Krankenversicherung

Hallo,

gilt bei der gesetzlichen KV noch die 6 Wochen Nachversicherung?

Angenommen ich bin bis 30.11. in einem Arbeitsverhältnis und fange das neue Arbeitsverhältnis am 01.01.07 an, bin ich dann für den Dezember noch versichert oder muß ich in dieser Zeit eine private KV abschließen??
Bitte kein Tip mich arbeitslos zu melden, das kommt aufgrund einer Gewerbeanmeldung und Einkommen daraus nicht in Frage!

Danke und Gruß

Hallo,
wenn eine Versicherungspflicht endet und keine Weiterversicherung
beantragt wird und keine Familienversicherung bei einer gesetzlichen
Krankenkasse abgeschlossen werden kann, dann gilt der nachgehende
Leistungsanspruch von 1 Monat, beginnend mit dem Tag, der auf das
Ende der Versicherungspflicht folgt.
wenn wir annehmen, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung
am 30.11.2006 endet und eine neue versicherungspflichtige Tätigkeit
am 01.01.2007 beginnt, dann gilt für den Dezember, sofern das Eingangs
geschriebene nicht zutrifft, der nachgehende Leistungsanspruch.
Das heisst, die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet kraft Gesetz
zum 30.11.2006 und beginnt auch Kraft Gesetz wieder am 01.01.2007.
Für den Dezember besteht obwohl keine Krankenkassenmitgliedschaft
besteht trotzdem der Versicherungsschutz.
Gruss
Czauderna

Hallo,

den Zeilen von Guenter wäre nur noch hinzuzufügen, dass diese Regelung nach § 19 Abs. 2 SGB V dann nicht greift, wenn du eine Erwerbstätigkeit ausübst. Dies scheint ja der Fall zu sein, wenn du von einer Gewerbeanmeldung sprichst, mit der du Einkommen erzielst.