Krankenversicherung

Hallo,

habe eine Frage zum Thema Krankenversicherung meine Situation ist folgende .

War bis zum 19.07.2010 selbstständig und in der Zeit freiwillig Versichert ( AOK ) habe allerdings zum Schluss die Beiträge nicht mehr zahlen können somit liegt ein Ruhendbescheid vor.
Vom 20.07.2010 - 03.08.2010 habe ich ALG I bekommen und somit war ich gesetzlich über die Agentur für Arbeit versichert.
Danach bestand Anspruch auf Mutterschaftsgeld welches mir aber aufgrund des Ruhendbvescheides nicht ausgezahlt wurde ( endete 28.10.2010)
Bekomme nun momentan elterngeld in Höhe von 884,09 € und mein Partner ( sind nicht verheiratet ) verdient 1500 € im Monat deswegen , aufgrund der Einkommenshöhe bekomme ich keine Leistungen der Agentur für Arbeit und somit zahlen die auch keine Beiträge zur Krankenversicherung.

Meine Frage nun wie muss ich mich versichern muss ich das selber oder muss der Landkreis über das Elterngeld mich versichern bei der Krankenkasse?

hallo,
in der zeit des bezugs von elterngeld bist du selbst versichert jedoch beitragsfrei, d.h. keiner führt beiträge ab, solange du elterngeld erhälst.

gruss anna

info von einer anderen krankenkasse? einfach adresse und telefonnummer schicken, dann lass ich gerne ein unverbindliches und kostenloses angebot zukommen

Guten Tag,
sorry…bin z.Zt. im Ausland und kann nicht antworten.

Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely

Sorry nicht mein Fachgebiet,
bitte an die Aok wenden.
Gruß

Leider bin ich seit einiger Zeit nicht mehr auf dem Laufenden und kann daher keine verbindlichen Auskünfte mehr erteilen. (Rentner)
Aber die AOK müsste Ihnen da verbindlich Auskunft geben können.

Hallo,

sie haben nur die Möglichkeit sich freiwillig weiterzuversichern. Sie haben nach Beendigung des letzten Versicherungsverhältnisses 3 Monate Zeit sich das zu überlegen. Danach bleibt nur der Weg in die private Krankenversicherung. Denken sie bitte an die kostenlose Mitversicherung ihres Kindes was so nur bei einer gesetzlichen Kasse möglich ist.
Auch wenn sie sich erst in zwei Monaten entscheiden, sind die Beiträge rückwirkend fällig.

Viele Grüße

Tut mir leid, diese Frage kann ich leider nicht beantworten :smile:

Hallo,

Beiträge sind nicht mein Gebiet. Bei Leistungen bin ich zuhause. Warum fragen Sie nicht einfach bei Ihrer Kasse nach? Warum sollte man Ihnen dort eine falsche Auskunft geben.

Mit freundichen Grüßen

Hallo an Dich,

wenn Du freiwillig gesetzlich krankenversichert warst, mußt Du Dich während der Elternzeit selbst versichern. Neben dem Elterngeld bekommst Du, soweit ich weiß, keinen Zuschuss für die Krankenkasse von der Landeskasse. (aber frag da nochmal nach, das weiß ich nicht hundertprozentig).
Ist bitter aber wahr: selbst als „Schützenswerte Mutter“ wird man vom Staat abgezogen.

Hallo, Ich habe Ihre Anfrage.-mail erhalten, kann Ihre Fragen aber nicht beantworten, weil ich bei Leibe kein Experte sondern selbst ein hilfesuchender Novize bin der gestern eine mail an einen Experten abgeschickt hat. Da ist wohl was shief gelaufen, sorry, Gruss bluenose

Hallo,

Sie müssen sich auf jeden Fall selbst versichern. Da Sie ALG I bekommen haben, üben Sie die selbstständige Tätigkeit wahrscheinlich nicht mehr aus, oder? Die Mitgliedschft wird während der Zeit des grundsätzlichen Mutterschaftsgeldbezuges beitragsfrei weitergeführt. Im Anschluss daran können SIe sich wieder freiwillig versichern. Das Elterngeld zählt nicht als beitragspflichtige Einnahme. Wenn Sie also außer dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen haben, beträgt Ihr Beitrag 138,40 €. Über die noch offenstehende Summe sollten Sie eine ratenzahlungsvereinbarung treffen, dann endet auch der ruhende Leistungsanspruch.

Hallo!

Das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Sosa

Hallo,

sorry, aber ich kann leider nicht helfen, da ich in der Privaten Krankenversicherung tätig war und mich im Sozialgesetzbuch nicht sicher auskenne.

Gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich dort beraten, kann ich Ihnen nur raten.

Bedaure, dass ich nicht helfen kann.
Gruß Jeanny P.

Hallo,

da bin ich nicht sicher, aber ich denke das es über das Eltergeld laufen müsste. Frag doch mal (d)eine GKV.

Hallo,

leider weiß ich keine Rat hierzu, außer setze dich mit der Elterngeldstelle und ALG 1 zusammen und kläre die Situation
Gruß H