Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem zum Thema Krankengeld und eine entsprechende Frage dazu:
Ich bin freiberuflich, selbständig im Außendienst tätig. Besuche also tägl. Kunden und versuche dort Produkte zu verkaufen, bzw. Geschäftsabschlüsse zu machen.
Nun bin ich schwer erkrankt (wird wohl ca. 4- 5 Monate andauern). Meine Private Krankenversicherung hat mir nun einen Fragebogen zu meiner Arbeit zugesandt, in dem sie z.B. die genaue Berufsbezeichung wissen möchte und welchen Belastungen ich beruflich ausgesetzt bin, wie z.B. Treppensteigen (zu wieviel %), Kälte/Wärme (zu wieviel %)und Publikumsverkehr (zu wieviel %) usw.
Außerdem wollen die Wissen, wie ich, zu wieviel Prozent, meine Tätigkeit ausübe, z.B. im stehen, im gehen, im sitzen, im Fahrzeug, usw.

Da ich vor ca. 10 Jahren schon einmal länger Krankengeld bezog und die damals Ärger machten, da sie nach einige Zeit mich nicht mehr als 100% Arbeitsunfähig einstuften (die meinten ich kann ja zu 20% Büroarbeiten erledigen - wie wenn man damit im Verkaufsaußendienst Geld verdienen könnte), will ich natürlich jetzt bei den Angaben keine Fehler machen!

Daher bitte ich um Ideen und Tips, wie ich mich denen gegenüber am besten verhalte und wie ich die gewünschten Angaben formuliere um dann später nicht wieder Probleme wegen einer Krankengeldzahlung zu erhalten.

Viele Dank für deine Unterstützung!

Hallo Gerhard,

Du hast tatsächlich nur dann Anspruch auf Krankentagegeld, wenn Du zu 100 % arbeitsunfähig bist, also Deinen Beruf nicht ausüben kannst.

Gerade bei Selbstständigen ergibt sich die Problematik, dass man zwischen sitzender Tätigkeit und somit Buchhaltungsarbeiten und schöpferischem, also z.B. Aussendienst unterscheiden muss.

Allerdings kenne ich es nur von meiner Versicherung, dass wir jemanden, der wie Du ja überwiegend im Aussendienst arbeitet, nicht einfach das Krankentagegeld aussetzen.

Wenn Du Dir unsicher bist, was Du eintragen sollst, dann rufe bei Deiner Versicherung an, schildere, was Du beruflich machst und wie die vor Ort die Prozentuale Aufsplittung durchführen würden.

Schreibe Dir dann Name, Datum und Uhrzeit auf!!!

Ich weiss leider Deine Diagnose nicht und welche Versicherung, sonst könnte ich noch mehr ins Detail gehen.

Du kannst mich aber gerne anfunken. Und wenn was ist: es immer günstig, wenn jemand frech wird, eine Vorstandsbeschwerde zu schreiben…lach

Liebe Grüße

Claudia

Wichtig ist vor allen Dingen, dass Sie bzw. der Arzt darauf achten, dass Sie immer zu 100% arbeitsunfähig sind.
Das KT wird immer nur geleistet, wenn man seinen Job zu 100% nicht ausüben kann.

Den beschriebenen Bogen kenne ich nicht. Halte ich auch für völlig unüblich.

Die beschriebenen Fragen halte ich auch nicht für relevant. Würde sie durchstreichen mit dem Vermerk, dass Sie sich zu 100% im Außendienst befinden.

Viele Grüße und gute Besserung!

Vorab: bei der PKV heißt das Krankentagegeld.

Der einzige Tip, den ich so allgemein geben kann: Wahrheitsgemäß antworten und kooperativ verhalten.
Ärger macht die PKV nach meiner Erfahrung nur, wenn ihr was verdächtig vorkommt.

Haben Sie schon was gezahlt ?

Gruss

Ich meinte natürlich, ob die PKV schon was gezahlt hat.

Der Tip mit den 100% ist korrekt.

Gruss

Hallo,

die Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten.

Alles andere ist Versicherungsmissbrauch oder Betrug und wird gem. Strafgesetzbuch geahndet.

Die PKV zahlt das Krankentagegeld nur bei 100% Arbeitsunfähigkeit.

