Krankenversichert über Eltern! Schüler - Arbeit!

Guten Abend liebe Community,

ich wollte Euch kurz mal um Rat bitten.

Ich bin 19 Jahre alt und arbeite nebenbei jetzt seit rund 3 Monaten in einer Firma. Hauptberuflich bin ich Schüler der 13. Klasse.
Ich verdiene im Durchschnitt bisher 700-800€ im Monat.

Meine Frage bezieht sich auf meinen Krankenversicherungsbeitrag. Wieso wird mir so viel Geld für die Krankenversicherung abgezogen, wenn ich doch über meine Eltern versichert bin?
Ein kurzes Beispiel vom Monat April:

Brutto: 1.502,27€ (Monatslohn + Aushilfe Osterferien)
Davon wird mir Lohnsteuer, Soli, Rentenversicherung und Pfelgeversicherung abgezogen - soweit sollte es normal sein (glaube ich).
Nun wurden mir leider satte 137,19€ für die Krankenversicherung abgezogen, sodass ich Netto auf grad mal 1.145,10€ komme.

Nun nochmal kurz meine Frage: Ist es normal, dass mir was für die Krankenversicherung (vor allem so viel!) abgezogen wird?
Mein KV-Beitragssatz beträgt 15,5% (?).

Paar Arbeitskollegen meinen, dass bei denen nichts für die KV abgezogen wird und paar meinen, dass das normal ist.

Wie kann es sein, dass von einem was abzogen wird und von dem anderen nichts. Wir sind alle über unsere Eltern versichert.

Ich werde aus diesem Grund am Freitag auch mal kurz zur Personalabteilung gehen und nachfragen - jedoch wollte ich schon mal Eure Meinungen dazu wissen.

Vielen Dank für Eure Mühe :smile:

Mit freundlichen Grüßen
Blackki

Hallo,

es handelt sich offenbar um ein ganz normales Arbeitnehmerverhältnis und dann werden ab einem Monatseinkommen von 401 EUR die kompletten Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Und das ist auch nötig, denn die Familienversicherung in Kranken- und Pflegeversicherung über die Eltern endet, wenn das Monatseinkommen von 400 EUR überschritten wird. Und so zahlt immerhin die knappe Hälfte der Beiträge der Arbeitgeber.

Solltest Du anschließend studieren und nebenher als Werkstudent weiter arbeiten, könnte die Sozialversicherungspflicht bis auf die Krankenversicherung entfallen. Aber die studentische Krankenversicherung müßte von Dir selbst gezahlt werden.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

ich kenne Deine Situation zu wenig, möchte aber allgemein dazu einige Infos geben, die Dir vielleicht weiterhelfen:

Geld verdienen als Schüler - Volljährige

Volljährige Schülerinnen und Schüler

Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen bis zu 50 Tage pro Jahr bzw. zwei Monate am Stück arbeiten, damit diese Arbeit noch als Ferienjob gilt.

Geld verdienen als Schulabgänger

Bei Schulabgängern muss unterschieden werden zwischen denen, die die Zeit bis zum Studium mit einem Ferienjob überbrücken, und denen, die die Zeit bis zu einer betrieblichen Ausbildung oder einem Freiwilligenjahr mit einem Job ausfüllen:

Wer als Schulabgänger die Zeit bis zum Studium mit einem Ferienjob von maximal 50 Arbeitstagen überbrückt, muss in der Regel keine Sozialabgaben zahlen.
Schulabgänger, die die Zeit bis zum Beginn einer betrieblichen Ausbildung (Lehre) oder dem Beginn des Freiwilligenjahres mit einem (befristeten) Aushilfsjob überbrücken und mehr als 400 Euro/Monat verdienen, müssen Sozialabgaben zahlen.
Für den Freiwilligendienst gilt:

Bei einem freiwilligen sozialen Jahr, das in Deutschland absolviert wird, müssen von dem Taschengeld, das der Teilnehmer erhält, keine Sozialabgaben geleistet werden. Die Sozialabgaben bezahlt der Arbeitgeber (Träger oder Einrichtung).

