kann ich das wieder abmelden ? ist ja schwachsinnig, wenn ich die ganzen Lauferein habe und dafür eh nichts bekomme. Geht das so einfach ?

Vanessa

hallo vanessa,

auf den ersten blick bringt dir die meldung nichts. allerdings solltest du bedenken, dass diese „ausfallzeiten“ der rente gemeldet werden. Wenn du in der zeit bei der agentur für arbeit gemeldet bist, dann hast du später einen lückenlosen rentenverlauf.

regards bianca

Hallo,
nein, du musst nichts tun - die Krankenkasse beendet deine
Mitgliedschaft kraft Gesetz - der nachgehende Leistungsanspruch beginnt mit dem Tag nach Ende der Mitgliedschaft.
Dein neuer Arbeitgeber muss dich wieder bei deiner alten Kasse
anmelden - das war alles.
Da der Zeitraum sehr klein ist, kannst du auch deine Krankenver-
sichertenkarte weiterverwenden (Jedenfalls würde ich das meinem
Mitglied so erklären)
Zahlen musst du für diesen Zwischenraum selbstverständlich nix.

Was die Ausfallzeiten für die RFentenversicherung betrifft, so
zählen meines Wissens nach nur ganze Kalendermonate.

Gruss

Günter Czauderna