Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe da eine Frage,
Ein Bekannter von mir war bis 12.2005 normaler, Einkommesteuerpflichtiger Angestellter und wurde Arbeitslos. Daraufhin eröffnete er eine eigene Firma. Er hat sich seitdem nicht selber Krankenversichert und möchte in Kürze wieder in ein Angestelltenverhälnis wechseln. Das es Mittlerweile eine KrankenversicherungsPFLICHT gibt, möchte ich gerne wissen ob (so was habe ich mal gelesen) man von ihm nun Beiträge rückwirkend verlangen kann oder ob es überhaupt jemanden interessiert bzw. was kann ihm passieren wenn er jetzt wieder normal angestellt wird?
Danke schon mal für euere Antworten.
Andreas

Leider kann ich da nicht weiterhelfen. ich habe nur ein Teilwissen, aber damit kann (und sollte) Ihr Bekannter auvch nichts anfangen. Tut mir leid.