Krankenversicherung

Hallo,

ein Freund von mir, war jetzt bald 1 Jahr arbeitslos und droht in ALGII zu fallen. Das will er aber nicht in Anspruch nehmen, sondern weiter auf initiativ auf Arbeitssuche gehen. Wenn er nicht bei der Agentur/Job-Center gemeldet ist (und auch nicht selbständig) wie versichert er sich dann? Gibt es für so etwas spezielle Tarife? Background: Er hat wohl etwas Kapital zurückgelegt, aber das ist nur eine Vermutung.

Danke.

Herzliche Grüße
Thomas

Guten Tag Thomas,

ich vermute einmal das der Freund ledig ist.
Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes 1 endet ja auch die Pflichtversicherung.
Im Anschluß daran ist die freiwillige Weiterversicherung möglich(Vorversicherungszeiten !).
Hierbei erhebt die gesetztliche Kasse die Beiträge nach demn Einkommen bzw. Mindestbeitrag.
Bitte dort erfragen.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely

Hallo Thomas,
dein Freund kann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Bei ALGII bekommt er Sozialhilfe wenn er kein Vermögen hat, keine reichen Eltern oder Ehepartner die verdienen.Die Zuständige Stelle kann ihm dann auch Auskunft geben
wie hoch der Beitrag sein wird, soweit ich das kenne zahlen die auch die Kasse mit.Sollte er kein AGII bekommen gibt es trotzdem die Möglichkeit für Leute mit geringen Einkommen in der gesetzlichen Krankenkasse mit einem Beitrag von ca. 150 oder 178 € versichert zu sein.
Ich hoffe das hilft weiter.
Viele Grüße
Esther

Hallo,

er müsste sich dann freiwillig versichern und Beiträge anhand seines Einkommens zahlen. Es gibt gewisse Mindestbeiträge, die man zahlen muss, aber es ist wichtig, welche Einkünfte er genau hat. Zu spekulieren bringt nichts.

Er soll sich einfach mal bei seiner Krankenkasse melden, die erklären einem das genau und sagen ihm, was er machen muss und was die brauchen.

Grüße…

Hallo,

also wenn er ALG II erhält, bestünde Versicherungspflicht und die Beiträge würden von der Arge gezahlt.

Wünscht er das nicht, so muss er sich selbst versichern. Niedrigster Beitrag wenn er von Ersparnissen lebt liegt bei mtl €145.

Gruß,
Gerrit

Hallo Thomas,

dein Freund hat die Möglichkeit sich innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung freiwillig zu versichern. Die Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge sind bei den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Bei einem Einkommen bis ca. 800,00 Eur beträgt der freiw. Beitrag ca. 160,00 Eur mtl. Wenn Dein Freund ein höheres Einkommen hat, steigen auch die Beiträge entsprechend. Einige Krankenkassen nehmen jedoch auch noch einen Zusatzbeitrag von 8,00 bis 35,00 Eur mtl., obwohl die gesetzlichen Leistungen zu 98 % festgeschrieben sind. Übrigens muss sich seit dem 01.04.2009 jeder versichern, entweder gesetzlich oder privat. In Deutschland darf niemand mehr ohne Versicherungsschutz sein.

Ich hoffe,dass ich Dir helfen konnte.

Marianne

Hallo,
sofern nicht verheiratet und über 25 dann wird er bei seiner Krankenkasse ca. 150 Euro zahlen.

Hallo,
wenn er schon Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann er sich dort auf eigene Kosten als Stellen- bzw. Berufloser freiwillig weiterversichern. Das ist aber nicht billig, da angenommen wird, wenn keine andere Basis für den Lebensunterhalt vorhanden ist, wohl Einiges auf der hohen Kante liegt. Ist also die Frage, was einem die Freiheit wert ist, da die Agentur die Beiträge übernehmen würden, wenn er sich dort weiterhin zur Verfügung stellt.
Gruß
Karsten

Hallo,

ab dem Zeitpunkt an dem das Arbeitslosengeld endet kann sich Ihr freund dann freiwillig in der gesetzlichen Versicherung weiterversichern. Eine gute kasse wäre die BKK Pfalz.

Ein Tipp vom Versicherungsmakler in Oldenburg Gunther Degner www.fair123.de