Liebe/-r Experte/-in,
ich bin zur Zeit freiwillig versichert in der gesetzlichen KV. Die jetzige KK knöpft mir nun zus. 8 Euro pro Monat ab und wenn ich die Entwicklungen verfolge, rechne ich mit noch mehr im nächsten Jahr. Nun denke ich über einen Wechsel in eine andere gesetzliche KK nach. Ich habe zwei Kiddis und eins davon benötigt ein sehr teures Medikament. (ca. 30.000 Euro pro Jahr) Nimmt mich mit dieser „Last“ eigentlich eine andere KK auf? Oder kann diese dann am Medikament oder der Behandlung etwas ändern?
Danke schon vorab für die Antworten!
Hallo Anbri,
grundsätzlich muß Dich jede gesetzliche Krankenkasse aufnehmen. Sie ist dazu verpflichtet. Den Zusatzbeitrag von EUR 8,00 würde ich so lange nicht akzeptieren, wie es eine andere Krankenkasse gibt die keinen ZUschlag erhebt.
Da sich die Leistungen nur marginal unterscheiden, da die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind gehe ich davon aus, dass dieses für diese Krankheit notwendige Medikament auch von jeder anderen Krankenkasse getragen wird, da es eine gestzlich vorgeschriebene Leistung ist.
Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich an DEiner Stelle eine Krankenkasse aussuchen und diese spezielle Medikamentur mit der entsprechenden Krankenkasse abklären auf Übernahme.
http://www.krankenkassentarife.de/krankenkassen_verg…
Da die eine dieses Medikament zahlt, gehe ich zu 99 % davon aus, dass dies auch die andere, von Dir auszuwählende, dies übernimmt.
ÜBer eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viel Erfolg & viele Grüße
Steffen
Hallo,
jede gesetzliche Krankenversicheurng muss und wird Sie aufnehnem, wenn Sie wechseln.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen immer die günstigsten Medikamente, es sei denn es steht kein anderes Präparat zur Verfügung als das jetzt benötigte.
Viele Grüße
Ralf Weinand
Hallo Anbri,
bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt, anders als bei den privaten Versicherung, jede Kasse muss Sie und Ihre Familie aufnehmen (sofern der Kassenwechsel rechtmässig unter Einhaltung aller Fristen gelaufen ist).
Wenn es sich bei der Bezahlung der Medikamente und der Behandlung Ihres Kindes um eine Regelleistung anhand des Gesetzes handelt, ändert sich auch bei einem Krankenkassenwechsel nichts daran. Sollte es sich um eine Mehrleistung Ihrer jetzigen Krankenkasse handeln (also um eine freiwillig gezahlte Leistung), empfiehlt es sich, vorab bei interessanten Krankenkassen anzufragen, ob auch diese das benötigte Medikament zahlen/bezuschussen.
Viele Grüße
Spatzl
Hallo,
aufgrund der dargestellten Situation, empfehlen wir Ihnen, bei der jetzigen Kasse zu bleiben. Ihnen kann keiner garantieren, ob die neue Kasse in den nächsten Jahren die Beträge erhöhen wird.
Nette Grüße
fi-con Team
Hallo,
teure Erkrankungen oder die Kosten eines teuren Medikamentes dürfen - im Gegensatz zur PKV - bei der gesetzlichen KK keine Gründe sein, einen Mitgliedschaftsantrag zurückzuweisen !!!
VG
ayro
Hallo,
grundsätzlich ist ein Kassenwechsel unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jederzeit möglich. Grundsätzlich gibt es auch keine Leistungseinschränkungen. In der Praxis kann das jedoch anders aussehen. Ich bekomme in meiner täglichen Arbeit einiges mit, wie eine bestimmte Krankenkasse nicht einmal die gesetzlich zustehenden Leistungen gewährt bzw. viel unternimmt um diese Leistungen nicht gewähren zu müssen. Sie sollten sich also vor einem Kassenwechsel gut über Ihre neue Krankenkasse informieren. Freundlichen Gruß
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin zur Zeit freiwillig versichert in der gesetzlichen KV.
Die jetzige KK knöpft mir nun zus. 8 Euro pro Monat ab und
wenn ich die Entwicklungen verfolge, rechne ich mit noch mehr
im nächsten Jahr. Nun denke ich über einen Wechsel in eine
andere gesetzliche KK nach. Ich habe zwei Kiddis und eins
davon benötigt ein sehr teures Medikament. (ca. 30.000 Euro
pro Jahr) Nimmt mich mit dieser „Last“ eigentlich eine andere
KK auf? Oder kann diese dann am Medikament oder der Behandlung
etwas ändern?
Danke schon vorab für die Antworten
Hallo Anbri,
wenn Du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, kannst Du die Kasse wechseln (Kündigungsfrist zum übernächsten Monat, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt). Du musst aber bereits 18 Monate bei der derzeitigen Kasse versichert gewesen sein (siehe § 175 Abs. 4 SGB V). Die neu gewählte Kasse muss Dich aufnehmen. Es besteht sog. Kontrahierungszwang, d.h. die Kasse kann Dich nicht ablehnen, auch wenn schwere Erkrankungen bestehen. Allerdings könnte es sein, dass die neue Kasse das Originalmedikament nicht bezahlt, weil sie sog. Rabattverträge mit Pharmafirmen geschlossen hat (z.B. die AOK Bayern). Dann gibt es möglicherweise ein sog. Generikum, also ein Nachahmerpräparat. Es hat einen anderen Namen wie das Originalpräparat, muss aber denselben Wirkstoff enthalten und damit die gleiche Wirksamkeit entfalten. Da würde ich mich vorher bei meiner Apotheke erkundigen, denn die kennt alle Rabattverträge. Bedenke aber, dass mit ziemlicher Sicherheit der größte Teil der gesetzlichen Krankenkassen spätestens 2012 einen Zusatzbeitrag erheben werden (weil der Gesundheitsfond von Haus aus auf ein Defizit angelegt ist und die Zuweisungen daraus nur im Jahre 2011 für die Kassen kostendeckend sind). Wenn Du also sonst mit Deiner Kasse zufrieden bist und Dich nur der Zusatzbeitrag ärgert, würde ich mir einen Wechsel gut überlegen.
Mit freundlichen Grüßen
medici0208