Krankenversicherung

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Nach welchen Kriterien ist es denn besser, das Kind beim Mann oder bei der Frau mit zu versichern? Bei dem, der mehr oder der weniger verdient? Oder spielen da noch andere Gründe mit rein?
Vielen Dank im Voraus!!

Achso? Hey das wusste ich auch noch nicht - BESTEN DANK! Also im Alter doch keine teuren Basistarife…puh das wär ja toll. Bieten Sie denn eine kostenlose Erstberatung an, wenn das Ihr Spezialthema ist? Als Student habe ich leider noch nicht sehr viel finanziellen Spielraum. Wichtig wäre mir eben, zwar relativ niedrige Beiträge aber einen guten Schutz vor allem für meine Kinder, der sich an die Eventualitäten des Lebens auch anpassen lässt. Herzlichen Dank im Voraus!

Hallo, Psychosasa,

klar, die Beratung ist kostenlos. Alle Kontaktmöglichkeiten sind in der
Homepage enthalten.

M.Rischer

Super! Alles klar! Danke!

Hallo,

wenn Sie Ihre Kinder „gut versichert“ haben möchten dann gehts nur über die private KV.

Dabei ist es egal ob ich dort arbeite oder nicht denn meine Infos habe ich mir vorab von beiden Seiten geholt…!!

Stehe Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung!

Thomas Wolter

Hallo,

Wow! Das ist aber sehr konkrete Lebensplanung. Sehr erstaunlich!

Die kostenlose Familienversicherung über die Eltern geht bis zum Tag vor dem Referedariat, max. bis zum 25. Geburtstag. Die Heirat spielt nach § 10 SGB V keine Rolle.

Man kann problemlos in eine andere PKV wechseln. Die Kinder sollten in eine PKV gehen, bei der ein Elternteil versichert. Sonst kann Probleme wegen der Wartezeiten bzw. evtl. Vorerkrankungen geben.

Für die Familienversicherung der Kinder sind folgende Punkte wichtig:

  • Wenn das Einkommen des PKV-Ehegatten den Wert von 4125 Euro monatlich im Durchschnitt überschreitet und höher als das Einkommen des GKV-Ehegatten ist, ist die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen. Als Einkommen in diesem Sinne (§ 10 SGB V + § 16 SGB IV) gelten die Einkünfte laut Steuerbescheid: es werden also Zinsen und Mieteinnahmen und 1/12 von Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitangerechnet. Dagegen können Werbungskosten (Pauschale oder tatsächliche Kosten) abgezogen werden. Der Wert von 4125 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird jeweils zum 01.01. eines Jahres überprüft und steigt mit der allgemeinen Gehalts- und Lohnentwicklung (2011 ist der Wert erstmalig gesunken!).

Ich würde auf jeden Fall mit der Beihilfestelle klären, ob während der Elternzeit weiterhin Beihilfeanspruch besteht (normalerweise ist das Fall). Falls nicht, ggf. Beihilfe über den Ehegatten?

Während der Elternzeit und bei Teilzeit sind in der PKV die vollen Beiträge zu zahlen (bei Wegfall der Beihilfe deutlich höhere Beiträge).

In der GKV gilt für die Beitragsberechnung folgende Regelung, wenn das GKV-Mitglied keine Einnahmen oder niedrigere Einnahmen als 1856 brutto hat. Wenn keine Kinder vorhanden sind, werden die Ehegatten addieet und die GKV-Beiträge von der halben Summe berechnet (max. von 1856 Euro). Für vorhandene Kinder wird von der summe pro Kind ein Freibetrag von 511 oder 851 Euro abgezogen.

"(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht
einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen
Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten
oder Lebenspartners zusammen. Von den Einnahmen des Ehegatten oder
Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind,

  1. für das eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3
    SGB V nicht besteht, monatlich ein Betrag in Höhe von einem Drittel,
  2. für das eine Familienversicherung besteht, monatlich ein Betrag in Höhe von
    einem Fünftel
    der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen. Für die Beitragsbemessung
    werden nacheinander die eigenen Einnahmen des Mitglieds
    und die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich
    aus der nach Satz 1 und 2 ergebenden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu
    einem Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze, berücksichtigt.
    Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht,
  3. wenn die Einnahmen des Mitglieds die halbe Beitragsbemessungsgrenze
    oder die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners übersteigen,
  4. wenn die Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt leben (§ 1361
    BGB),"

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_…

Seite 3

Ich persönlich würde eine Tabelle mit den Spalten GKV und PKV machen und mir die aktuellen PKV als Referendarin, ggf. als Stellenlose zwischen Referendariat und Beamtenstatus, als Beamtin in Elternzeit, Beamtin in Teilzeit, Pensionärin etc. ausrechnen lassen plus der Beiträge für die Kinder. Die Berechnung dann bis zur statistischen Lebenserwartung für 24-Jährige durchrechnen.

