Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
Meine Tochter 25 hat ihr Studium abgeschlossen und somit hat sie Krankenkassentechnisch, ohne Job, keine Versicherung.
Das Arbeitsamt riet ihr Hartz 4 zu beantragen um in die Krankenkasse aufgenommen zu werden. Das möchte sie nicht, da sie nächsten Monat für 4 Wochen ins Ausland reist,
Was tun bis dahin? und auch für die Zeit danach bis sie eine Stelle gefunden hat die ihr zusagt.
Falls sie sich privat versichert, kann sie dann später wenn sie einen Job hat, wieder in der gesetzlichen KK aufgenommen werden (kann mich am Rande erinnern, das war mal schwierig)
Über Fachkundige Antwort würde ich mich sehr freuen
MFg Gudrun Butler

Hallo Frau Butler,
Ihre Tochter wird nicht umhinkommen, Hartz 4 zu beantragen. Dies ist, außer einer Festanstellung, der derzeit einzige Weg zum Krankenversicherungsschutz. Der vorübergehende Auslandsaufenthalt spielt hier keine Rolle, da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland hat ist Sie auch hier zu versichern.
Eine Private Krankenversicherung wird Sie für solch eine Kurze Dauer nicht aufnehmen (Mindestvertragsdauer i.d.R. 2 Jahre).
Bitte bedenken Sie, daß wir eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht haben und Ihre Tochter sich ohne Versicherung strafbar macht!
Gruß
Enrico Lamek

Hallo Frau Butler,

grundsätzlich besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht (gesetzlich/privat). Sie sollten dem Rat des Arbeitsamtes folgen, um hier in die gesetzliche KV einzutreten, alternativ wäre eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen möglich, aber teurer. Sofern die Tochter nicht selbstständig ist oder über der Betragsbemessungsgrenze verdient, muss Sie sich gesetzlich versichern.

Ihr fi-con Team
www.fi-con.de

Vielen Dank
das war hilfreich
GRuß Gudrun Butler

Vielen Dank für die schnelle Antwort
Das hilft mir schon weiter
Gruß Gudrun Butler

Hallo und guten Tag,

entweder gesetzlich freiwillig versichern oder privat.
Natürlich kann Ihre Tochter, insofern Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, wieder in die gesetzliche KV zurück. Wenn Sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2010 - 49.950 Euro) verdient, wird sie automatisch Pflichtmitglied.

Achtung: für den Auslandsaufenthalt (ich gehe von einer Urlaubsreise aus) unbedingt eine Reisekrankenversicherung machen. Tipp --> http://bit.ly/d5xHKT Testsieger Stiftung Warentest -

Gruss
br36137

Danke für das Vertrauen. Ich unterstelle, dass sie bisher gesetzlich versichert war, entweder über Sie oder selbst als Studentin.

Es besteht in der GKV dann ein Weiterversicherungsrecht und sogar die Pflicht dazu. Sie dürfte dort für einen Mindestbeitrag von ca. 130 EUR versichert werden und das würde ich auch empfehlen.

Hartz 4 (korrekt: ALG 2) hat den Vorteil, dass die Agentur dann den Beitrag übernimmt (wenn sie was bekommt). 4 Wochen Urlaub sollten mit der ARGE zu verhandeln sein.

Für die Auslandsreise braucht sie in 1. Linie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Es muss aber damit gerechnet werden, dass die Kasse den o.g. Mindestbeitrag nachfordern wird, weil sie ja immer ihren Wohnsitz in Deutschland hatte.

Eine PKV wäre theoretisch auch möglich, aber eine berufslose Absolventin dürfte normalerweise keiner versichern. Beim späteren Beantragen von Hartz 4 hätte das auch den Nachteil, das der größte Teil des Beitrags selbst weitergezahlt werden muss.

Eine Rückkehr in die GKV ist nur bei Versicherungspflicht möglich, d.h. in der Regel mit der ersten Anstellung als Arbeitnehmer.

Das wars fürs erste, für Rückfragen stehe ich bereit.

