Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
für die Ermittlung der Belastungshöchstgrenze wird wie ich gelesen haben das Familieneinkommen herangezogen.
Gilt dies auch, wenn (bei uns Rentnern) beide Ehepartner eine eigenen gesetzliche Krankenversicherung haben?

Hallo leider kann ich diese Frage nicht verstehen. Worauf wollen Sie raus? Der GKV Beitrag beträgt 19,9 % auf Einkünfte aus der DRV und bAV.

Grüße

Liebe/-r Experte/-in,
für die Ermittlung der Belastungshöchstgrenze wird wie ich
gelesen haben das Familieneinkommen herangezogen.
Gilt dies auch, wenn (bei uns Rentnern) beide Ehepartner eine
eigenen gesetzliche Krankenversicherung haben?

Liebe/-r Experte/-in,
für die Ermittlung der Belastungshöchstgrenze wird wie ich
gelesen haben das Familieneinkommen herangezogen.
Gilt dies auch, wenn (bei uns Rentnern) beide Ehepartner eine
eigenen gesetzliche Krankenversicherung haben?

Hallo wwwrentner danke für die Anfrage. Ich kenne leider die deutsche Gesetzgebung nicht und kann deshalb keine Antwort geben.

Hallo,

ja, das gilt auch, wenn beide Ehegatten bei unterschiedlichen Krankenversicherungen versichert sind. Herangezogen wird immer das Jahresbrutto der im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehegatten sowie der familienversicherten Kinder.

Die Belastungsgrenze berechnet sich aus 2% Ihrer jährlichen Bruttorenten, vermindert um einen Familienabschlag von 4599 € für einen berücksichtigten Familienangehörigen. Die Grenze vermindert sich auf 1% wenn bei mindestens einem berücksichtigten Familienmitglied seit mindestens einem Jahr eine vom Arzt bescheinigte chronische Erkrankung besteht. Das Formular erhalten Sie zusammen mit den Antragsunterlagen von Ihrer Krankenkasse.

Natürlich werden auch die gesetzlichen Zuzahlungen aller berücksichtigten Familienangehöriger angerechnet.

Freundliche Grüße
Dirk

Guten Tag,

Für die Ermittlung der Belastungsgrenze für die gesetzlichen Zuzahlungen wird nur dann das Familieneinkommen herangezogen, wenn ein Familienangehöriger nicht selbst krankenversichert ist. Sind Sie und Ihr Ehepartner jeder eigenständig versichert, werden Ihnen nur Ihre persönlichen Einnahmen zugerechnet. Gleiches gilt auch separat für den Ehepartner.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

Liebe/-r Experte/-in,
für die Ermittlung der Belastungshöchstgrenze wird wie ich
gelesen haben das Familieneinkommen herangezogen.
Gilt dies auch, wenn (bei uns Rentnern) beide Ehepartner eine
eigenen gesetzliche Krankenversicherung haben?

Hallo WWWRentner,

Ich gehe davon aus, das Sie mit der Belastungshöchstgrenze von den jährlichen Zuzahlungen sprechen.

Hier ist es tatsächlich so, dass das Familieneinkommen berücksichtigt wird. Ob Ihr Ehepartner dabei familienversichert ist oder eine eigene Krankenversicherung hat spielt dabei keine Rolle. Auch ist es unerheblich, ob Sie bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind.

Freundliche Grüße
Strumi

Liebe/-r Experte/-in,
für die Ermittlung der Belastungshöchstgrenze wird wie ich
gelesen haben das Familieneinkommen herangezogen.
Gilt dies auch, wenn (bei uns Rentnern) beide Ehepartner eine
eigenen gesetzliche Krankenversicherung haben?

Liebe/-r Experte/-in,
für die Ermittlung der Belastungshöchstgrenze wird wie ich
gelesen haben das Familieneinkommen herangezogen.
Gilt dies auch, wenn (bei uns Rentnern) beide Ehepartner eine
eigenen gesetzliche Krankenversicherung haben?

Hallo,
ja, das gilt auch in diesem Fall.
Gruss
Czauderna

Hallo,

das weiß ich leider nicht - mein Spezialgebiet umfaßt die private Krankenversicherung. Ich gehe aber davon aus, dass es so ist. Ein Anruf bei der Krankenkasse sollte die Frage klären.

Viel Erfolg,

Sosa

Liebe/-r Experte/-in,
für die Ermittlung der Belastungshöchstgrenze wird wie ich
gelesen haben das Familieneinkommen herangezogen.
Gilt dies auch, wenn (bei uns Rentnern) beide Ehepartner eine
eigenen gesetzliche Krankenversicherung haben?