Krankenversicherung

Folgendes:
Ich bin student, 27 und war bis vor kurzem über die Familienversicherung meines Vaters mitversichert. Da ich mich aber alleine versichern musste verliess ich die Kasse meines Vaters. Prompt kam ein Schreiben: ich hätte im Jahr 2000, also vor über drei Jahren, zu viel Geld verdient um damals Familienversichert sein zu können. Nun soll ich mich für drei Monate a 50€ rüchwirkend dort versichern. Gearbeitet habe ich allerdings nur ein Monat (Wolfsburg AG) und habe zudem in dem Jahr nur wenig als wiss. Hilfskraft verdient. Wie muss ich berechnen ob ich rückwirkend zahlen muss und für wieviele Monate? besteht nach über drei Jahren überhaupt noch ein Anspruch darauf? und wenn ich mich rückwirkend versichere könnte ich dies doch auch bei einer anderen KK oder? Für eure Hilfe wäre ich super dankbar, grundsätlich zwar O.K. das geprüft wird aber nicht auf diese Art und Weise.

siehe 2 weiter unten…

Folgendes:
Ich bin student, 27 und war bis vor kurzem über die
Familienversicherung meines Vaters mitversichert. Da ich mich
aber alleine versichern musste verliess ich die Kasse meines

genau den gleiche Text hast Du schon mal gepostet!
Grüße
Raimund