Eine Familie mit einem Kind, EM selbständig, EF im Erziehungsurlaub, ist zur Zeit folgendermassen versichert: EF gesetzlich mit Kind, EM privat
welche Regelungen gibt es, wenn der Erziehungsurlaub der EF abgelaufen ist, und sie a) keine Arbeit aufnimmt b) wieder nichtselbständig tätig wird c) auch eine selbständige Tätigkeit ausübt, bez. der Übernahme des Kindes…
Kann es sein, dass der EM verpflichtet ist das Kind in seine private KV zu Übernehmen ?
Hallo,
die Ehefrau hat das Recht, sich nach Ende des Erziehungsurlaubs bei ihrer bisherigen Krankenkasse freiwillig weiterzuversicheren.
Die Höhe ihres Beitrages wird nach folgender Formel errechnet
Hälfte Einkommen Ehemann plus Hälfte Einkommen Ehefrau minus
Freibetrag für Kind = Bemessungsgrundlage für Beitragshöhe.
Was die Mitversicherung des Kindes angeht, kommt es entscheident auf das Einkommen des Ehemennes (PKV) an. Übersteigt dies die derzeit
gültige Beitragsbemessungagrenze in der Krankenversicherung in Höhe
von 3750 Euro, kann die Ehefrau das Kind nicht kostenlos in der
Familienversicherun in der GKV mitversichern.
Die Eltern stehen dann vor der Wahl einer freiwilligen Versicherung
in der GKV oder PKV.
Selbstverständlich muss sich die Ehefrau nicht in der GKV versichern,
das kann Sie auch in der PKV, aber das ist nicht mein Gebiet.
wo bleibt der sonst übliche Ruf nach R.? )
Hallo Günter,
hier ist es angebracht, das Kind privat zu versichern. Gan einfach schon deswegen, weil die kasse das so günstig nicht kann.
Bei der Frau kommt es natürlich auf Alter und Vorerkrankungen an.
Es kann schon sein, dass die Holde in der Kasse + Zusatzversicherungen günstiger weg kommt. Hat Sie Vorerkrankungen, dann erübrigt sich die Frage ganz.
Dann überlassen wir sie Euch gerne! *g*
Grüße
Raimund