Krankenversicherung

hallo und einen schoenen guten abend , ich habe da mal eine frage. ich arbeite und wohne seid kurzem in finnland meine frau um die es hier geht bekommt volle eu renteund ihr wurde auch gesagt das diese hierher ausgezahlt wird ABER wie und wo muss sie sich kranken versichern ??? ich habe hier mal in der apohteke nach gefragt ob es ihre medikamente auch hir gibt na das ist ein schock gewesen , ich erhielt die antwort das alleine dieses eine medikament schon 300 euro kosten sol was wir dann selbst bezahlen muessen viele fragen aber vieleicht kann jemand helfen schon mal danke aus finnland

Hallo,
Ihre Frau mehr als 180 Tag im Jahr in Finnland lebt muß sie sich in Finnland versichern - auch wenn sie eine Eu
Rente bezieht.
Mfg
E.R.-M.

Hallo,

ich könnte Dir sagen wie die Rechtslage in wäre. Wie aber das Krankenversicherungswesen in Finnland geregelt ist, dazu kann ich Dir keine Antwort geben.

Ich wünsche Dir viel Erfolg in diesem schönen Land und wünsche Dir alles Gute!!!

Viele Grüße

danke schon mal und sagst du mir vieleicht wie die rechtslage ist ???

Hallo Horst,
wo war Deine Frau bisher krankenversichert??
Ohne dieser Angabe ist eine Antwort nicht möglich.

Viele Grüße

Jochen Seidel

Sorry, leider kann ich hier nicht helfen.

Hallo, wer aus dem Flugzeug springt, sollte vorher einen Fallschirm kaufen…

Aber keine Angst, die Frau bleibt in Deutschland krankenversichert(wenn sie vorher wg. der Rente pflichtversichert in der Kasse war).

Sie muss sich mit ihrer Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite ist der internationale KV-Ausweis) bei der finnischen Krankenversicherung melden und dort klären, wie es genau läuft. Prinzipiell hat sie die gleichen Ansprüche wie ein in Finnland Versicherter, die können anders sein als in Deutschland. Einzelheiten weiß ich nicht.

In Deutschland wäre der kompetente Ansprechpartner hier:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm

bzw.

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Publikationen/…

Viel Glück

Barmer

Hallo,

wenn sie bisher in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in D versichert war, bleibt sie unverändert in D bei ihrer bisherigen Krankenkasse versichert (unveränderte Beitragshöhe).

Man kann sich von der dt. Kasse einen besonderen Berechtigungsschein ausstellen lassen. Damit kann man bei einer finnischen Krankenkasse (oder ähnl. Stelle)alle Sachleistunghen nach finnischen Recht (z.B. Zuzahlungen etc.) bekommen.

Man sollte sich schnellst möglich mit der Kasse in Verbindung setzen.

Bei Problemen kann ggf. diese Stelle helfen:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Wirueberuns/An…

Gruß

RHW

Hallo Horst,

Die Rente bekommt Sie aber aus Deutschland?
Und Sie ist auch in Deutschland momentan krankenversichert?
Wichtig wäre ob sie pflicht versichert ist oder freiwillig ( wenn Sie immer in der gesetzlichen Krankenkasse war ist Sie als Rentner pflichtversichert)

Sie hat 2 Möglichkeiten.

Die 1 ist man kann sagen, ich ziehe jetzt ins Ausland (muß abgemeldet sein in Deutschland) und wird dann in Finnland von einer gesetzlichen Krankenkasse betreut.
Dies müßt Ihr aber bei der Krankenkasse in Deutschland veranlssen. Die schcken Euch dann Auslandskrankenscheine zu mit den Ihr zu einer Krankenkasse in Finnland gehen müßt und seit dann wie ein Finnländer krankenversichert. Ich kenne aber das Gesundheitssystem in Finnland nicht.
Aber Achtung falls Ihr dann mal nach Deutschland kommt, wird Deine Frau wie ein Urlauber behandelt, also keine Checkups oder Impfungen Vorsorge usw. ist dann möglich. ( Ausser Ihr zieht kompl. wieder nach Deutschland)

Die 2 Möglichkeit ist die EHIC-Karte ( ich gehe mal davon aus dass Ihr die Momentan habt), da ist aber auch das Risiko das Ihr auf eingen Kosten sitzen bleibt.
Denn man bekommt nur die deutschen Kassensätze erstattet, nun kommt es drauf an was das Medikament in Deutschland kostet.

Nun ist die Frage wenn Ihr ein gesetzlich Versicherter Finn gewesen werd, hättet Ihr dann auch soviel für die Medikament gezahlt oder übernimmt das dann die Kasse, das weiß ich halt nicht. Aber falls ja. Macht auf jeden Fall Variante 1 mehr Sinn.

Ich hoffe es ist halbwegs verständlich. Falls nicht einfach nochmal fragen.

Alles Gute.

Hallo Horst,

leider kann ich nicht weiterhelfen.

Gruss

Marianne

In Deutschland wäre Deine Frau beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Erwerbsminderungsrente und würde entsprechend Leistungen durch die Beitragszahlung aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Da es sich jedoch um eine ausländische Rente aus Sicht Finnalnds handelt und ich das Kassensystem Finnlands nicht kenne, kann ich Dir nicht sagen wie es in Finnland aussieht.

Grüße

In der Pflichtversicherung der Rentner ist sie nur im Inland versichert. Wenn sie sie sich in Fainnland privat versichern muss, bekommt sie einen Zuschuss von 7,5 % ihrer Rente.

Ansonsten müsst ihr euch vor Ort um die Versicherungsmöglichkeiten erkundigen. Das hätte man tunlichst vorher erledigen sollen.

Hallo,

Ihre Frau muss sich in Finnland versichern.
Allerdings kann ich Ihnen leider nicht sagen, bei welcher Versicherung und wohin sie sich wenden muss.
Es sollte aber auch dort entsprechende Ämter/Informationsstellen geben, die Auskunft geben können.
Wenn nicht, dann im Internet, z.B. hier:
http://www.aok-bv.de/politik/europa/index_01351.html

Mit freundlichen Grüßen

J. Schnitzler

Sie ist doch pflichtversichert in Deutschland!!!
dann zahlt die gesetzl. Krankenk.! und wenn man ins Ausland fährt macht man eine Auslandsreise-Krankenvers.!!

oder ausgewandert???
dann eine neue in DK abschließen…!!

Ansonsten melden Sie sich!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
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www.thomas-wolter.eu
[email protected]

hallo,da kann ich ihnen leider überhaupt nicht weiterhelfen

Hallo,
ich habe mich hier im Forum als Experte für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geoutet. Da sich diese nur auf Deutschland beschränkt(bis auf Urlaubsaufenthalte im europäischen Ausland) kann ich hier nicht so richtig helfen.
Du müsstest dich logischer Weise erst mal in Finnland nach dem dortigen Krankenversicherungssystem erkundigen. Die GKV in Deutschland ist schon eine sehr exklusive Einrichtung. Vergleichbares gibt es im Ausland selten. Eine kostenlose Mitversicherung der Ehefrau scheidet wohl schon aus Gründen der Einnahmen aus Rente aus. Nur eine Berufstätigkeit ist eigentlich die übliche Grundlage für eine gesetzliche Krankenversicherung.
Falls sie über die Rente noch in Deutschland versichert ist, wird das wenig nützen, da Leistungen nur in Deutschland zu Verfügung gestellt werden.
Gruß
Karsten