Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich (gesetzl. krankenvers. Bkk Gesundheit), muss 1 Woche ins KH (Mandeln raus).Danach werde ich vorauss. noch 1-2 Wochen krankgeschrieben sein und nur begrenzt einsatzfähig. Habe eine 6-jährige Tochter und nun bei meiner KK einen Antrag auf Haushaltshilfe gestellt. Muss wohl so sein, obwohl ich keine brauche sondern mein Mann zu Hause bleibt. Er müsste ja dann unbez. Urlaub nehmen. Auch dafür habe ich einen Vorddruck, den sein Arbeitgeber ausfüllen muss. Mein Mann ist privat versichert (falls das was zur Sache tut.) Angeblich zahlt ja nun meine KK seinen Verdienstausfall (zumindest teilweise?). Ich traue dem Braten nicht. Kennt sich jemand von Euch mit dieser Sachlage aus? Zahlt die KK das tatsächlich, wenn ja, in welchem Ausmaß? Gilt das nur für die Zeit in der ich im KH bin oder auch wenn ich danach zu Hause flach liege? Ich habe echt Horror dass wir totale Einbußen haben nur weil ich mal krank bin… Der KK hab ich jetzt auch noch mal eine mail mit der Bitte um Erklärung zukommen lasen. Am Telefon hab ich es echt nicht richtig verstanden, vor allem ist das alles so kompliziert formuliert…

Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße

Sabine

Hmm…

Klingt tatsächlich sehr seltsam - leider ist mir die Antwort auf die Frage nicht ohne weiteres zufriedenstellend möglich.

Am besten lassen Sie sich auskünfte dazu direkt von der BKK und vor allem schriftlich übersenden.

Über die Weiterleitung einer fundierten Antwort würde ich mich freuen.

An dieser stelle tut mir Leid das ich hier nicht helfen kann.

In welchen Ausmaß Deine Kasse zahlt kann ich nicht beurteilen, aber laut neusten Verordnungen muß Sie zahlen.Laß Dich nicht abwimmeln , sondern immer bei der Kase nachfragen wenn man etwas nicht verstanden hat.
LG

Hallo Sabine,

grundsätzliches zur Haushaltshilfe:

  1. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zu einem bestimmten Betrag (Stundenlohn). Den genauen Wert habe ich nicht im Kopf, insbesondere weil er sich zum Jahresbeginn bestimmt wieder geändert hat. Der Höchstbetrag wird so ca. 8,- € die Stunde betragen.

  2. Sofern du keine externe Haushaltshilfe möchtest und dein erwerbstätiger Ehepartner zu Hause bleibt, dann kann er den Verdienstausfall erstattet bekommen. Die Erstattung wird in der Regel wieder auf den Höchstbetrag von 8,- € die Stunde begrenzt. Weitere Informationen findet man in der Satzung seiner Krankenkasse.

  3. Der Umfang der Erstattung ist allerdings noch von der benötigten Stundenzahl abhängig.

Sofern deine Krankenkasse 4 Stunden am Tag bewilligt, wäre also eine Erstattung in Höhe von ca. 32,- €/ Tag möglich. Grundsätzlich werden nicht mehr als 8 Stunden am Tag bewilligt.

Die Haushaltshilfe beinhaltet als Leistung nämlich nur die zwingend notwendigen Leistungen im Haushalt.

z.B.:

  • Zubereiten der Mahlzeiten
  • besorgen der Lebensmittel für die Mahlzeiten
  • notwendige Mindestreinigung

dazu gehört z.B. nicht:

  • Gartenpflege
  • nicht benötigte Textilien waschen

Sofern dein Partner also gut verdient, werdet ihr wahrscheinlich keine vollständige Erstattung des Verdienstausfalles erhalten.

Denn eigentlich soll die Krankenkasse eine Haushaltshilfe stellen und keinen Lohn ersetzen.

Wenn du noch eine Frage hast, zöger nicht, schicke noch eine Nachricht.

Andi

Hallo Sabine,

bei der Haushaltshilfe gibt es Unterschiede zwischen den Kassen. Habe mir deswegen mal eben die Satzung der BKK Gesundheit aufgerufen.

Zunächst einmal: Ja, die Krankenkasse wird Dir den Verdienstausfall Deines Mannes „in angemessener Höhe“ bezahlen. So steht es in der Satzung. Angemessene Höhe bedeutet in der Regel die Kosten, die für einen Pflegedienst entstehen würden. Die Sätze variieren je nach den abgeschlossenen Verträgen - Deine KK wird dir den genauen Satz mitteilen können.

Deine BKK hat in Ihrer Satzung festgelegt, dass sie nicht nur für die Zeiten des Krankenhaus-Aufenthaltes, sondern auch für die Zeit danach Haushaltshilfe zahlen wird. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine Verordnung vom Hausarzt. Er legt dann in der Regel auch die Dauer fest, in der die Haushaltshilfe notwendig ist.

Zu beachten ist übrigens noch, dass ein Eigenanteil von 10% der Kosten abgezogen wird.

Gruß Strumi

Hallo Sabine,

für den Krankenhausaufenthalt bekommst du eine Kindererziehungshilfe. Für den betreuten Zeitraum (z.B. Schulzeit) besteht allerdings kein Anspruch.
Wenn du wieder zu Hause bist, musst du mit einem ärztlichen Attest die Haushaltshilfe/ Kindererziehungshilfe bei der BKK Gesundheit beantragen. Hier wird dann der medizinische Dienst prüfen in wie weit du Unterstützung nötig hast.
Nach einer Mandel- OP wirst du vermutlich keine Unterstützung bekommen, da es nur die Kindesbetreuung betrifft ( z.B. Kochen für das Kind). Hausputz wird nicht berücksichtig.

Die Höhe richtet sich dann nach dem Einkommen deines Mannes und wird pro Tag auf 8 Stunden angesetzt abzüglich der betreuten Zeit (z.B. Schule).

Ich hoffe dir damit geholfen zu haben und falls Du noch weitere Fragen haben solltest, kannst Du dich gerne an mich wenden.

Gruß
Lohmes