Sehr geehrte Damen und Herren,
bis zu welchem Alter kann man sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
vielen Dank fuer die Antwort
mit freundlichen Gruessen raras
Sehr geehrte Damen und Herren,
bis zu welchem Alter kann man sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
vielen Dank fuer die Antwort
mit freundlichen Gruessen raras
höchstens bis 55jahren
Hallo Raras,
ich nehme an Sie spielen auf die Grenze 55 Jahre an ?
Nachfolgend der Gesetzestext
.§ 9
Freiwillige Versicherung.(1) Der Versicherung können beitreten
Für die Berechnung der Vorversicherungszeiten nach Satz 1 Nr. 1 gelten 360 Tage eines Bezugs von Leistungen, die nach § 339 des Dritten Buches berechnet werden, als zwölf Monate.
(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
(3) Kann zum Zeitpunkt des Beitritts zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Absatz 1 Nr. 7 eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes nicht vorgelegt werden, reicht als vorläufiger Nachweis der vom Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren nach § 8 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes ausgestellte Registrierschein und die Bestätigung der für die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes zuständigen Behörde, dass die Ausstellung dieser Bescheinigung beantragt wurde.
Gruß
Es gibt keine Altersgrenze! Sie können bei erfüllter
Vorverdicherungszeit jederzeit eine freiwillige Weitervers.
beantragen.
Hallo, mit den dementsprechenden Vorversicherungszeiten bis zu einem Alter von max. 56 Jahren.
Viele Grüße
Hallo,
massgebend für die Freiwillige Krankenversicherung in der GKV ist SGB V und dort der § 9 (siehe Internet). In Abs. 4 (behinderte Menschen)ist von einer Altersgrenze lt. Satzung der KK die Rede; ansonsten nicht.
VG
ayro
? Bis zum 299 Lebensjahr!
Es gibt keine Altersbeschränkung wenn man die Vorraussetzungen für eine freiwillige Versicherung erfüllt.
Gruß