Hallo,
wenn ein junger Mann bisher in der Familienversicherung war und sich selbständig macht, hat er dann Anspruch auf eine eigene GKV-Mitgliedschaft? Ich habe mal gelesen, dass ein über 55jähriger, der in die Familienversicherung des Ehegatten wechselt, dadurch keine Rechte auf eine eigene GKV erwirbt. Wie ist das bei einem Selbständigen, der aus der Familienversicheurng der Eltern kommt?
Gruß
Leone
wenn ein junger Mann bisher in der Familienversicherung war
und sich selbständig macht, hat er dann Anspruch auf eine
eigene GKV-Mitgliedschaft? Ich habe mal gelesen, dass ein über
55jähriger, der in die Familienversicherung des Ehegatten
wechselt, dadurch keine Rechte auf eine eigene GKV erwirbt.
Wie ist das bei einem Selbständigen, der aus der
Familienversicheurng der Eltern kommt?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn eine junge Frau (junge Frau definiere ich unter 55 Jahre???!) aus der Familienversicherung ausscheidet, dann kann Sie eine eigene freiwillige Mitgliedschaft erwerben.
Der über 55 jährige, der Familienversichert ist auch!
Thorulf Müller