Liebe/-r Experte/-in,
Hallo! Hätte eine Frage zu Haushaltshilfe/ gesetzlich:
SV: EM gesetzlich EF privat kv 2 Kinder 4J + 1,5J.
Ehefrau geht eine Woche mit großem Kind ins KH, Ehemann nimmt unbezahlten Urlaub und bleibt mit dem kleinen Kind zu Hause. Antrag auf Haushaltshilfe ( Lohnausfall) wird später von der KK abgelehnt, mit der Begründung, weil die Ehefrau im KH war (und nicht der EM!) greift ihre Versicherung - gibt es aber bei privaten nicht!!!
ggf. a.
Die Satzungsleistung „Haushaltshilfe“ von BKK ESSANELLE:
Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Ihnen wegen einer stationären Krankenhausbehandlung, einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme, bei Schwangerschaft und Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können, dem Haushalt ein Kind angehört, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Weiterführung des Haushalts ist auch durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich.Anspruch auf Haushaltshilfe besteht auch: Wenn der Versicherte häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhält. Die Haushaltshilfe wird für die Dauer der häuslichen Krankenpflege gewährt, längstens für 4 Wochen je Krankheitsfall, wenn nach ärztlicher Bescheinigung allein wegen einer Krankheit mit einer vorübergehenden Funktionseinschränkung - am Stütz- oder Bewegungsapparat oder - im Anschluss an eine stationäre oder ambulante Behandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, und auch durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht weitergeführt werden kann.
Weiterhin laut Gesetzbuch sowieso: ich weis jezt nicht was hinter den §23 Abs.2 oder 4 steht.
(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe. wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt. das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Wäre sehr dankbar für Ihre Einschätzung!!!
Danke mfg + vlg