Hallo,
versuche grade meinem kleinen Bruder zu helfen.
Er soll einen Aufsatz über das Thema „Arbeitnehmer und die Krankenversicherung - Welche Daten sind relevant?“ schreiben. Er kam nun mit folgenden Fragen zu mir:
-
Wie funktioniert das genau? D. h. wenn ein Angestellter neu bei einer Firma beginnt, und dieser bisher noch nie gearbeitet hat, wie wird dieser krankenversichert? Automatisch, oder? (ach ja, es geht hier nur um gesetzliche Krankenkassen, nicht um private)
-
Welche Daten genau werden an die Krankenkassen übermittelt? (Das ist wohl die Hauptaufgabe die er bekommen hat, d. h. also herauszufinden welche Daten genau übermittelt werden)
-
Wird z. B. übermittelt wieviel man verdient, oder nur die Anstellungsdauer? (ich denke NUR letzteres, oder?)
-
Welche Daten genau braucht die Krankenkasse unbedingt?
Hab meinem kleinen Bruder einiges dazu gesagt. Würde aber gerne eure Unterstützung bekommen, um zu sehen ob das richtig war, was ich so erzählt habe. Na ja, weil sicher bin ich mir nicht 
Danke euch!
Nic
Hallo Nicole,
vielleicht hilft Dir folgende Seite ein wenig weiter
http://www.aok-business.de/wes
außer das Du eigentlich auch ganz einfach mal freundlich bei einer Krankenkasse nachfragen könntest. 
Gruß
Birgit
Hallo,
wenn jemand eine Beschäftigung aufnimmt, muss ihn der Arbeitgber
grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Dies geschieht nach dem DEÜV-Verfahren maschinell oder formell,
dafür gibt es Standartvordrucke, einheitlich für alle Kassen.
Bei der Anmeldung müssen folgende Daten der Kasse übermittelt
werden:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Mit diesen Daten wird von der Krankenkassse eine Rentenversicherungsnummer beantragt wenn bisher noch
keine vergeben wurde.
- Anschrift
- Beginn der Beschäftigung -
- Betriebsnummer des Arbeitgeber (8-stellig)
- Art der Tätigkeit (5-stellig - verschluesselt)
- Beitragsgruppen i.d.R
1= Krankenversicherung (allg. Beitragssatz)
1= Rentenversicherung
1= Arbeitslosenversicherung
1= Pflegeversicherung (hier ohne Kinderzuschlag)
Die Meldung als solches erhält noch eine Kennzeichnung (10),
die anzeigt dass es sich um eine Anmeldung handelt.
An welche Krankenkasse die Anmeldung geht etnscheidet grundsätzlich
der Arbeitnehmer selbst -trifft er eine solche Entscheidung nicht,
kann der Arbeitgeber eine aussuchen.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
vielen Dank für die sehr interessanten Infos 
Mein Bruder hat noch ein paar Fragen dazu.
Vielleicht kannst du mir nochmal freundlicherweise helfen.
Mein kleiner Bruder hat auch versprochen das dass die letzten 3 Fragen sind 
-
Was steht in „Art der Tätigkeit (5-stellig - verschluesselt)“ genau, wenn z. B. jemand Bäcker ist, kann das die Krankenkasse am Code erkennen? (Gibt es irgendwo eine Liste über diese 5-stelligen Codes?)
-
Was genau sind Beitragsgruppen? Für was steht die „1 =“ ? Ist 1 die Gruppe? Gibt es verschiedene? Was sagt diese aus?
-
Wird an die Krankenkassen die Höhe des Einkommens, oder nur ein Teil, übermittelt? D. h. erhält die Krankenkasse grundsätzlich Daten an denen sie erkennen kann wieviel der Angestellte ungefähr verdient? (Diese Frage ist für meinen kleinen Bruder wohl sehr WICHTIG(!), leider weiß ich hier keine Antwort drauf)
Du hast es schon gemerkt, 3 Fragen waren das nicht gerade. Eher 3 Fragen mit zusätzlichen Unterfragen 
Hoffe du kannst mir helfen, damit mein lieber kleiner Bruder endlich Ruhe gibt 
Ciao und Danke,
Nic
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Günter,
vielen Dank für die sehr interessanten Infos 
Mein Bruder hat noch ein paar Fragen dazu.