Das Gleiche dann für die GKV inkl. Kinder.

Beide Spalten würde ich nur mit aktuellen Beiträgen rechnen.

Dann kommt deer Wahrscheinlichjkeitsfaktor ins Spiel. Wie wahrscheinlich ist eine Frühpensionierung (z.B. MS mit 30 Jahren, Burnout mit 40)? Hier wird es schwierig. Vielleicht hat das Internet da noch Tipps und Daten. Wie wahrscheinlich sind Zwillinge/Drillinge? wie wahrscheinlich ist eine gravierende Behinderung eines Kindes? (Link in der ersten Antwort zu möglichen Auswirkungen) Wie wahrscheinlich ist es, dass man dann die aktive Beamtentätigkeit gar nicht wieder aufnimmt (habe ich bei einer Kollegin vor einigen Jahren erlebt)?

Wie wahrscheinlich sind die Leistungen, die in der PKV ggf. fehlen? Was ist mit Scheidung (helfen da Statistiken)? Was ist, wenn ein Ehegatte frühzeitig stirbt?

Ja, das ist nicht einfach, das alles mit einzubeziehen (auch nicht angenehm).

Eine Variante ist auch, die Entscheidung GKV oder PKV hinauszuschieben, bis man nach dem 2. Kind wieder Teilzeit/Vollzeit arbeitet. Diese Variante hätte zwei Negativpunkte: das Eintrittsalter in der PKV wäre dann höher und die Beiträge daher teurer. Bei Erkrankungen bzw. Beschwerden bis dahin können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse eintreten.

Vor Kürzungen der Beihilfe ist man übrigens nicht sicher. Und die PKV zahlt auch dann nur die Leistungen, die im Vertrag vereinbart sind.

Ein Punkt kann noch wichtig sein: in der GKV kann man nach 18 Monaten die Krankenkasse (selbst wenn man dann im Krankenhaus liegt). Ein Wechsel von einer PKV in eine andere ist nur möglich, wenn das andere den Vertrag akzeptiert. Bei gravierenden Erkrankungen wird man keinen Vertrag bei einem anderen Unternehmen bekommen. Man begibt sich quasi freiwillig in ein Monopol.

Diesen Gedanken finde ich persönlich sehr unangenehm.

Es ist alles eine sehr schwere Entscheidung, für die man auf jeden Fall längere Zeit braucht. Es gibt übrigens gesetzliche Krankenkassen, die Tausende von Beamten versichert haben.

Gruß

RHW

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Hallo,

die Fragen sind sehr speziell und sollten im GRunde in einem Gespräch erörtert werden.

Hier die Antwort in Kurzform:

Bei der Wahl der GKV ist zu bedenken, ,dass aus dem Gehalt der volle Beitragssatz von 15.5 % plus 1,5 % Pflege zu zahlen ist - ohne Zuschuss.

Alternative: Beihilfetarif der PKV - Restkosten nur 50 % - bei Kind dann 30 % - also eine sehr günstige LÖsung. Verdient der Ehemann über der Bemessungsgrenze, kann das Kind ohenhin nicht beitragsfrei bei der Kasse versichert sein.

Im Mutterschutz besteht der Vorteil der Kasse - bei der PKV LÖsung gibt es nur einen Zuschuss von ca 30 EUR.

Bitte melde Dich bei uns, dann können wir das in Ruhe besprechen - auch was die GKV kostet bzw. ein Beihilfetarif.

gruß
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Liebe/-r Experte/-in,

ich werde im Herbst dieses Jahres mein Referendariat für das
Lehramt an Gymnasien in Bayern antreten. Da ich im Sommer
heirate muss ich mir jetzt schon Gedanken machen, ob ich mich
(wie mein Mann, der schon Lehrer und privat versichert ist)
privat oder gesetzlich krankenversichern sollte. Denn ich habe
gehört, dass es im Mutterschutz dann Probleme gibt, weil man
die Beiträge als Mutter (obwohl man ja nichts verdient, wenn
man dann zuhause beim Kind ist) voll selbst bezahlen muss.
Daneben ist auch interessant, welche Versicherung für unser
Kind dann geeignet ist. Kann mein Mann ggf. dann noch wechseln
in GKV obwohl er jetzt schon PKV hat?

