Hallo, habe vor 3 Jahre angefangen zu studieren.
Ich habe vorher Hartz4 bezogen und musste über die Stadt einen Darlehn aufnehmen.
Nach 3 Jahren erhalte ich nun von der AOK ein Brief das ich nicht Versichert bin und alle Beiträge zurück zahlen müsste.Also das Amt hat die Beiträge für mich und meine Kinder nicht weiter bezahlt.
In den Bescheiden habe ich erst jetzt gelesen das sie keine Sozialleistung bezahlen wenn jemand einen Darlehn gewährt wurde.
Jetzt meine Frage mein Darlehn wurde komplett angerechnet zu meinen Lebensunterhalt so das mir sowieso nichts übrig bleibt um eine KV zu Zahlen.
Was kann ich nun machen ? Die AOK ist erst nach 3 Jahren darauf gekommen das ich nicht mehr versichert bin-in der Zeit habe ich auch eine neue AOK karten erhalte und die Kinder auch für uns war alles normal.
Bitte um Hilfe-Danke
ein anwalt für sozialversicherungsrecht kann da weiterhelfen.
happy weekend
Hallo!
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren künftig mangels ausdrücklicher Regelung im VVG in 3 Jahren (Anpassung an die allgemeinen BGB-Vorschriften). Für die Dauer der Leistungsprüfung ist die Verjährung gehemmt, § 15 VVG. Die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. wird ersatzlos abgeschafft. Mit § 215 VVG wird ein neuer Gerichtsstand eingeführt, der VN darf künftig immer an seinem Wohnsitzgericht klagen und muss dort verklagt werden.
Die Geltendmachung eines bestehenden zivilrechtlichen Anspruches ist nur innerhalb einer bestimmten Frist - der Verjährungsfrist - möglich. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann sich der Anspruchsgegner auf die Einrede der Verjährung berufen. Dies hat zur Folge, dass der Anspruch nicht mehr wirksam durchgesetzt werden kann und der Anspruchsgegner bzw. Schuldner zur Leistungsverweigerung berechtigt ist.
Eine Verjährungsfrist kann auf unterschiedliche Weise in ihrem Lauf unterbrochen werden. Erkennt der Anspruchsschuldner die Forderung an oder zahlt einen Abschlag auf Hauptforderung und Zinsen, wird die Verjährungsfrist unterbrochen. Dies gilt auch für die Erhebung einer Klage oder die Zustellung des Mahnbescheids. Die neue Verjährungsfrist beginnt erst dann mit ihrem Lauf, wenn beispielsweise das gerichtliche Verfahren beendet worden ist.
D. h. wenn zwischenzeitlich nichts gefordert wurde, die Chipkarten ohne Beanstandung zur Auslieferung kamen, ist auch keine Unterbrechung aufgetreten.
Auf jeden Fall begründeten Widerspruch einlegen und vorher den Zeitraum abklären.
Steht auf den Bescheiden tatsächlich drauf, keine Zahlung der KK-Beiträge bei Darlehensreichung, dann wird es eng. Aber auch hier grundsätzlich über das Gericht gehen und vorher PKH beantragen.
Wird Diese befürwortet, ist das schon ein gutes Zeichen.
Tschüß
oh dass ist ganz schön heftig. doch da bin auch ich überfordert. wie sollst du den beiträge bezahlen da bleibt doch nix überig. hmmm da bin ich selber überfordert. frage lieber mal nen anwalt oder einen besseren berater als mich denn da kann ich dir wirklich nicht helfen aber es würde mich freuen wenn die antworten öffentlich währen zum nachlesen es scheint sehr interessant zu sein.
Hallo King1,
ich glaube da haben 2 geschlafen und EINER nicht aufgepasst. Grundsätzlich herrscht in Deutschland Versicherungspflicht, somit hat das mit den Versicherten-Karten schon seine Richtigkeit. Auch bei Nichtzahlung des Versicherungs-Beitrages sind Sie Krankenversichert, allerdings ist der Versicherungsschutz bis zum völligen Ausgleich der Rückstände bei der AOK eingeschränkt auf z.B. Schmerzbehandlung, notwendige nicht aufschiebbare Operationen und Untersuchungen, Behandlungen usw. Lassen Sie sich nicht dazu überreden, die Versichertenkarten abzuliefern, denn Sie haben ein Anrecht darauf.
