Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

folgende ausgangslage: ich bin seit einigen jahren freiberufl. selbständig, in der pkv und verdiene unterhalb der bemessungsgrundlage 48.000 oder so ähnlich.
Meine frau ist ebenfalls (seit kurzem) freiberuflich selbständig. sie ist freiwillig gesetzlich versichert, und dadurch sind unsere beiden kinder mitversichert.
nun überlegen wir aus div gründen, ob ich meine frau geringfügig beschäftige (also 401,- od. mehr)und sie dadurch vers.pflichtig wird. ihre freiberufliche tätigkeit möchte sie jedoch nicht aufgeben. wieviel „darf“ sie verdienen, um in der gesetzlichen (TK) bleiben zu können, und sich nicht privat versichern zu müssen? Gibt es da Anhaltspunkte wie „höchstens X stunden“, oder „weniger stunden als im anstellungsverhältnis“?

Vielen vielen Dank für Eure Meinung

Hallo philipp_01,
mein Kollege macht diese Prüfungen - ich frage ihn diese Woche wg. den Details und melde mich dann gleich wieder bei Ihnen. - Ich glaub es hängt davon ab, was tatsächlich überwiegt, und ob es sich um ein richtiges Beschäftigungsverhälnis mit einem vergleichbaren angemessenen Bruttolohn handelt
Mfg
Christian Lang

Ergänzung:…
die Prüfung ist sehr sehr individuell:
-es wird familienhafte Mitarbeit(BGB) geprüft.
-es werden Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Steuerbescheid eingesehen.
ggf. erfolgt die Prüfung der Versicherngspflicht auch über die Clearing-Stelle in Berlin (Rentenversicherng)
Es wird natürlich geschaut was überwiegt, wie der Lebensunterhalt maßgeblich sichergestellt wird…
Ich denke,dass je nach sonstigen Einkommen aber mind. 800 bis 1000 Euro Bruttolohn erforderlich sein werden.

Da die Prüfung sehr individuell ist, empfehle ich einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrer Krankenkasse.

Viel Erfolg
Christian Lang