Ich habe seit einer Woche meine Ausbilddung beendet und wurde nicht übernommen und bin somit arbeitslos.
Da mein alter AG mir aber noch nicht die Arbeitsbescheinigung zugeschickt hat konnte ich meinen Arbeitslosenantrag noch nicht abgeben.
Meine Frage nun: Wo bin ich denn nun krankenversichert? Bin zwar seit Anfang des JAhres arbeitsuchend gemeldet und habe denen vom AMt gesagt dass ich zum 8.6 voraussichtlich arbeitslos werde aber konnte wie gesagt meinen ANtrag noch nicht abgeben!
Wär für eure Hilfe sehr dankbar.
Hallo,
nach Beendigung deiner Ausbildung hast du erst einmal für einen Monat noch einen sog. nachgehenden Anspruch gegen deine bisherige Krankenkasse. Das heißt, du bist faktisch noch einen Monat länger versichert und kannst auch entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen.
Sobald du den Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt hast und du bekommst Arbeitslosengeld, bist du weiterhin pflichtversichert über die Agentur für Arbeit.
Viele Grüße
Florian
Hallo!
Du solltest den Antrag sofort abgeben. ALG wird nicht rückwirkend bezahlt. Fehlende Unterlagen kannst Du auch noch nachträglich einreichen.
Viele Grüße
Anne
Hallo,
der nachgehende Leistungsanspruch wird nur dann eingeräumt, wenn
keine Vorrangversicherung besteht. In diesem Falle könnte ich mir
vorstellen, dass die Eltern in einer GKV-Kasse versichert sind.
Wenn der ehemalige AZUBI noch keine 23 Jahre alt ist, käme
diese Versicherung in Frage.
Ansonsten läuft es in der Praxis folgendermassen:
Beispiel:
Ende der Ausbildung 30.06.2006 - Meldung bei Arbeitsamt 05.07.2006
Die Krankenkasse „stundet“ für zwei Monate den Beitrag - in dieser
Zeit dürfte dann wohl die Entscheidung der Bundesagentur gefallen
sein, damit wäre auch rückwirkend die Krankenversicherungsfrage
geklärt. Sollte es nicht zu einer Leistungsgewährung kommen,
hätte der Versicherte bis zum 30.09.2006 noch die Möglichkeit
sich ab dem 01.07. freiwillig bei der Kasse weiterzuversichern.
Also, kein Grund zur Panik !!
Gruss
Czaudernqa
hallo jesss,
der antrag wird erst dann angenommen, wenn er komplett ist. ohne arbeitsbescheinigung kann das arbeitslosengeld sowieso nicht berechnet werden.
ab wann du arbeitslosengeld bekommst, hängt vom tag der arbeitslosmeldung ab. wenn du dich am 1.6.06 gemeldet hast, von diesem tag an auch anspruch hast, dann wird ab da auch das alg gezahlt, ob du den antrag ím juni oder juli abgibdt, spielt keine rolle für den anspruch.
in der kv bist du einen monat vom ausbildungsbetrieb nachversichert und dann von der agentur für arbeit. wenn es zu einer „zwischenzeit“ kommt, also nachversicherung ist vorbei und alg ist noch nicht bewilligt, dann reicht der krankenkasse eine bestätigung von der agentur, dass du leistungen beantragt hast.
gruß bianca
Hallo!
der antrag wird erst dann angenommen, wenn er komplett ist.
ohne arbeitsbescheinigung kann das arbeitslosengeld sowieso
nicht berechnet werden.
Was ist eine Arbeitsbescheinigung beim Beantragen von ALG?
Falls jemand gekündigt wird und danach ALG beantragt, was muss er sich bescheinigen lassen um das auch zu bekommen?
Grüße,
f.s.
Hallo!
Was ist eine Arbeitsbescheinigung beim Beantragen von ALG?
Das -> http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…
Falls jemand gekündigt wird und danach ALG beantragt, was muss
er sich bescheinigen lassen um das auch zu bekommen?
Siehe Arbeitsbescheinigung. Wenn man (berechtigterweise) verhaltensbedingt fristlos gekündigt wird, bekommt man aber erst mal ne Sperre von 12 Wochen.*
MfG
* (Falls jemand meint, dass das off topic wäre … bitte im Brett Arbeitsrecht nach den Beiträgen von Fritz schauen)
Hallo!
Siehe Arbeitsbescheinigung. Wenn man (berechtigterweise)
verhaltensbedingt fristlos gekündigt wird, bekommt man aber
erst mal ne Sperre von 12 Wochen.*
Nunja, es sei denn es besteht ein wichtiger Grund. Z.B halt ich Mobbing für einen wichtigen Grund, aber vielleicht weiß das ja jemand?
(Eheprobleme zählen auch dazu)
Grüße,
f.s.
Hallo!
Siehe Arbeitsbescheinigung. Wenn man (berechtigterweise)
verhaltensbedingt fristlos gekündigt wird, bekommt man aber
erst mal ne Sperre von 12 Wochen.*Nunja, es sei denn es besteht ein wichtiger Grund. Z.B halt
ich Mobbing für einen wichtigen Grund, aber vielleicht weiß
das ja jemand?
Kann ein Grund sein für Kündigung durch den AN. Aber was hat das jetzt mit dir bzw. deinen Anfragen im Arbeitsrecht zu tun? Da ging es ja wohl um eine fristlose Kündigung durch den AG. Oder reden wir hier von mehreren betroffenen Personen mit unterschiedlicher Geschichte?
(Eheprobleme zählen auch dazu)
??? Als Grund für ne Kündigung durch den Arbeitnehmer? Das musste mir erklären.
MfG