Was ist also für eine (noch nicht lebenszeit-verbeamtete)
Beamtin/Gymnasiallehrerin in Bayern, die Kinder möchte und
deren Mann bereits privat versichert ist, die beste
Möglichkeit finanziellen Einbußen vorzubeugen?

Vielen Dank im Voraus!!

Vielen Dank für das Angebot! Ich melde mich per Mail!

Hallo!

Und wieder eine sehr sehr tolle Überlegung, die noch mehr einbezieht, als an was ich je im Leben dran gedacht hätte (ich plane sehr gern, daher ist das SUPER!! :smile:)!!)

Gerade:
"Ich persönlich würde eine Tabelle mit den Spalten GKV und PKV machen und mir die aktuellen PKV als Referendarin, ggf. als Stellenlose zwischen Referendariat und Beamtenstatus, als Beamtin in Elternzeit, Beamtin in Teilzeit, Pensionärin etc. ausrechnen lassen plus der Beiträge für die Kinder. Die Berechnung dann bis zur statistischen Lebenserwartung für 24-Jährige durchrechnen.

Das Gleiche dann für die GKV inkl. Kinder.

Beide Spalten würde ich nur mit aktuellen Beiträgen rechnen."

Finde ich einen sehr guten Hinweis. Das werd ich mal machen!
Vielen vielen herzlichen Dank!!

Hallo,

vielleicht noch eine Ergänzung:

Bevor man mit der Spalte „lebenslange PKV-Beiträge“ anfängt, würde ich mit der Beihilfestelle sprechen und die jeweiligen Beihilfesätze je nach Familienstand erfragen (auch für Kinder, hier auch alters- und Einkommensgrenzen). Bei der Beihilfestellestelle des Ehemannes ebenfalls. Wichtig ist auch, unter welchen Voraussetzungen Beihilfe für den Ehegatten besteht (z.B. Einkommensgrenzen).

Bei dem Wahrscheinlichkeitsfaktor kann man sich auch bei Versicherungsvertreter/-makler/-berater über eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung informieren. Wenn man in diesem Zusammenhang nichts von der PKV-Überlegung erwähnt, bekommt man ggf. nähere Angaben zu den Risiken. Ggf. kann auch die Zentrale der Versicherung helfen (sofern es dort nicht als Betriebsgeheimnis behandelt wird). Sonst evtl. die Bafin kontaktieren.

Bei den Unwägbarkeiten sind mir noch folgende Punkte eingefallen:

  • (ungeplantes) 3. Kind

  • Scheidung und Wiederheirat: mögliche Versicherung von Stiefkindern

  • „Risiken“ des (geplanten) Ehegatten: er wird z.B. Hausmann

  • Was wäre, wenn Sie mit 30 oder 40 auf die Idee kommen, sich selbständig zu machen: z.B. nach Burnout oder Ärger mit dem Chef/verschiedenen Chefs

  • Für die Spalten in der Beitragstabelle spielt auch der spätere Lebenslauf der Kinder eine große Rolle: Studium bis 30, arbeitslos bis 25, Berufsausbildung ab 16? Chronische Erkrankung und Beamtenanwärter ab 20? Im schlimmsten Fall bleibt dann nur der Basistarif in der PKV (Monatsbeitrag ca. 500 Euro, wegen Beihilfeanspruch aber nur anteilig).

http://www.pkv.de/recht/allgemeine_versicherungsbedi…

Vielleicht ist bei diesen Links noch etwas Interessantes dabei:

http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?mo… (inoffiziell geschlossene Tarife können ggf. ein Risiko sein)

http://verbraucherschutz.wtal.de/falschberatung.htm

https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_krankenvers…
(gilt erst für die Beamtentätigkeit nach dem Refrendariat und für die am Schluss angegebenen Privatversicherungen)

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3276

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,672…

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…

http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__14.html
(leider zu viele Wenn-Bedingungen, um als praktische Grundlage für Ansprüche zu dienen)

[http://www.bafin.de/cln_161/nn_723414/DE/Verbraucher…](http://www.bafin.de/cln_161/nn_723414/DE/Verbraucher/FAQVerbraucher/Versicherungen/Privat_20Krankenversicherung/privatkrank node.html? nnn=true)

http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article10…

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_…

http://www.handelsblatt.com/themen/PKV+Verband+der+p…

http://www.welt.de/finanzen/versicherungen/article10…

[http://www.bafin.de/cln_179/nn_723250/DE/Service/Sta…](http://www.bafin.de/cln_179/nn_723250/DE/Service/Statistiken/st beschw va.html)

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/kunde…

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/heilmi…

http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Beschw…

http://www.iges.de/leistungen/gesundheitspolitik/ind…

Ich hoffe, es sind nicht zu viele Links geworden.

