Krankenversicherung

hi ihr,

ich habe einen freund der an MPS erkrankt ist. eine der auswirkungen ist abreitsunfähigkeit und vieles mehr.
leider war es ihm zur rechten zeit nicht gelungen für eine dauerhafte krankmeldung zu sorgen und ohne job etc ist er nun auch nicht mehr krankenversichert. er kann also nicht einfach eine thera beginnen.

welche möglichkeiten seht ihr dass er versichert werden kann? - bekannte helfen ihm nicht mehr diesbezüglich, das haben sie bereits lange zeit getan. mir ist nur eingefallen, dass er sich einen job sucht und am ersten tage zum arzt geht, krankgeschrieben wird und damit der versicherungsschutz eintritt (der arbeitsgeber muss aber meiner info nach nichts bezahlen, auch keinen lohn) und er die überfällige thera beginnen kann. - das sozialamt scheint für ihn auch nicht zahlen zu wollen - er hat ab und an mal etwas bekommen. irgendwie ist das sehr verzwickt - liegt sicher auch an der erkrankung die ein richtiges kümmern um sich selbst oftmals ausschliesst und er auf die weise oft diese dinge nicht angehen konnte und sich so ne menge versaut hat…

ich weiss nun nicht ob ihr mir mit den infos überhaupt ideen liefern könnt die ich ihm dann verklickern kann… die gründe warum er keine sozialhilfe bekommt sind mir auch unklar und es ist schwer das zu ergründen… ich versuchs nochmal aber es wäre dennoch super wenn ihr mögliche wege und die dazugehörigen voraussetzungen angeben könntet.
es geht in erster linie um die versicherung, wobei ich mich natrülich frage, wovon der leben will wenn er sonst nichts hat…*seufz

der weisse ring oder so greift übrigens nicht.

LG

nina

Hallo,
um da eine entsprechende Auskunft geben zu können muss ich zunächst
mal für fünf Minuten vergessen wo ich arbeite.
Also, die Rechtslage ist die:
Wen eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, erfolgt
eine Anmeldung durch den Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn der Betreffende durch eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit
an der Aufnahme dieser Tätigkeit gehindert wird, hat er dem Grunde
nach trotzdem einen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Lohntfortzahlungsgesetz. Diese Lohnfortzahlung muss der Arbeitgeber
allerdings nicht leisten, wenn die Erkrankung innerhalb der der
ersten 28 Tage (4 Wochen) nach Beginn der Tätigkeit eintritt -seine
Verpflichtung begint erst ab dem 29. Tag. Da bedeutet aber auch, dass
der Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse
hat. Die Höhe würde sich aus dem fiktiven Lohn errechnen.
Der Krankengeldanspruch begint mit dem Tag nach der ärztlichen
Feststellung und an diesem Tag muss ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.
Beispiel : Beginn der Tätigkeit 01.05.2005
Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 30.04.2005
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit 30.04.2005
Krankengeldanspruch ab 01.05.2005
Fazit: Die Kasse würde zahlen (wenn sie das genauso sieht wie ich !!!)

Beispiel: Beginn der Tätigkeit 01.05.2005
Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 30.04.2005
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit am 29.04.2005
Krankengeldanspruch besteht keiner, da am 30.04.2005
keine Versicherung mit einem Krankengeldnapsruch besteht.

Fazit: Die Kasse zahlt nix, auch nicht für die Behandlung, da
die Beschäftigung nicht zustande gekommen ist.
(Dazu gibt es Rechtsprechnung, die ich allerdings so nicht
parat habe)

Nun bin ich wieder Krankenkassenmitarbeiter !!!

Frage: Wo gibt es so einen Arbeitgeber, der sich auf solche Machenschaften einlassen will und für wie dumm werden in solchen
Fällen die Kassen gehalten ???
Davon mal abgesehen, dass rein moralisch und auch aus einer
jahrzehntelangen Berufserfahrung heraus der Fall schon berührt,
ein „Betrugsversuch“ kann man allein damit nicht rechtfertigen.
Ich weiss schon dass ich „betriebsblind“ bin - trotzdem !!!
Wenn mehr über die Vorgeschichte wissen würde, könnte man evtl.
nach einem legalen Weg suchen.
Gruss

Günter Czauderna

Hallo Nina!

Leider fehlen in Deinem Posting wesentlichen Angaben.

Wie alt ist Dein Freund? Wohnt er noch bei den Eltern? Sind seine Eltern unterhaltspflichtig? Wann war Dein Freund zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert?

mir ist nur eingefallen, dass :er sich einen job sucht und :am ersten tage zum arzt geht,
krankgeschrieben wird und :damit der versicherungsschutz
eintritt (der arbeitsgeber :muss aber meiner info nach :nichts bezahlen, auch keinen :lohn)…

Vergiß es! Das funktioniert nur, wenn der AG dumm genug ist, sich melken zu lassen. Er muß unabhängig von stattgefundenen Lohnzahlungen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Eine reguläre Arbeitsaufnahme scheidet krankheitsbedingt aus. Sofern die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, muß Dein Freund zum Sozialamt gehen. Mit dem Bezug von Zahlungen aus staatlicher Kasse wird er in einer GKV aufgenommen.

Gruß
Wolfgang

danke erstmal für die auskünfte.

klar weiss ich das es nicht so der edelste stil auf die weise ist.
dennoch gilt hier zu bedenken, er ist wirklich krank und er hat jahrelang krankenlassenbeiträge gezahlt - sei es als angestellter,
sei es aus eigener tasche. sein problem war zur rechten zeit die
rechtlichen wege zu beschreiten, dann wäre es genauso gekommen, er hätte krankengeld erhalten, wäre versichert gewesen etc. - aber eine der begleiterscheinungen bei mps ist oftmals die unfähigkeit die banalsten dinge im alltag zu erledigen. auch zum sozialamt zu gehen oder vorher zum AA ist ihn nicht möglich gewesen. für einen gesunden menschen unvorstellbar ist mir klar…

auf diese weise hat er sich ne menge versaut und als es dann z.b soweit war zum sozialamt zu gehen schaffte er es nicht dass man ihm seine erkrankung glaubte weil er es 1. nicht zeigte, 2. nicht für regelmässige krankmeldung sorgte - also bekam er nur einige male sozialhilfe. - warum andere und nicht er sozialhilfe bekommen wenn sie sonst keine einnahmen haben ist mir auch schleierhaft - es gibt dinge, die bekomme ich schwer aus ihn im klartext heraus.

übrigens ist er inzwischen 30 jahre alt.

er sucht nun seid monaten einen kleinen job damit er ein wenig geld zum leben hat - selbst das scheint ein riesiges problem zu sein. die arbeitsmarktlage ist ohnehin ein drama und ich schätze mal, es fällt ihm schwer sich gut zu „verkaufen“, was die sache erschwert.

dies nur als erweitere umschreibung der lage. nicht immer sind die dinge so wie es scheint und das hier ein grenzfall eintritt ist mir klar. hier gehts aber nicht um einen der auf krank machen will.
irgndwie fällt er immer durch alle raster und auch mir fällt es sehr schwer zu glauben, dass er nichtmal sozialhilfe bekommen kann - denn das würde ja reichen, wenn er damit versichert ist. aber da er auf grund seiner erkrankung mal nicht einer „vorladung“ beim AA nachgekommen war scheint man das als grund zu nehmen ihm nichts zu zahlen - auch wenn das schon bestimmt 2 jahre zurückliegt.

ich will mal vesuchen mehr infos von ihm zu erhalten oder besser detailliertere.

danke jedenfalls für eure infos.

gruss
nina