Hallo Herr Schleicher,

ich weiß gar nicht, ob diese Angaben gemacht werden müssen, weil Sie Anspruch auf Krankengeld haben, wenn Ihr Arzt bescheinigt, daß Sie zu 100 % Ihren Beruf nicht ausüben können. Alles andere ist völliger Schwachsinn. Wenn Sie damals alle wahrheitsgemäßen Angaben zu Ihrer Person gemacht haben, dann dürfen die das gar nicht. Es ist halt wichtig, dass alle Angaben wahrheitsgemäß waren. Dafür zahlen Sie einen Risikobeitrag, wo die Gesellschaft zahlen muss, wenn Sie die o.g. beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Ich bin seit 11 Jahren bei einer privaten Krankenversicherung im Außendienst und eine solche Geschichte ist mir noch nie untergekommen. Zur Not müssten Sie Ihren Anwalt einschalten. Wenn Sie jetzt auf diesen Fragebogen „falsche“ Angaben machen nur damit Sie dem Ärger aus dem Weg gehen wollen, dann haben die erst Recht einen Grund Ihnen das Krankengeld auszuzahlen. Das Risiko würde ich nicht eingehen. Rufen Sie auch mal da in dieser Abteilung an und fragen Sie nach, was das soll.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

LG Lilli2405

Hallo, Herr Schleicher,

was soll ich dazu sagen? Erwarten Sie Ratschläge, wie Sie die Leistungspflicht des Versicherers erzwingen, obwohl diese vielleicht gar nicht besteht? Das ist ein heikles Thema, und dazu kann ich sicher keine Ratschläge geben. Tatsache ist, daß es ein Tagegeld nur gibt, wenn man in der normalerweise ausgeübten Tätigkeit tatsächlich 100 % arbeitsunfähig ist, und der Tätigkeit auch wirklich nicht nachgeht. Ganz normale Anforderung.

So kann der Versicherer in Abhängigkeit der Diagnose eine 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit in der Tat bezweifeln, wenn die Art der Tätigkeit und die Diagnose dies nicht erwarten lassen.
Der Versicherer darf Sie auch von einem anderen Arzt untersuchen lassen, er kann auch einen Testbesuch machen …

Da kann es nur korrekte Angaben geben, und der Versicherer wird dementsprechend entscheiden.

Grüße

M.Rischer

Hallo,
es geht um eine Tätigkeitsbeschreibung…also beschreiben Sie Ihre Tätigkeit…in allen Einzelheiten und wahrheitsgemäß, nicht Ihrem Empfinden nach.
Und alles Weitere entscheidet dann die Krankenversicherung.
Und wenn das Autofahren zu 100% dazugehört, dann muss das dementsprechend auch dort so auftauchen…wieviel, wie oft, wieviele Kilometer in der Woche, wieviel Fahrzeit pro Tag…usw.
Alles Andere führt zu den gleichen Schwierigkeiten wie vor 10 Jahren.

Gruß,
Nils

das lässt sich natürlich aus der ferne schwierig beantworten, da ich weder das krankheitsbild noch die versicherungsgesellschaft und die tarife kenne.

ich würde auf jeden fall den kontakt zu dem vermittler des vertrages suchen bzw. zu dem persönlichen betreuer. ist es ein versicherungsmakler, dann muss er alleine aufgrund der rechtsstellung die kundeninteressen vertreten. insofern sollte er auch eine gute unterstützung bei der beantwortung der fragen bieten.

mfg
br36137

Hallo Claudia,

danke für die schnelle Antwort. Dieser Bogen ist mir schon suspekt, den immerhn bin ich schon über 20 Jahre bei dieser KV. Vor 10 Jahren habe die mich zu einen Vertrauensarzt geschickt und dieser hat mich dann nur noch zu 80% arbeitsunfähig eingestuft (was soll das bei einer Außendiensttätigkeit?).
Zur Diagnose: Bei mir wurde leider Krebs gefunden.
Zur KV: Es handelt sich um die SDK, Süddeutsche Krankenvers. a.G.

Viele Grüsse
Gerhard

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Dieser Bogen ist mir schon suspekt, den immerhn bin ich schon über 20 Jahre bei dieser KV. Vor 10 Jahren habe die mich zu einen Vertrauensarzt geschickt und dieser hat mich dann nur noch zu 80% arbeitsunfähig eingestuft (was soll das bei einer Außendiensttätogket?).
Viele Grüsse
Gerhard

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Dieser Bogen ist mir schon suspekt, den immerhn bin ich schon über 20 Jahre bei dieser KV. Vor 10 Jahren habe die mich zu einen Vertrauensarzt geschickt und dieser hat mich dann nur noch zu 80% arbeitsunfähig eingestuft (was soll das bei einer Außendiensttätigkeit?).

