Krankenversicherung

Hallo zusammen,
meine Frau hat zum 31.3.2012 ihren Job gekündigt.Ist Sie danach gleich weiter krankenversichert,oder erst 4 Wochen später(Aussage Arbeitsamt).
Danke für eure Antwort.

Hallo Alleine,

wenn Ihre frau aufgrund Ihrer Kündigung vom Arbeitsamt für 4 Wochen keine Leistung erhält (Arbeitslosengeld) dann ist Sie auch nicht Krankenversichert. Wenn der Ehemann in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) ist, und die Frau in den 4 Wochen nicht mehr als 350 Euro bzw. einen 400 Euro-Job ausübt, kann Sie bei Ihnen kostenfrei Mitversichert werden. Klappt das nicht, muss Sie sich für die 4 Wochen freiwillig bei der GKV (am besten bei der GKV wo Sie jetzt versichert ist)versichern. Den Versicherungsschutz dann beim Arbeitsamt unbedingt zusätzlich beantragen, denn die Damen und herren dort sind sehr „vergesslich“.

MfG
Leo

sie ist direkt versichert aber da das arbeitsamt von der 4 wöchigen weiterversicherung laut gesetz weiß melden die erst nach 28 tagen an um beitrag zu sparen. keine angst sie ist versichert

Hi Syncmaster23,

ich würde dem Amt glauben, Sie haben es zwar nicht erwähnt aber ich glaube Ihre Frau erhält eine sogenannte Sperrzeit.
Krankenversichert ist Sie nur wenn Sie auch ALG1 bekommt. In jedemfall bei der zuständigen Krankenkasse aufschlagen.
Gruß

Hallo,

da ja wahrscheinlich eine Sperrfrist verhängt wird, zahlt das ARbeitsamt ab der 5 Woche (1.5.) die Beiträge.
Sofern der Versicherte vorher pflichtversichert gewesen ist (Einkommen unter 50.000 p.A., verzichtet die Krankenkasse auf eine Beitragszahlung für 04/2012.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft muss der Kunde
leider zahlen.

Die Antwort des AA verstehe ich so, dass deine Frau wegen Eigenkündigung erst nach 4 Wochen Leistungen desa AA bezieht und dementsprechend weiter krankenversichert bei der gesetzlichen KV als Arbeitslose versichert ist. Von daher müsste sie sich für die Zwischenzeit ggfs. als Stellenlose freiwillig weiterversichern, wenn nicht ggfs. für diesen Zeitraum Anspruch auf Familienversicherung beim Ehemann besteht.
Bitte mit der Krankenkasse Rücksprache halten.

VG ayro