Hallo,
ich weiß leider nicht die aktuelle Versicherung und das Alter. Daher eine allgemeinere Antwort:
Wenn man als Beamtenanwärter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:
Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen:
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Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub,
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nicht berufstätiger Ehegatte (z.B. Sabbatjahr, späteres Zweitstudium). Wenn kein Beihilfeanspruch für den Ehemann besteht, kann er ggf. in der kostenlosen Familienversicherung der GKV versichert werden.
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Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.
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der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.
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In der Elternzeit kann es besondere Regelungen geben, wenn der Ehegatte in der PKV ist. Nach der Ehegatteneinstufung wird die Hälfte des Ehegatteneinkommens (abzüglich eines Freibetrages für das Kind/die Kinder) für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Der Beitrag würde aktuell zwischen 143 und 312 Euro liegen. § 240 SGB V (letzter Absatz)
Falls die gesetzliche Krankenkasse eine günstigere Regelzung vorsieht, würde ich mir die Aussage schriftlich geben lassen und vermerken lassen, dass darauf die Entscheidung GKV oder PKV beruht (bei einer Gesetzesänderung ist das dann aber ohne rechtliche Bedeutung).
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Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren (auch Mutter-Kind-Kuren), den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfe bei Kindern im Haushalt, Hebammenleistungen, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
- Nachwuchs (Zwillinge?, behindertes Kind?)
Das Kind kann grds. in der GKV kostenlos versichert werden, wenn ein Elternteil in der GKV versichert ist. Es gibt eine Ausschlussklausel: Wenn die Eltern verheiratet sind und der PKV-Elternteil mehr als 4125 Euro brutto und mehr als der GKV-Ehegatte verdient, ist die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen. § 10 SGB V
In diesem Fall ist aber auch eine GKV-Mitgliedschaft für das Kind zu 143 Euro monatlich möglich.
Wenn die Kinder in der PKV versichert werden, ist eine Versicherung in der GKV erst wieder möglich, wenn sie eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen. Bei einer schulischen Ausbildung, bei Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder als Beamtenanwärter bleiben sie in der PKV.
In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben:
test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.
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focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif ohne Zusatzkosten wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW