Hallo,
ich kenne Deine Situation zu wenig, möchte aber allgemein dazu einige Infos geben, die Dir vielleicht weiterhelfen:
Geld verdienen als Schüler - Volljährige
Volljährige Schülerinnen und Schüler
Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen bis zu 50 Tage pro Jahr bzw. zwei Monate am Stück arbeiten, damit diese Arbeit noch als Ferienjob gilt.
Geld verdienen als Schulabgänger
Bei Schulabgängern muss unterschieden werden zwischen denen, die die Zeit bis zum Studium mit einem Ferienjob überbrücken, und denen, die die Zeit bis zu einer betrieblichen Ausbildung oder einem Freiwilligenjahr mit einem Job ausfüllen:
Wer als Schulabgänger die Zeit bis zum Studium mit einem Ferienjob von maximal 50 Arbeitstagen überbrückt, muss in der Regel keine Sozialabgaben zahlen.
Schulabgänger, die die Zeit bis zum Beginn einer betrieblichen Ausbildung (Lehre) oder dem Beginn des Freiwilligenjahres mit einem (befristeten) Aushilfsjob überbrücken und mehr als 400 Euro/Monat verdienen, müssen Sozialabgaben zahlen.
Für den Freiwilligendienst gilt:
Bei einem freiwilligen sozialen Jahr, das in Deutschland absolviert wird, müssen von dem Taschengeld, das der Teilnehmer erhält, keine Sozialabgaben geleistet werden. Die Sozialabgaben bezahlt der Arbeitgeber (Träger oder Einrichtung).
Im Zweifelsfall und bei Einsatz im Ausland bei der Organisation und der Krankenkasse nachfragen.
Geld verdienen als Schüler - ausländische Kinder in Deutschland
Ausländische Schülerinnen und Schüler
Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit, keine Staatsangehörigkeit innerhalb der Europäischen Union und auch keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt, benötigt eine Arbeitserlaubnis - die kann man bei der Ausländerbehörde einholen. Bei Fragen kann man sich auch bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.
Geld verdienen als Schüler - Steuern und Versicherung?
Minijob (400-Euro-Job), Midijob oder Lohnsteuerkarte
Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro pro Monat kann der Schüler-Job als Minijob ausgeübt werden. Bei einem Minijob werden Steuern und Sozialabgaben nicht dem Jobber abgezogen, sondern der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale. Bei mehreren Minijobs werden die Verdienste zusammengerechnet und der Durchschnitt pro Monat errechnet - der darf nicht über 400 Euro liegen (mit einer Ausnahme: Die Mehrarbeit konnte nicht vorhergesehen werden. Doch darf das höchstens bei zwei Monaten im Jahr vorkommen.)
Liegt der durchschnittliche Monatslohn über 400 Euro und unter 800 Euro („Midijobs“), werden normalerweise Sozialabgaben fällig - je nach Verdiensthöhe werden dem Jobber vom Lohn zwischen 4 und 21,5 Prozent abgezogen. Dies trifft jedoch nicht auf Ferienjobs zu, die von Anfang an auf höchstens zwei Monate mit Fünf-Tage-Woche bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr festgelegt waren.
Manche Arbeitgeber verlangen aber grundsätzlich eine Lohnsteuerkarte (gibt es beim Finanzamt) und behalten vom Lohn dann Steuern und Solidaritätszuschlag, welche sie an das Finanzamt abführen - beides kann der Schüler dann aber nach Ablauf des Kalenderjahres vom Finanzamt zurückfordern. Hat ein Schüler die Steuerklasse I, dann bekommt er bis zu einem Jahresarbeitslohn von ca. 10.200 Euro die gesamte einbehaltene Lohnsteuer zurück. Die Formulare für die Einkommensteuererklärung gibt es beim Finanzamt. Die Einkommensteuererklärung kann auch elektronisch abgegeben werden - die Software gibt es bei www.elsterformular.de.
gruß
johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de