Das Darlehen hätte natürlich so berechnet werden müssen, dass dann Sie den Mindestbeitrag an die AOK zahlen hätten können. (Ja, Ja-Deutsch ist nicht einfach). Wenn Sie jetzt an die Stadt rantreten, dann heisst es mit Sicherheit"Haben Sie nicht beantragt" und eine Rückerstattung seitens der Stadt für 3 jahren rückwärts Krankenversicherungsbeiträge über das Darlehen schließe ich einfach mal so aus. Ich denke mir, es ist hart, aber Sie müssen die 3 Jahre Beitrag mit kleinsten Raten zurückzahlen. Aber bzgl. des Darlehens würde ich Krach schlagen, dass muß aufgestockt werden, da Ihnen nicht zugemutet werden kann, vom Existenminimum noch die KV-beiträge zu zahlen…
Dass die AOK als gesetzliche Krankenversicherung nach 3 Jahren aufwacht ist schon an der tagesordnung, mit Verjährung ist denen nicht beizukommen, die haben eigene Gesetze bzw.selbstgemachte Vorschriften, die keiner weiss. Zuständig dem Grunde nach ist das SGB.
Also: Geschlafen hat derjenige der das Darlehen berechnet hat, warumm soll der auch an eine Krankenversicherung denken, er hat ja seine!
Die AOK hat 3 jahre gepennt, wären die rechtzeitig aufgewacht, hätten Sie nun noch reagieren können!
Der EINE sind Sie, der hat nicht aufgepasst, und aus Unkenntnis die Übernahme der Kosten für die Krankenversicherung nicht mit mit beantragt!!!.
ich würde da gerade bei der AOK nicht nachgeben, die kommen natürlich mit Ausreden die haben Sie noch nie gehört, wird ein harter Weg aber irgendeinen würde ich den Schwarzen Peter reinwürgen.
ich hoffe etwas geholfen zu haben
Bei fragen einfach eine mail.
MfG
Leo
Also das Du in den 3 Jahren eine neue Karte bekommen hast ist sehr eigenartig. Da würde ich auf jeden Fall mal nach fragen. Eine Karte geht nur raus wenn Du angemeldet bist! Wäre interessant wann Du die Karte bekommen hast.
Ausserdem brauchtest Du doch für Dein Studium ein Bescheinigung der Krankenkasse, wer hat Dir denn diese ausgestellt? Denn dieser Person hätte Deine Lage doch bewußt sein müssen.
Versuche erstmal raus zubekommen was da schief gelaufen ist. Wichtig ist das Du aber Dein aktuellen Beitrag nun zahlst, damit ihr einen Versicherungsschutz habt!
Sowas ist immer echt blöd. Wahrscheinlich hat das Amt Dich viel zuspät abgemeldet.
Alles Gute.
Hallo king1,
da gibt es für dich keine positive Nachricht. Die Beiträge sind in der Tat von Dir nachzuzahlen.
Einzige Chance, spreche sofort mit dem Arbeitsamt. Reklamiere, dass dich niemand aktiv darauf aufmerksam gemacht hat. Eventuell versichert dich das Arbeitsamt doch noch rückwirkend. Wenn nicht, dann hast du wirklich ein dickes Problem. Die AOK muss dich und deine Kinder auf alle Fälle versichern und im Notfall alle Leistungen auch bezahlen, aber die rückwirkenden Beiträge der letzten 3 Jahre bleiben deine Schulden, die du zurück erstatten musst.
Viele Grüße
sigi-de-schwabe
Kann ich leider net helfen
Hallo
tut mir leid, dazu kann ich dir leider nichts Hilfreiches sagen …zumal ich auch nicht ganz verstehe, um welche Art Darlehn es sich da gehandelt hat.
Ich würde dir aber empfehlen, deine Frage mal im Forum hartz.info http://hartz.info/ (in der Rubrik „Leser helfen Lesern“) einzustellen. Dort wird man dir bestimmt mehr dazu sagen können
LG
Hallo,
wahrscheinlich hat das Jobcenter, bzw. die Arge erst so spät eine Abmeldung geschickt. Normalerweise wird die Krankenkasse sofort aktiv, wenn eine Abmeldung eingeht und schreibt den Versicherten wegen der Weiterversicherung an. Tatsache ist auf jeden Fall, dass es laut Gesetz in Deutschland keine nichtversicherten Personen geben darf und deswegen die AOK auch rückwirkend für die 3 Jahre Beiträge fordert. Das Darlehen wird natürlich bei der Beitragsberechnung berücksichtigt, weil es sich um eine Einname zum Lebensunterhalt handelt.
Viel Hilfe gibt es da nicht, außer vernünftig mit der Kasse zu reden und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
tut mir leid king1, aber da kann ich die leider nicht helfen. die aussage wegen dem darlehen ist für mich neu.
Leider war ich nicht mehr on - nun : ich hätte auch so nicht helfen können, da ich mit der Thematik aus dieser Sicht keine Ahnung habe.
Good luck!
Hallo, am besten mit der AOK pers. sprechen und vielleicht mit einem Anwalt, ansonsten kann ich da leider auch nicht weiter helfen.
LG Chipsy759