hallo leute,
ich bin neu hier und grüße euch.
meine frage : meine verlobte von den philippinen kommt demnächst zu besuch und wir wollen in dänemark heiraten. wird ihr danach in deutschland eine aufenthaltsgenehmigung erteilt ? und vor allem wie ist sie krankenversichert ?
danke im voraus für eure antworten.
muss mich jhier erst mal durchwuseln…gibts hier mentore ?
lieben gruß
Hallo zu der Aufenthaltsgenehmigung kann ich leider nix sagen. Aber ab dem Tag der Eheschließung kann sie in der gestzlichen Krankenversicherung kostenfrei familienversichert werden. (Voraussetzung du bist selbst eingenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung). Hierfür nur Familienversicherungsantrag bei der Krankenkasse anfordern und die Anerkennungsurkunde der Eheschließung in Deutschland in Kopie beifügen und zurück zur Krankenversicherung schicken. Das wars schon.
Hallo - wenn Ihr verheiratet seit, über die Familienversicherung der GKV. Für die Zeit vorher gibt es spezielle günstige KV Tarife in der PKV für Ausländer, die also hier zu Besuch sind . Nähere Infos gerne bei uns. www.tuerk-versicherungen.de [email protected]
wenn ihr euren Wohnsitz dann in Deutschland habt, die Ehe in Deutschland anerkannt wird und Deine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, dann ist sie bei Dir Familienversichert unter den üblichen Bedingungen (Einkommen usw.)
Hallo Verlobter,
Dein Mädel benötigt auf alle Fälle für die Zeit bis zur Hochzeit eine Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland.
Diese gibt es nur als private Krankenversicherung, aber für verschiedene Laufzeiten.
Meines Wissens muss der Nachweis einer Krankenversicherung für die Erteilung der Einreisegenehmigung/Visa vorliegen. Gute Beratung und Preise erhältst Du bei http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung… oder bei mir.
Für die Zeit nach der Hochzeit bekommst Du von den Behörden ein Merkblatt, in dem auch die Krankenversicherung erläutert wird.
Informiere die nicht zu kurzfristig bei den Behörden, denn die haben immer viel zu tun, und nur eine 40 Stundenwoche.
Viel Glück wünscht Dir
Jochen Seidel
nur wenn eure ehe auch in deutschland anerkannt wird, kann deine frau über dioch familienversichert werden…aber auch nur dann.
wie das mit der aufenthaltsgenehmigung ist, weiß ich nicht.
Hallo, wie das mit der Aufenthaltsgenehmigung ist, kann ich dir nicht sagen; da musst du andere fragen. Wenn du gesetzlich krankenversichert bist (Kranklenkasse AOK oder DAK oder Barmer usw.)hast du die Möglichkeit, sie in deiner Familienhilfe kostenlos mit zu versichern, wenn ihr offiziell verheiratet seid.
beides kann ich nicht beantworten, da ich nicht weiß ob die Heirat auch in Deutschland anerkannt wird. Hierzu würde ich mal beim Standesamt nachfragen.
Wenn ja hat Deine Frau ein Bleiberecht. Hierzu ist ja landläufig der Vorwurf einer Scheinehe bekannt.
Viele ausländische „Gäste“ heiraten um in Deutschland
zu bleiben.
Gleichzeitig greift dann eine Familienversicherung. Die
Ehefrau ist dann über den Ehemann mitversichert. hierzu einfach die Krankenkasse anrufen.
Sollte der Mann privat versichert sein, braucht auch die Frau eine eigene private Krankenversicherung oder sie geht einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach.
Wenn privat möglich Angebot von mir ? (Versicherungsmakler)
ob Deine dann Frau die Aufenthaltsgenehmigung bekommt - ich weiss es nicht, da ich so ein Problem nicht habe.
Ja, Deine Frau, wenn sie nach der Hochzeit hier lebt und ohne eigenes Einkommen ist und Du ges. krankenversichert bist, ist sie bei Dir beitragsfrei mitversichert - kostenlos. Genau deshalb wird es unser Gesundheitswesen in dieser Form nicht mehr lange geben. Schade, aber logisch.
bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung kann ich Dir nicht weiterhelfen. Wenn die Ehe in Deutschland anerkannt ist und Du gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert bist, dann ist deine Ehefrau und Kinder, die in Deutschland leben mitversichert. Falls Du privat versichert bist muss deine Frau separat versichert werden.
wie die Bestimmungen für eine Aufenthaltsgenehmigung sind, kann ich leider nicht beantworten, aber eins steht fest:
Solltest du - als Ehemann - versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung in Dtl. versichert sein, kann sich dann deine Ehefrau über dich kostenfrei familienversichern (sofern sie keine Einnahmen über 365 eur hat).