Liebe/-r Experte/-in,
folgende ausgangslage: ich bin seit einigen jahren freiberufl. selbständig, in der pkv und verdiene unterhalb der bemessungsgrundlage 48.000 oder so ähnlich.
Meine frau ist ebenfalls (seit kurzem) freiberuflich selbständig. sie ist freiwillig gesetzlich versichert, und dadurch sind unsere beiden kinder mitversichert.
nun überlegen wir aus div gründen, ob ich meine frau geringfügig beschäftige (also 401,- od. mehr)und sie dadurch vers.pflichtig wird. ihre freiberufliche tätigkeit möchte sie jedoch nicht aufgeben. wieviel „darf“ sie verdienen, um in der gesetzlichen (TK) bleiben zu können, und sich nicht privat versichern zu müssen? Gibt es da Anhaltspunkte wie „höchstens X stunden“, oder „weniger stunden als im anstellungsverhältnis“?
Vielen vielen Dank für Eure Meinung