Viele Grüsse
Gerhard

In solchen Fällen würde ich Ihnen empfehlen sich an den Ombudsmann PKV zu wenden. Kontaktdaten finden Sie durch google.

Liebe/-r Gerhard Schleicher,

ich kenne zwar Ihre Bedingungen nicht , in vielen Fällen wird das Tagegeld nur gezahlt bei 100 % Arbeitsunfähigkeit. Ich bin ebenfalls im Außendienst tätig und würde diese Tätigkeit zu 100 % ansetzen.
Gruß

Sehr geehrter Herr Schleicher,

hier kann ich Ihnen leider nicht helfen. Die private Krankenversicherung ist nicht mein Gebiet.

Hallo,
einfach ist dies nicht für mich, da es mit dem Thema Leistung zu tun hat und dies ein Thema für sich ist.

Grundsätzlich muss man sich darauf einstellen, dass bei länger dauernder Krankheit Überprüfungen stattfinden werden. Ein Vertauensarzt bestätigt die Krankheit.
Grundsätzlich würde ich wahrheitsgem. antworten. z.B. dass die Außendiensttätigkeit bedingt mit PKW mobil zu sein, die Kunden aufzusuchen, zu berasten und Abschlüsse zu tätigen. Wie hoch der Anteil der Belastung beimTreppensteigen ist, kann schlecht beurteilt werden, da die Kunden mal im EG oder in Obergeschossen zu Huase sind, die mit oder ohne Fahrstuhl erreichbar sind. Auch würde ich sagen, dass Bürotätigkeit zur Vorbereitung und Nachbereitung einer erfolgreichen Abschlussarbeit beim kunden ist und nicht einzeln bewertet werden kann.

Gruß H.

Guten Tag Gerhard,
leider kann ich zu der Frage nicht kompetent helfen.
Hier sollte jemand antworten, der entweder in der Leistungsabteilung einer Krankenversicherung arbeitet oder jemand, der einschlägige Erfahrungen hat mit Leistungsanträgen zu Tagegeld. Ich habe leider keinerlei Praxiserfahrungen und möchte deshalb ieber nicht mit meiner diletantischen „Meinung“ dienen.

Tut mir leid, dass ich hier nicht behilflich sein kann!
Liebe Grüße
Hans-Günter

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgendes Problem zum Thema Krankengeld und eine
entsprechende Frage dazu:

Ich bin freiberuflich, selbständig im Außendienst tätig.
Besuche also tägl. Kunden und versuche dort Produkte zu
verkaufen, bzw. Geschäftsabschlüsse zu machen.

Nun bin ich schwer erkrankt (wird wohl ca. 4- 5 Monate
andauern). Meine Private Krankenversicherung hat mir nun einen
Fragebogen zu meiner Arbeit zugesandt, in dem sie z.B. die
genaue Berufsbezeichung wissen möchte und welchen Belastungen
ich beruflich ausgesetzt bin, wie z.B. Treppensteigen (zu
wieviel %), Kälte/Wärme (zu wieviel %)und Publikumsverkehr (zu
wieviel %) usw.

Hallo Herr Schleicher,
Ihre mir geschilderte Problematik verstehe ich durchaus und würde Ihnen auch gerne weiterhelfen. Allerdings bin ich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung tätig und nicht bei der PKV. Somit sind mir deren Statuten leider nicht bekannt.Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hängen die Entscheidungen über das Krankengeld oder einer evtl. Reha-Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von der Einschätzung der behandelnden Ärzte bzw. letztendlich des Medizinischen Dienstes ab.Wenn die PKV ebenso verfährt, wovon ich eigentlich ausgehe, dann hoffe ich Ihnen vielleicht ein wenig weitergeholfen zu haben. Allerdings muss ich auch noch kurz erwähnen, dass bei der Anspruchsvoraussetzung auf Krankengeld auch die Vorerkrankungen eine Rolle spielen.
Dennoch wünsche ich Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute und vorallem eine baldige Wiederherstellung Ihrer Gesundheit.Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß

Ingeborg Ronkholz