Vielleicht kannst du mir nochmal freundlicherweise helfen.
Mein kleiner Bruder hat auch versprochen das dass die letzten
3 Fragen sind 
-
Was steht in „Art der Tätigkeit (5-stellig - verschluesselt)“
genau, wenn z. B. jemand Bäcker ist, kann das die Krankenkasse
am Code erkennen? (Gibt es irgendwo eine Liste über diese
5-stelligen Codes?)
Ja, diese 5-stelligen codes bezeichnen zum einen (die ersten drei
Stellen) die Arzt der Tätigkeit - Die Kasse kann hier genau
feststellen welche Tätigkeit ausgeübt wird - die beiden letzten
Stellen sagen etwas über die bisherige Ausbildung aus und ob
es sich um eine Ausbildung oder Arbeiter oder Angestelltentätigkeit
handelt.
-
Was genau sind Beitragsgruppen? Für was steht die „1 =“ ? Ist
1 die Gruppe? Gibt es verschiedene? Was sagt diese aus?
Als Beitragsgruppen werden die hier Zweige der Sozialversicherung
bezeichnet, so z.B. die Beitragsgruppe 100 = Krankenversicherung
010 = Rentenversicherung und 001 Arbeitslosenversicherung sowie
006 für die Pflegeversicherung.
Die 1 in der Krankenversicherung bedeutet dass der allgemeine
Beitragssatz zur Krankenversicherung abgeführt wird, die 1 in der
010 heisst voller Rentenversicherungssatz und die 1 in der 001
voller Arbeitslosenversicherungssatz und bei der Pflegversicherung
gilt das Gleiche.
-
Wird an die Krankenkassen die Höhe des Einkommens, oder nur
ein Teil, übermittelt? D. h. erhält die Krankenkasse
grundsätzlich Daten an denen sie erkennen kann wieviel der
Angestellte ungefähr verdient? (Diese Frage ist für meinen
kleinen Bruder wohl sehr WICHTIG(!), leider weiß ich hier
keine Antwort drauf)
Diese Meldung erfolgt, aber nicht bei der Anmeldung. Die Höhe
des beitragspfllichtigen Entgeltes zur Rentenversicherung wird
jeweils zum Jahresende, zum Ende der Beschäftigung oder bei einer
Unterbrechnung der Beitragszahlung, z.B. wegen Krankengeldbezuges
vorgenommen.
Du hast es schon gemerkt, 3 Fragen waren das nicht gerade.
Eher 3 Fragen mit zusätzlichen Unterfragen 
Hoffe du kannst mir helfen, damit mein lieber kleiner Bruder
endlich Ruhe gibt 
Ciao und Danke,
Nic
Hallo,
wenn jemand eine Beschäftigung aufnimmt, muss ihn der
Arbeitgber
grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Dies geschieht nach dem DEÜV-Verfahren maschinell oder
formell,
dafür gibt es Standartvordrucke, einheitlich für alle Kassen.
Bei der Anmeldung müssen folgende Daten der Kasse übermittelt
werden:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Mit diesen Daten wird von der Krankenkassse eine
Rentenversicherungsnummer beantragt wenn bisher noch
keine vergeben wurde.
- Anschrift
- Beginn der Beschäftigung -
- Betriebsnummer des Arbeitgeber (8-stellig)
- Art der Tätigkeit (5-stellig - verschluesselt)
- Beitragsgruppen i.d.R
1= Krankenversicherung (allg. Beitragssatz)
1= Rentenversicherung
1= Arbeitslosenversicherung
1= Pflegeversicherung (hier ohne Kinderzuschlag)
Die Meldung als solches erhält noch eine Kennzeichnung (10),
die anzeigt dass es sich um eine Anmeldung handelt.
An welche Krankenkasse die Anmeldung geht etnscheidet
grundsätzlich
der Arbeitnehmer selbst -trifft er eine solche Entscheidung
nicht,
kann der Arbeitgeber eine aussuchen.
Gruss
Günter Czauderna