Darf man Gegenstände (z.B. Rollstuhl, Beatmungsgeärt, Urin-Katheter) die einem die Krankenversicherung mal bezahlt hat und diese nun nicht mehr braucht, verkaufen? Bei Ebay zum Beispiel?
Darf man Gegenstände (z.B. Rollstuhl, Beatmungsgeärt,
Urin-Katheter) die einem die Krankenversicherung mal bezahlt
hat und diese nun nicht mehr braucht, verkaufen? Bei Ebay zum
Beispiel?
also ich rate ernsthaft davon ab. der eigentumsvorbehalt der kasse bleibt immer (auch wenn die kasse nicht abholt).
Darf man Gegenstände (z.B. Rollstuhl, Beatmungsgeärt,
Urin-Katheter) die einem die Krankenversicherung mal bezahlt
hat und diese nun nicht mehr braucht, verkaufen? Bei Ebay zum
Beispiel?
Hallo Tibop,
die verordneten Hilfsmittel sind Eigentum deiner Krankenkasse. Wenn die Hilsmittel nicht mehr benötigt werden,bei der Krankekasse melden und Abhohlung veranlassen. Ansonst droht Regress! Meines wissens dürfen vom Patienten behalten werden: Rollator und Duschstuhl.
mfG,Peter
Darf man Gegenstände (z.B. Rollstuhl, Beatmungsgeärt,
Urin-Katheter) die einem die Krankenversicherung mal bezahlt
hat und diese nun nicht mehr braucht, verkaufen? Bei Ebay zum
Beispiel?
Das ist eine gute Frage, die ich aber leider auch nicht beantworten kann! Tut mir leid!
Hallo,
das kommt darauf an, wie die Krankenkasse die Gegenstände zur Verfügung gestellt hat. Gerade Rollstühle werden oft als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Dann würde Ihnen der Rollstuhl nicht gehören und Sie müssen ihn von der Krankenkasse wieder abholen lassen.
Wenn das Gerät als Kaifgerät zur Verfügung gestellt wurde, gehört es Ihnen und Sie dürften es dann auch verkaufen.
Also sollten Sie in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob die Gerät gekauft oder nur geliehen wurden.
Viele Grüße
Stephan
Darf man Gegenstände (z.B. Rollstuhl, Beatmungsgeärt,
Urin-Katheter) die einem die Krankenversicherung mal bezahlt
hat und diese nun nicht mehr braucht, verkaufen? Bei Ebay zum
Beispiel?