Im Zweifelsfall und bei Einsatz im Ausland bei der Organisation und der Krankenkasse nachfragen.
Geld verdienen als Schüler - ausländische Kinder in Deutschland

Ausländische Schülerinnen und Schüler

Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit, keine Staatsangehörigkeit innerhalb der Europäischen Union und auch keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt, benötigt eine Arbeitserlaubnis - die kann man bei der Ausländerbehörde einholen. Bei Fragen kann man sich auch bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.

Geld verdienen als Schüler - Steuern und Versicherung?

Minijob (400-Euro-Job), Midijob oder Lohnsteuerkarte
Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro pro Monat kann der Schüler-Job als Minijob ausgeübt werden. Bei einem Minijob werden Steuern und Sozialabgaben nicht dem Jobber abgezogen, sondern der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale. Bei mehreren Minijobs werden die Verdienste zusammengerechnet und der Durchschnitt pro Monat errechnet - der darf nicht über 400 Euro liegen (mit einer Ausnahme: Die Mehrarbeit konnte nicht vorhergesehen werden. Doch darf das höchstens bei zwei Monaten im Jahr vorkommen.)

Liegt der durchschnittliche Monatslohn über 400 Euro und unter 800 Euro („Midijobs“), werden normalerweise Sozialabgaben fällig - je nach Verdiensthöhe werden dem Jobber vom Lohn zwischen 4 und 21,5 Prozent abgezogen. Dies trifft jedoch nicht auf Ferienjobs zu, die von Anfang an auf höchstens zwei Monate mit Fünf-Tage-Woche bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr festgelegt waren.

Manche Arbeitgeber verlangen aber grundsätzlich eine Lohnsteuerkarte (gibt es beim Finanzamt) und behalten vom Lohn dann Steuern und Solidaritätszuschlag, welche sie an das Finanzamt abführen - beides kann der Schüler dann aber nach Ablauf des Kalenderjahres vom Finanzamt zurückfordern. Hat ein Schüler die Steuerklasse I, dann bekommt er bis zu einem Jahresarbeitslohn von ca. 10.200 Euro die gesamte einbehaltene Lohnsteuer zurück. Die Formulare für die Einkommensteuererklärung gibt es beim Finanzamt. Die Einkommensteuererklärung kann auch elektronisch abgegeben werden - die Software gibt es bei www.elsterformular.de.

gruß

johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo

hier ein Nachtrag zu der Frage, ob trotz AL die PKV fortgesetzt werden kann:

Versicherungspflicht und Befreiung bei Arbeitslosigkeit

Für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) gelten bestimmte Voraussetzungen. Wenn diese vom Antragsteller erfüllt werden, besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ein eigener Beitrag muss für die Krankenkasse nicht gezahlt werden. Nur im Falle eines Zusatzbeitrags muss der Arbeitslose diesen selbst tragen. Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung endet mit dem Tag der Bewilligung des Arbeitslosengeldes. Wer zum einem späteren Zeitpunkt den Privatvertrag wieder aufleben lassen möchte, sollte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

Allerdings können sich bereits privat Versicherte von der einsetzen Pflichtversicherung befreien lassen. Dazu muss der Betroffene in den letzten fünf Jahren vor dem ALG-Bezug in der Privatversicherung Mitglied gewesen sein. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten ab Einsetzen der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Kasse gestellt werden. Betroffene sollten beachten, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann. Sollte der Versicherte also zu einem späteren Zeitpunkt erneut arbeitslos werden, besteht der Schutz in der PKV fort.

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt einen Beitragszuschuss. Die Höhe orientiert sich an der Beitragsbelastung für einen gesetzlich Versicherten. Grundsätzlich zahlt die Behörde den Zuschuss direkt an das PKV-Unternehmen.

Über 55-jährige Arbeitslose bleiben PKV-Mitglieder

Eine Sonderregelung gilt für Privatversicherte ab dem 55. Lebensjahr. Diese Personen bleiben weiterhin Mitglied der privaten Krankenversicherung. Die Versicherungsfreiheit gilt, wenn der Betroffene

nicht in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Pflichtmitgliedschaft in der GKV versichert war,
mindestens zweieinhalb Jahre versicherungsfreies Mitglied war oder
als Selbständiger keine Versicherungspflicht bestand.

Die private Krankenversicherung wird in diesem Fall unverändert fortgeführt. Allerdings besteht die Möglichkeit, in den Standard- oder Basistarif zu wechseln, wenn der PKV-Vertrag bereits vor dem 31.12.2008 bestanden hat. Wer erstmals ab Januar 2009 in die Private gewechselt ist, kann nur in den Basistarif wechseln.

