Ich wurde vor ein Monat ca. von meiner alten Arbeitsstelle gekündigt und wusste daraufhin auch nicht mehr, dass ich Krankenversichert sei, was für mich ein schock war.Nun habe ich mich die ganze Zeit auf die suche nach einen Job gemacht und habe lediglich nur zwei 400€ Jobs gefunden, da es momentan sehr schwer ist durch die Wirtschaftskrise was zu finden.Meine Frage jetzt, bin ich bei zwei 400€ Jobs mit verschiedenen Arbeitsgebern Krankenversichert oder muss ich mich selbstversichern lassen.
zweimal schlechte Nachrichten: ein Minijob führt nicht zur Krankenversicherungspflicht. Und Deine Idee mit den zwei Jobs war gut, funktioniert aber nicht. Entweder ein 400€-Job oder zwei 200€-Jobs.
zwei Minijobs werden zusammengerechnet. Übersteigen sie zusammen die Grenze von 400 €, dann besteht Versicherungspflicht in der KV, PflV, RV und Alv. Die Beiträge werden von beiden Arbeitgebern vom Lohn einbehalten und abgeführt. Das heißt es gelten die Regeln wie für einen Vollbeschäftigten.
Du darfst nur nicht insgesamt über 400€ verdienen pro Monat.
Sobald du über die 400€ Grenze kommst ist das bei der Knappschaft BahnSee gemeldet. (kannst ja mal googeln und dann kannst du dort anrufen)
besser ist es wenn du dich bei einem der AG auf 450€ anstellen lässt und dann bist du Krankenversichert und kannst noch einmal INSGESAMT 400€ dazu verdienen woanders…
Ich hab leider die aktuellen Lohndaten nicht da, aber ein 400€ Jobler kostet den AG etwa nochmal 31% die er an die Knappschaft abführen muss… (also 31% von 400€) …
Ein Singel der in unserer Firma das selbe Problem hat wie du der bekommt von uns 456€ Brutto, davon zieht Vater Staat IHM 59,61€ ab, und uns zieht er 89,49€ ab.
(03/2009).
Das ist alles verhandlungssache mit dem AG, denke ich.
Daniel
P.S. bin KEIN Experte habe nur ein paar 400€ Kräfte…
besser ist es wenn du dich bei einem der AG auf 450€ anstellen
lässt und dann bist du Krankenversichert und kannst noch
einmal INSGESAMT 400€ dazu verdienen woanders…
Der Job von 450 € ist dann eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Ein weiterer Minijob ist versicherungsfrei und über die Minijobzentrale abzurechnen. Jeder weitere Minjob (auch wenn insgesamt die Minijobs unter 400 € liegen) wird zu dem Hauptjob dazu gerechnet und voll pflichtig.