Hallo,
Anfang Juni bekam ich (bis zu dem Zeitpunkt Hartz-IV-Empfängerin) ein kleineres „Vermögen“, das ich auch brav der Behörde angegeben habe, d.h. ich musste von diesem Zeitpunkt an von diesem Geld leben. Gleichzeitig habe ich einen Antrag bei der Künstlersozialkasse gestellt, um dort versichert zu sein. Das Prüfverfahren der KSK hat sich ewig hingezogen (wollten immer neue Belege)…
Nun bekam ich am Samstag von der BEK, über die ich vorher immer versichert war, eine Kündigung rückwirkend zum 06.06. - und am Montag die Ablehnung bei der KSK.
Leider habe ich in dieser Zeit (06.06 bis heute) etliche Arztbesuche unternommen, u.a. eine etwas größere Zahnbehandlung und jetzt am WE noch einen Akutfall, bei dem eine Ct von meinem Kopf gemacht wurde.
Nun bin ich ziemlich verzweifelt - was soll ich jetzt tun? Ist es günstiger, die ganzen in der Zwischenzeit angefallen Behandlungskosten aus eigener Tasche zu bezahlen (das „Vermögen“ ist jetzt eh aufgebraucht) oder die Kasse darum bitten, mich rückwirkend freiwillig zu versichern - und was würde das in etwa kosten?
Bin ziemlich in Panik, bin für konstruktive Tipps sehr, sehr dankbar…
Anja
Von dem Tag an, wo Sie aus Ihrem Vermögen leben, waren Sie kein Leistungsempfänger mehr. Das hat das Amt der BEK mitgeteilt. Sie hätten nun eigenständig eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen müssen. Gehen Sie zur BEK und erfragen Sie die Möglichkeit einer Nachzahlung, von Juni bis dato. I.d.R. ist das Möglich. Das dürfte Sie entschieden günstiger kommen, als a) alles selber zu zahlen und b)wo wollen Sie denn in Zukunft versichert sein? Die GKV nimmt Sie nicht, wenn eine Vorversicherung fehlt und die PKV wird nicht einfach, aufgrund der Vorgeschichte!
Gehen Sie zur BEK, erklären Ihre Situation und fragen Sie nach Lösungen!
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Hallo Frau Adler,
ich habe Ihre Schilderung mit einem GKV-Experten besprochen. Leider ist eine Weiterversicherung in der BEK nur dann Möglich, wenn Sie entweder wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, oder erneut Leistungsempfänger durch ALG2 werden.
Die BEK darf Sie nicht rückwirkend versichern, auch wenn Sie es wollte.
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Hallo,
so ganz teile ich diese Meinung nicht - es muesste erst mal festgestellt werden wie lange der Betreffende bei der BEK versichert war -
Hat er die erforderliche Vorversicherungszeit für eine freiwillige Weiterversicherung erfüllt, dann hat er ab dem Ende der gesetzlichen
Versicherung, hier wäre es der 06.06.2006 drei Monate Zeit eine
freiwillige Weiterversicherung zu beantragen - diese Frist wäre somit
am05.09.2006 abgelaufen, da er aber jetzt erst vom ende der Versicherung
erfahren hat beginnt diese Drei-Monats-Frist erst mit dem Tag der
Bekanntgabe durch die Kasse - ergo ist s dann durchaus möglich jtzt
noch ab dem 07.06.2006 eine freiwillige Versicherung zu begründen.
Wenn diese Voraussetzungen alle erfüllt sind, kann m.E. auch die BEK
nicht anderer Auffassung sein.
Gruss
Czauderna
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Hallo Herr Czauderna,
SGB 5 §9, sagt aus meiner Sicht was anderes.
Fristbeginn ist der 06.06., unabhängig von der Mitteilung.
Da eine freiwillige Weiterversicherung, seitens Frau Adler nicht beantragt wurde, wurde ihr lediglich mitgeteilt, dass die Mitgliedschaft „jetzt“ rückwirkend erloschen ist.
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Hallo,
der von Ihnen zitierte § sagt das schon aus, wird auch nicht
bestritten, nur wenn der Versicherte nicht wusste das seine Mitgliedschaft
kraft Gesetz endete, weil ihm die entsprechende Mitteilung nicht zuging,
er somit auch nicht wusste, dass er innerhalb von drei Monaten die
Weiterversicherung beantragen musste, er davon ausgehen musste, dass seine Krankenversichertenkarte noch Gültigkeit hatte, dann räumt ihm die
Rechtsprechung diese Drei-Monats-Frist ab Kenntnisnahme ein.
Es lag schliesslich nicht sin Verschulden vor dass er diese Frist
(07.06.06 - 06.09.06) nicht einhalten konnte. Ich habe in meiner
Berufspraxis schon zig Fälle dieser Art gehabt, die letztendlich
auch so entschieden wurden. Es gibt dazu auch Gerichtsurteile -
die AZ. sind mir aber nicht geläufig weil es alltäglich Praxis
darstellt.
Gruss
Czauderna
Hi Guenter Czauderna,
so ganz teile ich diese Meinung nicht - es muesste erst mal
festgestellt werden wie lange der Betreffende bei der BEK
versichert war
Das war auch meine Hoffnung - und sie wurde erfüllt. Bin seit meiner Kindheit bei der BEK versichert und habe heute dort angerufen - es ist möglich, dass ich mich rückwirkend selbst versichere - ein Stein ist mir vom Herzen gefallen.
Danke Euch beiden für Eure Mühe - und Sternchen zur Belohnung.
Herzlichen Gruß,
Anja