Gruss

w.will

Wenden Sie sich doch an ihre Kasse? Für eine Entscheidung was besser für Ihre Tochter ist, sind
folgende Informationen notwendig:

Fährt sie in den nächsten 4 Wochen weg?
Für wie lange fährt sie weg?
Fährt sie ins EU-Ausland?

Falls sie innerhalb der nächsten 4 Wochen z.B. für ein Jahr ins EU-Ausland fährt, ist es ratsam eine private KV (Leistungsumfang Weltweit) abzuschließen. Bis zur Abreise würde der gesetzliche KV-Schutz (Nachgehender Leistungsanspruch für 4 Wochen nach Ende der Versicherungspflicht) greifen. Wenn sie dann irrgendwann zurück ist, kann sie in die gesetzl. Krankenversicherung (da sie aus dem Ausland zurückkommt und zuletzt in der GKV versichert war) zurück. Diese Regelung gibt es seit 07.2007.

Fährt sie ins für eine befristete Zeit innerhalb der EU verreist, dann kann sie eine freiwillige Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse sinnvoll sein. Bitte dann auch eine Reisekrankenversicherung denken (kostet paar Groschen)

Hallo,
Sie können sich in der Krankenkasse freiwillig versichern. Personen ohne Einkommen haben dort dann einen relativ günstigen Beitragssatz. Private Krankenversicherung wäre auch möglich, könnte jedoch Schwierigkeiten geben, da kein Einkommen. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist problemlos möglich bzw. sogar zwingend vorgeschrieben, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wird. Das heißt: Job auf Steuerkarte - automatisch Krankenkasse, entfall der Privaten Versicherung.

Viele Grüße
Mirko Kruschinski

Vielen lieben Dank
das hilft

Vielen lieben Dank
und Gruß zurück

Vielen DAnk
und Gruß zurück

Vielen lieben Dank und Gruß zurück

Bin leider seit 10 Jahren aus dem „Geschäft“ und möchte zu Ihrem Problem keine falschen Hoffnungen wecken. Aber fragen Sie einfach bei jeder x-beliebigen gesetzlichen Krankenkasse nach. Da sind Sie gut aufgehoben.
Sorry
P.J.W

Danke trotzdem
G Butler

Hallo Gudrun,

ich würde an Ihrer Stelle zur nächstgelegenen AOK gehen und mich dort erkundigen.
Grundsätzlich sollten Sie sich „freiwillig weiterversichern“ im Anschluss an die jetzt ausgelaufene Familienversicherung wegen Ende des Studiums. Dazu haben Sie 3 Monate Zeit. Bei Arbeitsaufnahme werden Sie ja dann vom Arbeitgeber bei der Kasse als Pflichtmitglied angemeldet, die Sie wählen (also AOK, Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse etc…). Ohne Versicherung würde ich nicht ins Ausland reisen. Auf alle Fälle eine Auslandsreiseversicherung abschließen (gibts bei allen Privatkassen oder Vermittlung durch gesetzliche Krankenkassen). Mein Rat: Ab zur nächsten AOK und die Sachlage klären. Das ist ja zunächst absolut unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

G. Neupert

Danke für die Information

Hallo,

Deine Tochter könnte sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung- am Besten bei der aktuellen- FREIWILLIG versichern lassen. Als Studentin war sie auch schon in der gesetzlichen, oder? Das kostet sie als freiwillig versicherte ca. 150,-€. Sie sollte es sich aber wirklich überlegen HARZ4 zu beantragen, das kann sie ja dann wieder „abbestellen“, wenn sie ins Ausland geht.

Viele Grüße

Vita

Vielen Dank für die Information

Hallo Gudrun,

Deine Tochter sollte sich freiwillig selbst versichern bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl - kostet ca. 125 EUR. Privat versichern kann sie sich auch - bringt aber nichts, da sie durch Ihren Verdienst krankenversicherungspflichtig in der GKV ist.

Meldet sie sich jetzt nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und geht für vier Monate in´s Ausland, dann ist sie entweder nicht versichert oder nur über eine Auslandreisekrankenversicherung. Wenn sie wieder zurück kommt, muß sie die letzten vier Monate nachzahlen, da wir seit 2007 versicherungspflicht haben.

Also anmelden und günstig richtig versichert sein.

Viel Glück und viele Grüße
Steffen