Krankenversicherung

Hallo Community,

ich bin Student und arbeite noch auf 400€ Basis. Soweit bekannt, gilt hier in Deutschland die Versicherungspflicht im Bezug der Krankenversicherung. Ich bin versichert und nutze derzeit den Studententarif, der montalich durch Lastschrift eingezogen wird.

Meine Frage ist, wenn sich mein Arbeitsverhältnis jetzt ändert, sprich mehr als 400€, fallen die Sozialversicherungsbeiträge an. Ich wäre somit automatisch gesetzlich versichert. Die Beitragsätze werden mit dem Bruttolohn abgezogen. Wie sieht es mit den Beiträgen aus, die sonst immer bis jetzt montlich von meiner Krankenkasse eingezogen worden sind, die würden doch wegfallen?! Sprechen sich Arbeitgeber und Krankenkassen ab, oder muss ich dies selbst mit meiner Krankenkasse abklären?

Hallo,

wenn es sich um eine vorübergehende Tärigkeit handelt, entsteht gar keine Sozialversicherungspflicht, es bleibt also alles wie es ist.

Nur wenn die Tätigkeit dauerhaft und nicht mehr geringfügig ist, wird man auch als Student sozialversicherungspflichtig. Darm kümmert sich der Arbeitgeber. Wenn man dann dem Arbeitgeber die gleiche Kasse nennt, bei der man bisher ist, sollte das mit der Ablösung des Studententarifs reibungslos klappen. (Ich habe das so verstanden, dass der Studententarif bei einer gesetzlichen Kasse geführt wird. Solte es eine private sein, kann man mit Beginn der Versicherungspflicht ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Da muss man sich kümmern.)

Viel Glück

w.will

Hallo,
du hast dir praktisch die Antworten schon selbst gegeben. In dem Augenblick, in dem du auf Grund der Beschäftigung krankenversicherungspflichtig wirst, meldet dich der AG bei deiner KK als Arbeitnehmer an und führt auch dorthin alle Beitragsanteile ab. Die Krankenversicherung als Student (und damit der Studentenbeitrag) fallen mit diesem Zeitpunkt weg.

VG ayro

hallo sobald dein arbeitgeber dich versicherungspflichtig anmeldet, musst du den studentenbeitrag nicht mehr zahlen!

Sorry, aber ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Hallo!

Als Student dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzung dazuverdienen, auch über 400 €. Das würde nicht dazu führen, dass Sie versicherungspflichtig werden. Hierzu gibt es aber auch Beratungsstellen bei Ihrer Krankenkasse. Man dieses „kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis“ Es kommt dann auf die Stunden und auf die Dauer an.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung.

LG lilli2405

Hallo,

kurz und knapp: Ja, der AG spricht sich mit der KV ab und er muss auch die Beiträge abführen. Sie sollten die KV allerdings informieren. Ihre studentische KV muss normalerweise gekündigt werden in diesem Fall. Sie erlischt nicht automatisch. Daher empfehle ich, mit der KV in Kontakt zu treten.

Viele Grüße
Christoph

Hallo,

ich bin leider kein Beitragsexperte. Bitte fragen Sie hier am besten Ihre Krankenkasse.

ich empfehle, mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen (sicherheitshalber).
MfG
WS

Hallo,

rufen Sie doch am einfachsten kurz bei Ihrer Krankenkasse an, die beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

Um Ihnen nämlich genaue Auskunft zu geben, muss man weitere Informationen haben. Und die Beratung macht doch Ihre Krankenkasse. Wenn nicht, sind Sie bei der falschen und sollten sich eine neue suchen…

Um beitragsgünstig als Student krankenversichert zu sein, müssen Sie ein „ordentlich Studierender“ sein. Ordentlich studierend sind Sie dann, wenn die Beschäftigung

----an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird

oder

----auf nicht mehr als 2 Monate befristet ist

oder

-----ausschließlich auf die Semesterferien begrenzt

ist.

Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung. In Einzelfällen (bei Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden) ist auch eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden möglich, vorausgesetzt, dass Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.

Studenten, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, sind grds. rentenversicherungspflichtig.

In diesem Fall hat der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge sind vom beschäftigten Studenten und seinem Arbeitgeber jeweils zur Hälfte zu tragen.

Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Studenten, die sich für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen, sind zwar weiterhin eingeschrieben, nehmen aber in dieser Zeit nicht mehr am Studienbetrieb teil. Erfolgt während des Urlaubssemesters eine Beschäftigungsaufnahme, resultiert daraus Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Hallo,

Mit neuen Arbeitsvertrag zur Kasse gehen und das prüfen lassen.

Gruß

Der Arbeitger macht aufgrund der versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Anmeldung zur Krankenkasse. Aufgrund dessen wird die Krankenversicherung zum Studentenbeitrag beendet, denn der Arbeitgeber zahlt ab diesem Zeitpunkt die Beiträge.

Wenn dein Arbeitgeber dein Beschäftigungsverhältnis als versicherungspflichtig einschätzt (Bruttoeinkommen über 400 EUR mtl.), muss er dich automatisch versicherungspflicht bei der Krankenkasse annmelden.

Die Krankenkasse würde dann dein Konto als Student schließen und dir ggf. zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückerstatten bzw. das lastschriftverfahren einstellen.

Es geht also eigentlich automatisch; ich würde dennoch der Krankenkasse Bescheid geben, weil der Arbeitgeber manchmal viel, viel später seine Meldung zur krankenkasse schickt und so wissen die schon mal Bescheid. :wink:

Hallo,

für die Krankenversicherung zählt bei Studenten nicht die 400 Euro - Grenze, sondern die 20 Std. (wö.) - Grenze. Bis 20 Stunden meldet Deine AG Dich nicht bei der Kasse an.

Ein Blick auf Dein Gehaltszettel müsste Klarheit bringen. Sind dort Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten worden?
Dann ruf bei Deiner Kasse an und lasse den Studententarif stoppen (läuft i.d.R. automatisch).

Gruß Olaf