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo Blackki,

normaler weiß hast du die Hälfte der Krankenversicherung zutragen und die andere Hälfte Dein Arbeitgeber (DU zahltst dann noch zusätzlich 0,9% mehr als der AG, aber halt nicht den vollen Betrag), dies sollte auch bei den anderen Sozialversicherungszweigen sein!
Es kann sein und das vermute ich stark, dass Dein AG bei der KK angemeldet hat, weil Du zuviel verdient hast. Ruft dochmal bei Deiner KK an, die können Dir das sagen ob Du noch über Deine Eltern gemeldet bist oder über Deinen AG.

Alles Gute!

Hallo Blackki,
das mit der Krankenkasse ist einfach erklärt -
es liegt an der Höhe deines Einkommens -
mit der Höhe fällst du aus der Familienversicherung raus und bist automatisch pflichtversichert in der GKV.
Die Grundlage dafür findest du im Sozialgesetzbuch - das wird dir auch die Personalabteilung sagen und die Höhe der Beiträge monatlich ist einfach - 15,5% von deinem Bruttogehalt - davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber und die andere Hälfte zahlst du. Auf deinem Lohnzettel kannst du dies sehen und wird dort auch gleich mit einbehalten - da der Betrag meistens vom Arbeitgeber gleich überwiesen wird.
Hoffe das hat dir geholfen.

Mfg
E.R.-M.

Also, meines Wissens musst Du nur dann KV selbst bezahlen, wenn Du einen Beruf ausübst, der auf Dauer ausgelegt ist. Das ist bei Dir nicht der Fall.
Du bist m.M. nach bei Deinen Eltern mitversichert.

Hallo,
die Familienversicherung ist nur bis 400 Eur mtl. möglich. Der AG hat Dich ganz normal als AN bei der Krankenkasse angemeldet. Heisst:
Ca. 20 % Sozialversicherungsbeiträge (Kranken,Pflege,Renten und Arbeitslosenversicherung).

Wenn Du nicht mehr als 20 Std. arbeitest, müsste zumindest ca. 1,5 % Arbeitslosenversicherung wegfallen.

Sie haben ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen und sind somit selbst Versicherungspflichtig. Die kostenfreie Familienversicherung zählt hier nicht mehr.

123,19 EUR KV-Beitrag wären bei 1.502,27 EUR Brutto normal (hälftige 14,9% + 0,9%) - Steuerklasse I - keine Kinder.

Fragen Sie einmal in der Personalabteilung nach, wie sie auf 137,19 EUR kommen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

MfG
tripleZ

Sobald du mehr als 400 € im Monat verdienst, bist du sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss dir also diese Beiträge abziehen. Ausnahmen gibt es nur für Studenten, die von vorne herein nur in den Semesterferien arbeiten. Deise Steuern erhältst du im nächsten Jahr zurück wenn du insgesamt weniger als 8.004 € verdient hast. Dass du bei deinen Eltern „kostenlos“ mit versichert bist, gilt nur, wenn du wenigeR als 375,00 € monatlich verdienst. Du musst auch aufpassen, dass deine Eltern nicht das Kindergeld zurück zahlen müssen. Auch dafür dargfst du im Jahr nicht mehr als ca. 7.500 € selbst verdienen.

Du solltest mal mit der Lohnbuchhaltung in deiner Firma
sprechen, dass sie dein Lohnkonto entsprechend einrichten, dass du nicht über die jeweiligen Freibeträge hinaus kommst.

Da kann ich leider nicht helfen.

fair123

Hallo,

das ist eine Frage zu Sozialversicherungen. Leider nicht mein Gebiet, sorry!
Gruß

J. Schnitzler

Hy Blacki,

leider mußt Du Dich selber krankenversichern bei der Einkommenshöhe und die Höhe der Beiträge passt auch, da diese Einkommensabhänig sind.

Gruß
Evelyn

Hallo,

ich hatte schon einmal geantwortet aber diese Anfrage wird bei mir als noch nicht beantwortet angezeigt.
Wenn weitere Fragen bestehen bitte nochmals anfragen.

Gruß
Franjo