Ich bin neugierig: Wenn man sein Leben so genau plant, unterrichtet man auch Mathematik? Oder liege ich da falsch?

Gruß

RHW

Alles Klar,

für weitere Antworten bräuchte ich Ihr Geb. datum

gruß j.türk
www.tuerk-versicherungen.de

Vielen Dank für das Angebot! Ich melde mich per Mail!

Hallo,
das ist vollkommen egal. Im Falle der Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting)gibt es keinen Unterschied. Nur bei getrennter Veranlagung wäre es bei dem Besserverdienenden steuerlich interessanter.
Wichtig ist bei Aufnahme in den Anwärtertarif, dass noch keine Schwangerschaft besteht, da man u.U.mit Ablehnung oder zeitlich begrenztem Risikozuschlag rechnen muss.
Gruß H.

Nachtrag:

  1. Der Ehemann ist perfekt versichert und kommt auch nicht mehr in die GKV.

  2. Sie könnten sich im Referendariat zu 50 % Restkosten absichern, das kostet zwischen 50 -70 Euro monatlich. Blieben Sie in der Kasse, müßten Sie dem Einkommen entsprechend den vollen Beitragssatz für KV und PV zahlen, d.h. ca. 150 Euro. Da sie ja dann als freiwilliges Mitglied in der GKV sind, müßten Sie auch in der Erziehungszeit die Beiträge in der GKV weiterzahlen. Denn nur versicherungspflichtige GKV Mitglieder sind im Erziehungsurlaub beitragsfrei. Verdient Ihr Ehemann über der JAEG, hätte auch das Kind keine Möglichkeit, in der beitragsfreien Familienversicherung GKV aufgenommen zu werden.

Also auch nicht optimal :smile:

  1. Deswegen die Empfehlung: PKV versichern, in der Erziehungszeit Beiträge weiterzahlen und das geplante Kind beihilferestkostenabsichern, das kostet ca. 30 Euro monatlich!

TIPP: Beamte bekommen nicht nur das staatliche Kindergeld, sondern zzgl. noch ein sogenanntes Beamtenkindergeld in Form eines kindergeldbezogenen Familienzuschlages von knapp 100 Euro monatlich.

mfg

JOhannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Vielen Dank für das Angebot! Ich melde mich per Mail!

Hallo,
vielen Dank für deine vertrauensvolle Anfrage. Leider kann ich dir darauf keine verbindliche Antwort erteilen, denn mir persönlich sind die Versicherungsbedingungen der PKV nicht bekannt, da ich versicherungstechnisch gesehen nicht in diesem Bereich tätig bin. Ich kann dir nur empfehlen, dich vor Ort bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bzgl. deines Anliegens und des evtl. Wechsels deines Mannes zur GKV zu erkundigen. Sicher wird man dir dort weiterhelfen können. Das einzige, was ich dir anbieten kann, wäre einen telefonischen oder persönlichen Kontakt mit einem Aussendienstmitarbeiter meiner Krankenkasse herzustellen, sodass ihr ein Beratungsgespräch vereinbaren könnt um weitere Informationen zu erhalten.
Falls ihr interessiert seid, würde ich mich über eine erneute eMail freuen. Sollte kein Interesse bestehen, so wünsche ich euch dennoch für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichem Gruß

I.Ronkholz

Hallo!

Das ist ein sehr umfassendes Thema, Sie sollten sich ausführlich und möglichst persönlich beraten lassen. Der Sachverhalt, dass die PKV jedoch kein Mutterschaftsgeld zahlt, sondern Sie beim Rentversicherungsträger stattdessen nur einmalig einen Zuschuss beantragen können, sollte für eine Entscheidung pro oder contra PKV jedoch keine Entscheidung spielen, da dies nur ein sehr marginaler und gut kalkulierbarer Nachteil ist.

Viel Erfolg.

Hallo,
ich gehe davon aus, der Ehemann ist Beamter und sein Einkommen überschreitet nicht die Bemessungsgrenze in der GKV - in diesem Fall ist meiner Meinung nach der Verbleib der Mutter in der GLV von Vorteil, haben dann die Kinder Anspruch auf kostenlose Familienversicherung. Nur wenn das Einkommen des Vaters über der Bemessungsgrenze liegt, dann wäre bei gelcihzeitigem Beihilfeanspruch (auch für die Kinder) eine PKV-Versicherung eine finanziell interessante Variante.
Gruss
Czauderna

Lieber Psychosasa,
kann Dir leider nicht helfen, tut mir leid.
Oldie