Hi Ronda!
wie Nordlicht schon geschrieben hat, gibts es in diesem Fall wahrscheinlich keine Probleme (es sei denn, es gibt noch eine private Zusatzversicherung, eine ergänzende Beihilfe oder es wurde das sog. Kostenerstattungsprinzip vereinbart).
Hintergrund ist einfach der, dass bei gesetzlichen Krankenkassen normalerweise im ambulanten Bereich keine Rechnungen an den Versicherten gehen, sondern direkt mit der GKV abgerechnet wird.
Bei privat versicherten Personen ist das anders, da hat der Patient direkt einen Vertrag mit dem Arzt und der stellt ihm dann eine Rechnung, die er dann bei der PKV zu Erstattung einreichen kann.
Dass jemand, der bei der AOK versichert ist, auch noch eine Beihilfeversicherung hat, ist übrigens relativ selten, aber nicht unmöglich.
Grüße, Bernhard.