Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
meine Partnerin ist arbeitslos seit Mai.Da Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (gekündigt aus privaten Gründen und ich mit meinem Gehalt über dem Limit liege ),sprich daraus resultierend keine Krankenversicherung hat ,wollte ich gern wissen ob ich Sie bei mir mitversichern könnte.Wir leben in einer Partnerschaft mit Kind.

Vielen Dank für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko

Hallo,

Familienversicherung ohne Heirat ist nicht möglch.

Der Mindestbeitrag für „sonstige Versicherte“ beträgt
mtl. 150 Euro.

Gruß
OM

Hallo Mirko,

da haben Sie leider Pech. Mitversichert werden können nur eigene Kinder (Stiefkinder unter bestimmten Voraussetzungen), Ehepartner und eingetragene Lebenspartner („Homoehe“).
Ihre Partnerin muss also ihren Krankenversicherung selbst bezahlen. Allerdings nur für kurze Zeit. Während der Sperrzeit für das Arbeitslosengeld wird zeitweise die Krankenversicherung bezahlt. Zudem ist der Beitrag während der Zeit ohne Einkommen noch bezahlbar (hier ist die Gesetzliche der Privatversicherung überlegen).