Krankenversicherung

hallo,
ich habe ein problem mit der versicherung.
und zwar war ich bislang über meine mutter familienversichert, da ich studentin bin. hat auch bislang alles gut geklappt. meine mutter ist seit 2009 arbeitslos und ihre versicherung wird durch arge finanziert. nun hat sich herausgestellt dass das arbeitsamt meine mutter nicht mehr versichert weil sie über mein stiefvater versichert werden kann. dies wurde dann auch durchgeführt und meine mutter ist über mein stiefvater familienversichert. nun stehe ich da mit meinem problem. 1. das arbeitsamt hat meine mutter nun rückwirkend ab 2009 über meinen stiefvater familienversichert. 2. ich kann nicht über meinen stiefvater versichert werden, da er kein unterhalt oder ähnliches für mich zahlt/gezahlt hat. mein leiblicher vater lebt in polen und zahlt ebenfalls kein unterhalt für mich.
nun hat die krankenkasse gesagt, dass ich einen studentischen beitrag zahlen kann. ist auch alles schön und gut, aber das problem ist, dass sie nun das geld ab den 10.2009 bis heute haben müssen, da ich sonst nicht versichert werden kann. und das geld soll ich zahlen!!! es handelt sich dabei um die 2000€ , und dazu würden noch die studentischen beiträge kommen!!
kann mir bitte jemand sagen was ich tun kann? wechseln kann ich ja nicht!
ist das wirklich so richtig? darf das arbeitsamt es einfach so tun??
Liebe grüße beata

Hallo!
Ich vermute, du hast in den letzten 2 Jahren von Arbeitslosengeld-II und BaföG gelebt.

Mach folgendes: sprich zuerst mit dem BaföG-Amt und schildere die Situation. Als BeföG-Bezieher hat man Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn man als Student versichert ist. Dieser müßte die offene Forderung der Kasse fast abdecken.

Wenn das BaföG-Amt ablehnt, gehe zum Jobcenter und schildere die Situation. Sie haben nur zwei Möglichkeiten. Entweder das Jobcenter (ALG-II-Stelle) meldet sich rückwirkend an und übernimmt die Beiträge, oder sie melden Deine Mutter wieder an und deine Familienversicherung tritt wieder in Kraft.

Aber Achtung: das ganze muß sehr schnell gehen! Wenn Deine Uni wind davon bekommt, dass du zur Zeit nicht versichert bist, wirst du sofort exmatrikuliert.

Viel Erfolg.

Gruß, Christian

Hallo,
frage mal bei der Krankenkasse nach, in welcher Höhe Du in dem genannten Zeitraum Kosten verursacht hast. Vielleicht war es nicht viel und die lassen sich darauf ein, dass Du diese bezahlst und die Studt.Vers. ab April 11 beginnt. Ist allerdings ne wackelige „Kiste“. Wahrscheinlich kommst Du aus der Sache nicht raus. Auf jeden Fall Ratenzahlung oder ggf. Stundung bis Du eigenes Geld verdienst.

Zur Beantwortung der Frage fehlen noch einige Details. Sollten Sie am Montag noch keine Lösung für Ihr Problem erhalten haben, so rufen Sie mich gerne einmal an: 0173/2006795
Matthias Hoschek :smile:

Hallo,
da ist wohl einiges schief gelaufen ! Rückwirkend würde ich nichts zahloen und mich dementsprechend auch nicht bei der KK versichern, die diesen Beitrag rückwirkend haben will. Die Zeit ist erledigt. Ich würde mich schnellstens als Studentin bei einer anderen gesetzlichen KK versichern.

VG
ayro

Hallo Beata,

1)lass Dir von der Krsnkenkasse bescheinigen, dass du bei deinem Stiefvater nicht familienmitversichert werden kannst, weil er nicht den überwiegenden Unterhalt zahlt.
Mit diesem Brief gehst du zum JobCenter. Das JobCenter/Arge müsste dich dann bei der Krankenkass als eigenes Mitglied anmelden und die Beiträge bezahlen, auch rückwirkend.

2)Als Studentin kann man längstens bis zum 25.Lebensjahr familienversichert werden. Da ich nicht weiss wie alt du bist, kann also die Auskunft der Krankenkasse zur studentischen Krankenversicherung richtig sein.

Der monatliche Beitrag ist bei allen Krankenkassen glsich und beträgt für Studenten ohne Kinder zur
Krankenversicherung: 64,77 Euro und zur
Pflegeversicherung: 13,13 Euro

Gesamt: 77,90 Euro

viele grüße
sigi-der-schwabe

oh mist ich glaube das ist echt ein problem, ich habe kein idee

sorry

ist das wirklich so richtig? darf das arbeitsamt es einfach so
tun??
Liebe grüße beata

Das Amt tut das nicht
vereinbaren Sie mit der Kasse wo Sie versichert sind den Erlass der Beitragsschulden .Da Sie nichts dafür können, hat die Kasse die Möglichkeit.
Gruß

Hallo,

ich verstehe deine Lage.

Da du durch diese rückwirkende Familienversicherung einen ziemlich hohen Betrag nachzahlen müsstest, würde ich persönlich mit der Krankenkasse bzw. der ARGE sprechen, dass deine Mom rückwirkend weiterhin über den ALG II Bezug versichert und du kostenfrei familienversichert bleiben kannst bei ihr.

Wenigstens für die rückwirkende Zeit. Wenn das sogar so bleiben könnte, wäre es für dich noch besser.

Wenn es dennoch jetzt so sein soll, dass sie unbedingt über deinen Stiefvater Fami sein soll, dann wenigstens erst ab jetzt, dass du nur laufend Beiträge selbst zahlen musst.

Ich glaube jedenfalls, dass das auch geht, dass deine Mutti ausnahmsweise über den ALG II Bezug versichert wird… normaler Weise müssen Ehepartner untereinander zwar bei ALG II versichert werden, aber in deinem „Ausnahmefall“ kann man da auch was - sag ich jetzt mal so.

Sprich mit der Krankenkasse und mit der ARGE.

Viel Erfolg!