Liebe/-r Experte/-in,
ich scheide am 31.12. aus dem Berufsleben als Rentner (63 Jahre Schwerbeschädigt) aus. Mein Arbeitgeber hat mich nun bei meiner GKV abgemeldet. Nun will die GKV mit mir einen Vertrag als FKV abschliessen. Ist das richtig, welche Änderungen kommen auf mich zu, wie ist es mit der Ehegatten Versicherung (wie biher bei der GKV), wie liegen wohl die Beiträge zueinander (meine Rente wird bei ca. 1100-1.200 Euro liegen - keine weitren Einkünfte)? Fragen über Fragen, worauf muß ich achten? Ich will nichts falsch machen, der Antrag kam Heiligabend mit der Post und ich muss nun schnell handeln…
Danke für alle Antworten
Wenn du ab 01.01.2010 (also nahtlos) eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehst, bist du automatisch in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) versicherungspflichtig, wenn du mindestens 9/10 der 2. Hälfte deines Berufslebens Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung warst.
Warst du durchgängig bei einer Krankenkasse versichert (z.B. Pflichtversicherung als Arbeitnehmer, freiwilliges Mitglied, Versichert durch den Bezug von Sozialleistung [Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc.])?
JA:
Du und dein Rentenversicherungsträger (=RVT) tragen, wie beim Angeselltenverhältnis, die Beiträge zur KV (+0,9%) und PV hälftig. Im Falle der KVdR behält der RVT die Beiträge gleich ein und überweist sie direkt an die Krankenkasse.
Sollte dem tatsächlich so sein, dass du ab 01/2010 eine Rente beziehst und deine Krankenkasse ab 01/2010 stattdessen dir eine freiwillige Krankenversicherung anbieten will, kann ich nur dazu sagen, dass
das zum einen nicht geht, da die Pflichtversicherung (hier: KVdR) der freiwilligen Versicherung immer vorrangig ist, und
zum anderen sind 'se gerade deswegen dämlich.
A)
1.) Hast du deinen Rentenbescheid schon erhalten - dort ist ein Vermerk zur KVdR enthalten?
a) Ja: da steht doch auch drin, wie hoch die Beiträge der KVdR sind.
b) Nein: rufe mal bei deinem RVT an und erkundige dich danach. Der RVT kann nur über eine Rente entscheiden, wenn bekannt ist, ob bzw. wie du krankenversicehrt bist.
Rufe bei der Krankenkasse an und frage ob du die Voraussetzungen der KVdR erfüllt hast.
2.) Solltest du demnach nicht die Voraussetzungen der KvDR erfüllen, so hast du dann 2 Möglichkeiten dich in der KV und PV weiterzuversichern
a) freiwilliges Mitglied der gesetzlichen KV/PV
b) dich privat absichern (dürfte aber auf Grund des hohen Alters (bitte nicht persönlich nehmen) teurer werden, da die Private nunmal gewinnorientiert arbeiten muss
Egal wie du dich weiterversichern lässt, so bekommst du auch von deinem RVT einen Zuschuss der mindestens genauso hoch ist wie unter 1.a) - doch du nicht schlechter gestellt werden darfst.
B) Solltest du nicht ab 01.01.2010 eine Rente beziehen, könnte die Familienversichern (§ 10 SGB V) greifen (sofern du nicht anderweitig VP in der KV bist)
Keine Rente?: Hast du einen Schwerbehindertenausweis von mindestens 50%?
JA: So kannst du abschlagsfrei mit 63 eine „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ beantragen" - mit Abschläge sogar schon ab 60.
Bei gewissen Erfüllen von Vertrauenschutzregelungen kann man sogar vor dem 63. Lj ohne Abschläge die Rente erhalten (Beachte aber Antragsstellung)
ALTERNATIV könntest du auch eine „Altersrente für Frauen“ beanspruchen (§ 237 a SGB VI), da du zumindest vor dem 01.01.1952 geboren wurdest. Gegenüber der Schwerbehindertenrente ist diese etwas „humaner“, da die man diese früher - auch mit weniger Abschlägen - beanspruchen kann.
Hoffe ich konnte dir helfen - bei weiteren Fragen kannst du ja hier noch mal was reinschreiben
sorry, vergiss das mit der Altersrente für Frauen - natürlich totaler Quatsch bei dir - hab’s nicht gleich gesehen.
Warst du irgendwann mal selbständig tätiger Fahrschullehrer? -> Bezogen auf die Versicherungspflicht nach § 2 SGB VI
Hallo,
also wenn Sie eine gesetzliche Rente bekommen und auch immer vorher gesetzlich versichert waren, werden Sie nicht freiwillig versichert, sondern als Rentner pflichtversichert.
Nur wenn Sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllen (also längere Zeit privat versichert waren), dann müssten Sie sich freiwillig versichern oder wieder privat.
In die Familenversicherung können Sie nicht, da Sie ja selber höheres Einkommen haben.
Setzen Sie dich doch einfach mal mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, am besten persönlich oder telefonisch und lassen Sie sich vernünftig und ausführlich beraten, die kennen genau Ihren Fall. ich müsste zuviele Informationen noch haben.
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse nicht vernüftig aufgekklärt werden, sind Sie bei der falschen Krankenkasse, dann würde ich kündigen und mir eine gute Krankenkasse suchen, die auch berät und informiert.
Grüße,
Andreas
sorry, vergiss das mit der Altersrente für Frauen - natürlich
totaler Quatsch bei dir - hab’s nicht gleich gesehen.
Warst du irgendwann mal selbständig tätiger Fahrschullehrer?
-> Bezogen auf die Versicherungspflicht nach § 2 SGB VI
Hallo,
ich war 5 Jahre 1998-1993 selbstständig in der Autobranche, da war ich freiwillig versichert. Wie ist die Regelung für meine Frau, die ist nicht beruftätig?
1.) also, wenn du durchgängig immer in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied warst, wüsste ich nicht, was gegen die o.g. KVdR sprechen sollte -> da musst’de mal unbedingt noch vor Sylvester bei deinem RVT und deiner Krankenkasse anrufen!
2.) wenn deine Ehefrau tatsächlich gar nichts macht - nicht mal nen Minijob
- und nichts erhält(z.B. Sozialleistung),
und mit dir ihren Wohnsitz in der BRD hat,
==> würde sie über die FAMILIENVERSICHERUNG (kostenlos) in der gesetzlichen KV versichert sein (= du hast das oben als ‚Ehegatten Versicherung‘ bezeichnet),
wenn du entweder a) in der KVdR oder b) in der freiwilligen Krankenversicherung bist (vermutlich a)) -> hauptsache Mitglied
Hallo,
wenn sie einen Rentenantrag stellen, wird eine Vorversicherugszeit geprüft. Ist diese erfüllt, bleiben Sie aufgrund des Rentenantrages weiterhin in der GKV Pflichtversichert. Wenn nicht wird eine freiwillig GKV Versicherung hergestellt ab Beginn der Rente. Für die Zeit während der Antragstellung bis zum Rentenbeginn, können Sie bei Ihrer Ehefrau kostenlos mitversichert werden, wenn Sie kein Einkommen über 365,00 Euro mtl. haben.
Ab R-Beginn behält bei der Pflichtvers.der RVT die Beiträge ein und führt diese an die GKV ab.
Wenn eine freiwillige Versichderung zu Stande kommt erhalten sie vom RVT einen Beitragszuschuß und sie führen den Gesamtbetrag an die GKV ab.
Grüsse
Jürgen