vor der Geburt meines Sohnes war ich privat versichert, wenn ich nach dem Elterngeldbezug, also nach einem Jahr wieder 30 Stunden die Woche arbeiten gehe und unter der Beitragsermessungsgrenze liege, kann ich mich dann wieder gesetzlich versichern?
Kann ich das auch chon in der Elternzeit, weil ich ja nur Elterngel beziehe?
hallo bei aufnahme der tätigkeit und unterschreiten der Beitragsbemgrenze wirst du automatisch pflicht versichert. während der elternzeit sehe ich da keine cahnce, weil das gehalt(Fiktiv) nicht angepasst wird
wenn Sie nach der Elternzeit unter die BBG fallen, werden Sie grundsätzlich Versicherungspflichtig und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie hätten allerdings ggf. die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Aber das wollen Sie ja anscheinend nicht
Während des Elterngeldbezuges werden Sie aber nicht VP, der Elterngeldbezug verlängert nur die VP, lässt sie aber nicht entstehen.
Die Elternzeit bleibt unberührt, solange sie unter 30 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn Ihr Arbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (49.950,00 €) bzw. der Beitragsbemssungsgrenze (45.000,00 €) liegt, können Sie sich wieder gesetzlich versichern, bzw. nur in der privaten Krankenkasse bleiben, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
vor der Geburt meines Sohnes war ich privat versichert, wenn
ich nach dem Elterngeldbezug, also nach einem Jahr wieder 30
Stunden die Woche arbeiten gehe und unter der
Beitragsermessungsgrenze liege, kann ich mich dann wieder
gesetzlich versichern? JA!
Kann ich das auch chon in der Elternzeit, weil ich ja nur
Elterngel beziehe? NEIN!
vor der Geburt meines Sohnes war ich privat versichert, wenn
ich nach dem Elterngeldbezug, also nach einem Jahr wieder 30
Stunden die Woche arbeiten gehe und unter der
Beitragsermessungsgrenze liege, kann ich mich dann wieder
gesetzlich versichern?
Kann ich das auch chon in der Elternzeit, weil ich ja nur
Elterngel beziehe?
Hallo,
wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, also mit Beginn der 30Stunden-Tätigkeit dann muss Wechsel in GKV erfolgen, vorher geht das leider nicht.
Gruss
Czauderna
wenn Du das erste mal unter die gesetzliche Pflichtgrenze vom Verdienst her fällst, dann ist es möglich, wenn Du nicht widersprichst wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Wenn Du das nicht willst, dann musst Du widersprechen. Wenn Dugesetzlich versichert sein willst, dann darfst Du nicht widersprechen, verlierst aber Deine vollen Altersrückstellungen der PKV. Wenn Du wieder mal PKV sein willst, dann solltest Du Dir Deinen Tarif sichern und die Beiträge zur Anwartschaft entrichten.
Hi BJL
ich bezeichne mich als Spezie für die PKV
aus Ihrer Aussage entnehme ich das Sie wieder in die GKV möchten?
Das ist geregelt im SGB V § 5
§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
Gruß
Hallo BJL,
wenn Du ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmst und unter der Krankenversicherungspflichtgrenze (mtl. 3750,-) - nicht Beitragsbemessungsgrenze !! - verdienst, wirst Du wieder Krankenversicherungspflichtig und kannst dich bei einer gesetzlichen KK (AOK, BARMER, TK,DAK usw.) versichern. Wie das während der Elternzeit aussieht, kann ich Dir nicht genau sagen;dürfte aber davon unabhängig sein. Diesbezüglich solltest Du dich ganz unverbindlich von einer gesetzlichen KK beraten lassen; ggfs 2 verschiedene KK befragen.
während Elternzeit: nein
während Teilzeit: ja (aber ggf. Anwartschaftsversicherung in der PKV, falls nach
Ende der Teilzeitbeschäft. keine freiwillige Weiterversicherung möglich ist)
Hallo,
leider ist dies nicht mein Spezialthema. Ich bin selber z.Z. krank und kann mich da nicht schlau machen. Bitte wenden Sie sich an einen anderen Experten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frage klar mit „NEIN“. Das ist das Risiko an der PKV-Versicherung, dass es keine „Beitragsfreiheit“ bei Elterngeldbezug gibt. Familienversicherung ist ebenfalls nicht möglich.
Liebe Grüße
Liebe/-r Experte/-in,
vor der Geburt meines Sohnes war ich privat versichert, wenn
ich nach dem Elterngeldbezug, also nach einem Jahr wieder 30
Stunden die Woche arbeiten gehe und unter der
Beitragsermessungsgrenze liege, kann ich mich dann wieder
gesetzlich versichern?
Kann ich das auch chon in der Elternzeit, weil ich ja nur
Elterngel beziehe?
wenn Sie einen neuen Job mit 30 Std, wöchentl. aufnehmen ensteht versicherungspflicht in der GKV und sie können zur gesetztlichen Kasse wechseln. Vorher ist dies nicht möglich.