Krankenversicherung

Guten Tag liebe Expertin, lieber Experte,

Ich bin zur Zeit Student an einer Kunsthochschule.

Ich erwirtschafte meinen Lebensunterhalt fürs Studium als selbstäniger Fotograf. Ich arbeite NICHT MEHR als 20 Stunden pro Woche (oft weniger). Ich mache es ja nebenbei.

Beim Finanzamt bin ich als Selbständiger angemeldet, und habe eine Steuernummer und schreibe Rechnungen als Kleinunternehmer (OHNE Umsatzsteuer).

Ich bin NICHT in der KSK.

Krankenversichert bin ich in einer Gesetzlichen Krankenversicherung und bezahle den studentischen Beitrag.

Letztes Jahr hatte ich ein Einkommen von 5000 Euro und habe keine Steuern bezahlt für 2011.

MEINE FRAGEN:
Es sieht so aus, dass ich dieses Jahr viel mehr verdienen werde. Nicht, weil ich mehr stunden arbeite, sondern, weil die Aufträge besser bezahlt sind. Das ist ja alles gut soweit. Wahrscheinlich werde ich für 2012 ein Einkommen von 15.000 Euro haben.ICH ARBEITE ABER WIRKLICH NICHT MEHR ALS 20 Stunden die Woche.

Meine Frage ist nun:

  1. Was passier mit meiner Krankenkasse? Ich meine, muss ich es der Krankenkasse melden, dass ich mehr verdiene, und muss ich dann mehr bezahlen, auch als Student?

  2. Was ist mit der Rentenversicherung? Muss ich ab einem bestimmten Einkommen die Rentenversicherung informieren und einen Beitrag bezahlen?

  3. Was ist mit den Finanzamt? Ich nehme an, wenn ich mehr als den Freibetrag für Selbständige, anfangen werde, steuern zu bezahlen, oder?

  4. Muss ich irgendwas beachten ALS STUDENT, der selbsttätig als Fotograf seinen Unterhalt verdient?

Bitte verstehen sie mich nicht falsch. Ich suche keinen Trick oder einen Weg das ganze zu Umgehen. Ich bezahle gerne Steuern, und auch gerne mehr Krankenversicherung oder melde mich bei der Rentenversicherung. Ich will nur nicht, dass ich dann später Probleme bekomme, weil ich Unwissend war.

Beste Grüsse
Thomas

Hallo,

am besten bei der KSK melden und um Überprüfung der Versicherung bitten. Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an. Vorteile der KSK: die Hälfte der Beiträge zahlt die KSK und es gelten keine Mindestbeiträge.

Wenn man nebenberuflich selbständig ist, gelten weiterhin die Studentenbeiträge. Bei der Abgrenzung der Haupt- oder Nebenberuflichkeit werden die Einnahmehöhe, die wöchentliche Arbeitszeit und die Tatsche, ob eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden, berücksichtigt.

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstle… -> Frage 8

Die Steuerpflicht beginnt, wenn die Einkünfte im Kalenderjahr 8004 Euro übersteigen. Kosten für die Selbständigkeit können abgezogen werden. Ich weiß nicht, ob evtl. auch die Kosten fürs Studium abgezogen werden können.

Gruß

RHW

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, wirst du zum Ende des Geschäftsjahres AUFGEFORDERT, der Krankenkasse deine Einnahmeüberschussrechnung vorzulegen. Dann wirst du nachzahlen müssen. Für gewerblich Tätige gilt das gsamte Einkommen als beitragspflichtig. Danach wird dann der neue Beitrag festgelegt. Mit der sudentischen Krankekasse wrd es nicht mehr klappen.

Hallo,

tut mir leid, aber ich habe keine Ahnung. Hab auch keine Ahnung wie ich als „Experte“ fur Krankenversicherungen registriert wurde. Wenn ich du waehre wuerde ich bei der GKV direkt nachfragen. Geh doch einfach einmal dort hin und frage unverbindlich nach. Hab damit gute Erfahrungen gemacht.

Cheers,

max

Hallo,

ich kann jetzt nur für die Krankenversicherung sprechen, dort geht es bei der KVdS sprechen, dort geht es nur um die 20 Stunden Grenze. Wenn die eingehalten wird, üben Sie das Studium hauptberuflich aus und es ist nur der studentische Beitrag zu zahlen.

Für die anderen Punkte kann ich nicht sprecehn, aber wenn Sie doch sicher gehen wollen, dann fragens Sie am besten dort direkt nach (also RV, Finanzamt). Die geben Ihnen bestimmt die richtige Auskunft (hier laufen auch manche Möchtegernwisser rum und teilen ihre Meinung mit, nicht die gesetzlichen Bestimmungen. Wenn es dann nämlich anders ist und es nach jahren rauskommt, sitzen Sie in dem Problem…

Grüße,
Andreas

Hallo Thomas,

Der Krankenkassen beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Ab welchen es dann nicht mehr zum studentenbeitrag gehört, weiß ich aber nicht. Da könntest du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen.
In die Rentenkasse mußt du nicht einzahlen.
Steuern ans Finanzamt sind ab einer bestimmten Einkommensgrenze zu entrichten.
Da könnten dir Steuerberater weiterhelfen.

Liebe Grüße

Saharazad

Hallo,
schau auf dieser Seite (http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Student…) nach. Da steht soweit alles, was du wissen musst. Am besten, du sprichst auch mit deiner KV.

VG
ayro

Hallo,
der Kasse mitteilen, dass sich dein Einkommen erhöht hat oder erhöhen wird, das solltest du schon, solange aber sich die selbständige Tätigkeit dem Studium unterordnet, also weniger als 20 Stunden pro Woche, solange wird die Kasse auch das „Erscheinungsbild“ Student und nicht „hauptberuflich Selbständig“ weiterhin akzeptieren, meine ich.
Gruss
Czauderna

Hi
kann lider nicht helfen
Gruß

hallo, das studium muss im vordergrund stehen. Und das ist der Fall, wenn du nicht mehr als 20 Stunden aufwendes. Wie das steuerlich geregelt ist weiß ich nicht

Hallo Zhomas.

bin leider schon länger im KrHs, die Kollegen werden helfen.

MfG -Leo

Hallo Thomas,

ich kann dir nur zur Frage 1) etwas sagen.

Als Student kannst du während deiner freien Studienzeit (z.B. während der Semesterferien, vorlesungsfreien Zeit) so viel wie du willst dazuverdienen, dies wirkt sich auf deinen Krankenkassenbeitrag nicht aus.
Wichtig ist einzig und allein, dass dein Studium zeitlich im Vordergrund steht. Daher ist die 20 Stunden pro Woche Regelung ein Faktor.
Wendest du mehr als 20 Stunden pro Woche für deine berufl. Tätigkeit auf, dann unterstellt man, dass das Studium nicht meht im Vordergrund steht.
Dann müsstest Du auch einen höheren mtl. eitrag zahlen.

zu deinen anderen Fragen kann ich dir leider keine fundierten Auskünfte geben, da diese nichts mit der Krankenversicherung zu tun haben.

viele Grüße
sigi-der-schwabe