Liebe/-r Experte/-in,
ich habe zur Krankenversicherung ein paar Fragen und hoffe, daß Sie mir in folgendem Fall weiterhelfen können:
Eine Person hat vor mehreren Jahren mal auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und war dabei krankenversichert. Danach war die Person selbständig ohne Krankenversicherung. Jetzt könnte die Person eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte aufnehmen.
Dazu folgende Fragen:
- Wenn man sich als vormals Nichtversicherter krankenversichert, muß man, soweit ich weiß, zwei Jahre Beiträge nachzahlen. Stimmt das?
- Wenn das stimmt, kann man die Nachzahlung irgendwie umgehen (die Person hat zu wenig Geld)? Hat die Person evt. sogar ein „Guthaben“ bei der Krankenkasse, wo sie mal versichert war?
- Wird der Arbeitgeber von der Krankenkasse darüber informiert, daß der Arbeitnehmer vorher nicht versichert war?
- Überprüft der AG ob der AN versichert ist, wenn der AN angibt, er sei es? bzw. muß der AN Nachweise erbringen, daß er versichert ist?
Es geht nicht darum, daß sich die Person vor der Versicherung drücken will, nur hat sie einfach nicht genug Geld dafür und möchte keinesfalls vom Staat leben.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!